Mit wie viel Jahren? - Druckversion +- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20) +--- Thema: Mit wie viel Jahren? (/showthread.php?tid=77501) |
Mit wie viel Jahren? - KartoffelMonqo - 12.09.2013 20:54 Hallo leute ich habe eine Frage ich will mir bald ein neues Smartphone anlegen. Da ich 15 Jahre jung bin wollte ich euch Fragen ob ich mir ein Handy im Wert von 450€ schon Kaufen darf? RE: Mit wie viel Jahren? - posa - 12.09.2013 20:57 Beschränkt geschäftsfähig fällt mir da spontan ein! RE: Mit wie viel Jahren? - Oeli - 12.09.2013 20:58 Mit Einverständnis der Eltern schon. Die sollten zugegen sein falls du im Laden kaufst. Wenn du Online kaufst solltest du auf Namen von Mutter oder Vater bestellen wenn die damit einverstanden sind. Dann sollte alles glatt gehen. Das ist mein Kentnisstand ich bin natürlich kein Jurist RE: Mit wie viel Jahren? - Mister TDKing - 12.09.2013 21:06 Darfst du nur mit Eltern, bist beschränkt geschäftsfähig. Wenn du es selbst verdient hast kannst du es ohne Einverständniserklärung kaufen. RE: Mit wie viel Jahren? - fkrone - 12.09.2013 21:24 Ich glaube ja nicht, dass 450€ unter den sog. "Taschengeldparagraphen" fällt. Wie bereits schon erwähnt, du bist unter 18, daher nur eingeschränkt geschäftsfähig. Grundsätzlich heißt das, dass kein Kaufvertag über diese Summe ohne Zustimmung deiner Eltern geschlossen werden darf. Wird ein Kaufvertrag ohne Zustimmung deiner Eltern geschlossen, so ist dieser nichtig. Und ein kleiner Tipp von mir: Es muss nicht immer das neuste und populärste sein. Es gibt schon gute Geräte im Preisrahmen von 300€ oder weniger RE: Mit wie viel Jahren? - KartoffelMonqo - 12.09.2013 21:34 fkrone : Ich glaube ja nicht, dass 450€ unter den sog. "Taschengeldparagraphen" fällt. Wie bereits schon erwähnt, du bist unter 18, daher nur eingeschränkt geschäftsfähig. Grundsätzlich heißt das, dass kein Kaufvertag über diese Summe ohne Zustimmung deiner Eltern geschlossen werden darf. Wird ein Kaufvertrag ohne Zustimmung deiner Eltern geschlossen, so ist dieser nichtig.
Und ein kleiner Tipp von mir: Es muss nicht immer das neuste und populärste sein. Es gibt schon gute Geräte im Preisrahmen von 300€ oder weniger
RE: Mit wie viel Jahren? - Justin20020 - 12.09.2013 21:40 über 70€ brauchst du die einverständnis erklärung der Eltern oder deine Eltern kaufen für dich das Gerät (als ich 16 war wollte ich mir für 80 € ne PSP bei gamestop holen... ging nich xD da ich zu viel in der tasche hatte -.-) Wenn du Volljährig bist, dann ist das natürlich kein Problem RE: Mit wie viel Jahren? - The Z - 13.09.2013 02:48 Justin20020 : über 70€ brauchst du die einverständnis erklärung der Eltern oder deine Eltern kaufen für dich das Gerät (als ich 16 war wollte ich mir für 80 € ne PSP bei gamestop holen... ging nich xD da ich zu viel in der tasche hatte -.-) Wenn du Volljährig bist, dann ist das natürlich kein Problem
Das ist der größte stuss den ich je gelesen habe. Geh mit Bargeld in den Laden, und kauf dir einfach dein Gerät. Habe ich bisher immer so gemacht und es hat keiner was gesagt.
RE: Mit wie viel Jahren? - Leberwurst - 13.09.2013 07:07 The Z : Justin20020 : über 70€ brauchst du die einverständnis erklärung der Eltern oder deine Eltern kaufen für dich das Gerät (als ich 16 war wollte ich mir für 80 € ne PSP bei gamestop holen... ging nich xD da ich zu viel in der tasche hatte -.-) Wenn du Volljährig bist, dann ist das natürlich kein Problem
Das ist der größte stuss den ich je gelesen habe. Geh mit Bargeld in den Laden, und kauf dir einfach dein Gerät. Habe ich bisher immer so gemacht und es hat keiner was gesagt.
RE: Mit wie viel Jahren? - Mister TDKing - 13.09.2013 07:11 Du kannst es dir einfach kaufen, man wird dich nicht fragen wie alt du bist. Wenn deine Eltern aber sagen "NEIN DAS DING ZURÜCK" dann geht's wieder zurück weil du keine 18 bist. RE: Mit wie viel Jahren? - bullenduzer - 13.09.2013 07:40 Ein Blick in Wikipdia hätte schon geholfen: Auszug (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Taschengeldparagraph ) : Die Vorschrift macht in Deutschland den Umgang mit dem eigenen Taschengeld für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, d. h. Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, flexibler, weil alltägliche, kleinere „Geschäfte“ wie der Kauf einer CD oder ähnliches ohne Zustimmung der Eltern im Einzelfall möglich gemacht werden. Kinder und Jugendliche sollen frei über das Geld verfügen können, das sie zu genau diesem Zweck bekommen haben. Da der Zweck begrenzt ist und insbesondere nur ein bestimmter Betrag als Taschengeld überlassen wird, ist es nicht mehr von § 110 BGB gedeckt, wenn ein Minderjähriger mit seinem Taschengeld z. B. ein Lotterielos kauft und mit einem Gewinn, der wesentlich höher als das Taschengeld ist, von ihm abgeschlossene Verträge erfüllt. Denn bei diesem Gewinn handelt es sich nicht mehr um vom Vertreter „überlassene“ Mittel im Sinne der Vorschrift. Über den Gewinn darf der Minderjährige daher nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verfügen. Das Sparen des Taschengeldes ist generell erlaubt. Das BGB schreibt nicht vor, für wie viel Geld der Minderjährige einkaufen darf. Bei teuren Anschaffungen jedoch wird der Verkäufer in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verlangen, um für sich Rechtssicherheit herzustellen. Er ist nicht zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet und das Risiko der Rückabwicklung läge sonst bei ihm, wenn die Eltern das Geschäft nachträglich rückgängig machten. Formaljuristisch ist aber ein Kaufvertrag gültig, wenn er aus Mitteln bewirkt wurde, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung zur Verfügung gestellt wurde. Das Gesetz nennt keine Betragsgrenze. RE: Mit wie viel Jahren? - xXPizzaNinjaXx - 13.09.2013 17:50 Geh einfach in den Laden und Versuch das Teil zu kaufen, die werden dir im schlimmsten fall sagen das du es nicht kaufen darfst und deinen Kopf nicht auf einen Spieß stecken und durch die Stadt als Abschreckung tragen RE: Mit wie viel Jahren? - TechnoKuchen - 13.09.2013 19:14 bullenduzer :
Formaljuristisch ist aber ein Kaufvertrag gültig, wenn er aus Mitteln bewirkt wurde, die dem beschränkt Geschäftsfähigen zur freien Verfügung von den Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung zur Verfügung gestellt wurde. Das Gesetz nennt keine Betragsgrenze.
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