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Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - Druckversion

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Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - xCore7 - 11.08.2009 11:58

hi

Wenn jemand jetzt z.b. bei einer meiner Artikel bei ebay bietet und am ende höchstbietender ist, mus er zahlen, obwohl er es nicht will?
Was kann ich dagegen tun wenn er nicht zahlt?


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - FREAQ09 - 11.08.2009 12:02

Er hat geboten und er muss deinen Artikel kaufen!
Wenn er nicht will , dann meld es ebay und gib ihm ne Negative Bewertung !


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - xCore7 - 11.08.2009 12:03

xD das hilft mir auch nicht weiter ^^


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - 92gamer92 - 11.08.2009 12:03

scherzbieten is auch dumm, wer bietet muss damit rechnen den artikel kaufen zu müssen!


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - piti_rocks - 11.08.2009 12:05

ja er muss zahlen aber wenn der verkaufer nett ist kann es sein das er drum rum komt und der verkäufer ein auge zudrückt


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - xCore7 - 11.08.2009 12:06

xD ich will das aber nit Big Grin


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - piti_rocks - 11.08.2009 12:08

tja dann musst du die ebay typen kotaktieren (oder überlegen ob ihn davonkommen läst)

PS: schick mal link zu angebot


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - xCore7 - 11.08.2009 12:12

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=260460244771&ssPageName=STRK:MESELX:IT


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - piti_rocks - 11.08.2009 12:17

wow 75€ dem würd ich scon aufs dach steigen (sama willste die psp loswerden oder würdest sie auch tauschen)


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - Fred - 11.08.2009 12:34

Der Käufer MUSS die ware abnehmen, der Verkäufer MUSS sie abgeben. Auktionen stellen einen rechtsverbindlichen Vertrag dar der auch vor Gericht durchgesetz werden kann!


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - xCore7 - 11.08.2009 12:44

ok xD danke euch Smile


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - alexking - 11.08.2009 13:09

Das Problem an so etwas ist, dass man sich immer über § 142 BGB rausreden kann. Man behauptet einfach, dass man das Angebot so nicht abgeben wollte und ficht dann wegen Erklärungsirrtum an.

Zwar muss man als Bieter eigentlich den Artikel abnehmen, aber letztendlich ist das eine zahnlose Regelung. Zudem ist es mit sehr viel Aufwand verbunden, denjenigen dann zur Zahlung zu bewegen.


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - the|Gamer - 11.08.2009 13:10

Hi,
an eBay melden bringt kaum was ... außer das du evt. deine Gebühren wieder bekommst.
Also ne Anzeige würde ich machen das muss nicht umbedingt was bringen aber es macht ihm jedenfalls mal Angst Wink
Und dann würde ich den Artikel nochmal frisch einstellen und hoffen das jemand den Artikel ersteigert der auch wirklich zahlen kann Wink
Ach und PS:

1.) Negative Bewertungen können nur noch von Käufern gemacht werden
2.) An Alle .. dieser "Laut EU Recht Garantie Gewährleistung ausgeschlossen weil privatverkauf" das ist rechtsmäßig UNGÜLTIG das Gesetz gibt es garnicht... das hat ein Jura Student mal reingeschrieben und seitdem ist das im Umlauf...


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - DJTechno - 11.08.2009 13:18

stehl ihn einfach neu rein und fertig ne defekt psp bekommst schon fur 50 euro


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - Sub-Zero* - 11.08.2009 13:33

ja bin mir sicher bekommst diesmal viel mehr als nur75


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - h8me. - 11.08.2009 13:49

Ich würde sie eh nicht über ebay verkaufen. Wenn du jemanden findest der ahnung von PSP hat (Mods,CFW) undsokannste vielmehr geld rausholen.


RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - Raiden1996 - 11.08.2009 14:21

Folgender Auszug ist eine Zusammenfassung der Rechte bei Spaßbierter-Fällen:
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Es ist also besondere Vorsicht geboten wenn solche Klauseln in Verkaufsangeboten bei eBay auftauchen. Diese können bei sogenannten Spaßgeboten rechtlich zulässig sein. Die Vertragsstrafe darf jedoch nicht unangemessen hoch sein. Etwas anderes gilt, wenn die Klausel vom Anbieter mehrfach verwendet wird. Dann unterfällt sie der Überprüfung als AGB, § 309 BGB sieht das Versprechen einer Vertragsstrafe dann als unwirksam an. Ebenfalls findet die Klausel im Verhältnis Unternehmer – Verbraucher keine Anwendung. Es muss also immer im Einzelfall genau unterschieden werden.
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RE: Muss jemand bei ebay zahlen, wenn... - DJTechno - 12.08.2009 02:18

also darf mans nicht mehr mals anbieten?