"Muslimische" Freundin? :) - Druckversion +- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20) +--- Thema: "Muslimische" Freundin? :) (/showthread.php?tid=76838) |
"Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 16:15 Guten Abend! Wenn man eine muslimische, feste Freundin, bzw. Freundin hat deren Eltern streng muslimisch sind, aber SIE nicht nach dem muslimischem Glauben handelt/lebt, inwiefern haben die Eltern da ein Eingriffsrecht wenn SIE schon volljährig ist? Denn offiziell ist in der Religion eine "Freundin" ja nicht gestattet. Und wie sieht es mit dem rechtlichem in diesem Fall aus? Ist das ganze nur "Religionsgedöns" oder gibt es da auch auf rechtlicher Ebene Probleme? Darf SIE sich von ihrer Religion einfach abwenden? Viele Grüße Cedric-94 RE: "Muslimische" Freundin? :) - heubergen - 13.08.2013 16:37 Auf rechtlicher Ebene haben die Eltern in DE-CH-AU und in ganz Westeuropa und Nordamerika keine Chance. In muslimischen Ländern kenne ich die Gesetze nicht. Aber ich kann mir ein solches Gesetz nicht vorstellen. Ob du sie in muslimischen Ländern küssen, sie nackt sehen oder mit ihr ins Bett gehen dürftest das ist die Chance hingegen relativ klein. Und abwenden darf sie sich ganz klar, auf rechtlicher Ebene sogar weltweit. Bei der familiären Seite kann es aber Probleme geben, was damit enden kann, dass sich die junge Frau bzw. das Mädchen zwischen dir und den Eltern entscheiden muss. RE: "Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 16:42 Ah vielen Dank für die Antwort. Es geht ja speziell hier um Deutschland. Denn ich stehe vor dem Szenario und mit den Eltern bzw. der familiären Sache hat SIE ihre Entscheidung schon getroffen. RE: "Muslimische" Freundin? :) - Leberwurst - 13.08.2013 16:44 Überhaupt wenn du sagst es ist so das sie streng muslimisch sind: keine Chance! Die machen dir das Leben dermaßen zur Hölle, wenn du dem standhälst und sie mit zieht... Respekt. Aber das wird auf jeden Fall rein juristisch nicht das Problem, aber du könntest eines werden Was glaubst du wenn die das nicht wollen was sie machen? Noch nie Zeitung/Berichte gelesen? Da begibste dich auf sehr dünnes Eis... RE: "Muslimische" Freundin? :) - heubergen - 13.08.2013 16:48 Das kommt auch immer auf die Familie an. Verletzt du dessen Ehre, verunreinigst du die Unschuld der Tochter oder machst du andere unmuslimische Sachen werden Zeitungsszenarios realistisch. Hat sie es den den Eltern bereits erzählt oder einfach gegenüber dir gesagt? RE: "Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 16:55 heubergen : Hat sie es den den Eltern bereits erzählt oder einfach gegenüber dir gesagt?
RE: "Muslimische" Freundin? :) - Leberwurst - 13.08.2013 16:56 heubergen : Das kommt auch immer auf die Familie an.
Verletzt du dessen Ehre, verunreinigst du die Unschuld der Tochter oder machst du andere unmuslimische Sachen werden Zeitungsszenarios realistisch. Hat sie es den den Eltern bereits erzählt oder einfach gegenüber dir gesagt?
RE: "Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 17:07 Leberwurst : /Edit: Dann macht euch lieber mal Sorgen um das "Abwenden" von der Familie. Das wird schon eine große Hürde sein...
RE: "Muslimische" Freundin? :) - heubergen - 13.08.2013 17:10 Und von wie vielen Jahren sprechen wir jetzt? Ich lach dich nicht aus mit 3 Wochen RE: "Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 17:24 heubergen : Und von wie vielen Jahren sprechen wir jetzt?
Ich lach dich nicht aus mit 3 Wochen
RE: "Muslimische" Freundin? :) - Nome - 13.08.2013 17:32 Leberwurst : Überhaupt wenn du sagst es ist so das sie streng muslimisch sind: keine Chance!
Die machen dir das Leben dermaßen zur Hölle, wenn du dem standhälst und sie mit zieht... Respekt. Aber das wird auf jeden Fall rein juristisch nicht das Problem, aber du könntest eines werden Was glaubst du wenn die das nicht wollen was sie machen? Noch nie Zeitung/Berichte gelesen? Da begibste dich auf sehr dünnes Eis...
RE: "Muslimische" Freundin? :) - razoff - 13.08.2013 17:41 Cedric-94 : heubergen : Und von wie vielen Jahren sprechen wir jetzt?
Ich lach dich nicht aus mit 3 Wochen
RE: "Muslimische" Freundin? :) - Leberwurst - 13.08.2013 17:44 Nome : Leberwurst : Überhaupt wenn du sagst es ist so das sie streng muslimisch sind: keine Chance!
Die machen dir das Leben dermaßen zur Hölle, wenn du dem standhälst und sie mit zieht... Respekt. Aber das wird auf jeden Fall rein juristisch nicht das Problem, aber du könntest eines werden Was glaubst du wenn die das nicht wollen was sie machen? Noch nie Zeitung/Berichte gelesen? Da begibste dich auf sehr dünnes Eis...
RE: "Muslimische" Freundin? :) - Cedric-94 - 13.08.2013 17:53 Und meine Frage wurde soweit beantwortet - somit kann der Thread hier zu bevor hier noch eine Diskussion aufgrund von Fakten entsteht. Wie es wird und weitergeht werde ich nur im Laufe der Zeit herausfinden. Das mit dem Wegziehen ist noch lange hin und in die Zukunft schauen kann hier ja auch keiner. RE: "Muslimische" Freundin? :) - heubergen - 13.08.2013 19:34 Noch ein Schlusssatz von mir: Ich würde es den Eltern offen sagen und akzeptieren wenn sie gegen die Beziehung sind. Solange ihr noch nichts schlimmes getan habt, wird es auch nicht zum Zeitungsfall. RE: "Muslimische" Freundin? :) - elbarto101 - 14.08.2013 00:38 Ehrenmord xD RE: "Muslimische" Freundin? :) - AKpella - 14.08.2013 06:56 Hahaha, wie ihr alle mal überhaupt keine Ahnung habt. Wenn du anständig bist und sie wirklich zur Frau deines Lebens nehmen willst, frag ihren Vater. Doch wenn du nur vorhast, eine typisch westliche Beziehung zu führen, vergiss sie. RE: "Muslimische" Freundin? :) - alexking - 15.08.2013 23:13 Auf deutschem Staatsboden ist deutsches Recht anzuwenden, auch wenn die beteiligten Personen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für das Eltern-Kind Verhältnis ergibt sich dies konkret aus Art. 21 EGBGB. Die Eltern haben gemäß § 1626 I BGB die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Wenn sie bereits 18 ist, ist die Pflicht nach § 1626 erloschen und den Eltern stehen keine Rechte zur Maßregelung mehr zu. Sie können ihr also nicht verbieten mit dir zusammen zu sein und auch keine sonstigen Vorschriften machen. Außerdem hat sie natürlich das Recht ihre Konfession zu ändern. Dafür muss man nicht mal volljährig sein. Die Rechtsprechung nimmt über Art. 4 I GG an, dass bereits ein 14-Jähriger selbst bestimmen darf wie er seinen Glauben auslebt. |