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Uploaden von ROMs - Sorcer - 21.02.2014 13:56

Hallo Community,

hätte da mal eine Frage, primär an Alex, da dieser sich sicher besser auskennt.
Wie sieht es aus, wenn ich ältere ROMs (Gameboy, Gameboy Advance) für User zum Downloaden auf einer Webseite anbieten möchte? Ist das legal?

Ich habe nämlich jetzt schon mehrere deutsche Seiten (.de-Domain) gesehen, die so etwas anbieten, und diese haben sogar ein Impressum mit Sitz in Deutschland. Wie können die das einfach so anbieten ohne dafür belangt zu werden?

Über einige fachkundige Antworten würde ich mich freuen.
Sorcer


RE: Uploaden von ROMs - Dreiundachzig - 21.02.2014 14:51

Grundsätzlich ist das Bereitstellen illegal, weil es unter das Verbreiten urheberrechtlich geschützten Materials fällt.
Jedoch verfällt mit der Zeit das Urheberrecht. Normalerweise 80 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Spielen meine ich mich zu erinnern, dass Alexking mal geschrieben hat, dass es um die 20 Jahre liegt.

Da aber davor die Hersteller mit Wahrscheinlichkeit schon kein Geld mehr an diesen Spielen verdienen, ist es wohl moralisch vertretbar.


RE: Uploaden von ROMs - go-boy - 21.02.2014 15:28

Dreiundachzig :
Jedoch verfällt mit der Zeit das Urheberrecht. Normalerweise 80 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Falsch, es sind 70 Jahre Big Grin

Zitat:
§ 64
Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Das heißt alle Spiele die im Zeitraum von 1943/44 erschienen sind, sind quasi frei für alle verfügbar.
Da wird es wohl keine geben Big Grin


RE: Uploaden von ROMs - Sorcer - 21.02.2014 15:41

Dennoch gibt es viele deutsche ROM-Seiten schon seit Jahren mit ROMs auch aus diesem Jahrhundert. Wie kann das sein?

Nochmal möchte ich um fachkundige Antworten und keine Spekulationen bitten. Ein Zitat aus dem Gesetzbuch um die jeweilige Aussage zu unterstützen ist erwünscht.


RE: Uploaden von ROMs - heubergen - 21.02.2014 15:51

Grundsätzlich zu deiner Frage ob legal oder illegal:
Das anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material (was eine ROM darstellt) ist nur dann illegal, wenn man die entsprechende Lizenz nicht besitzt. Ansonsten ist alles im legalen Bereich.

Zu deinem zweiten Teil:
Ohne Kläger gibt es keine Klagen, es handelt sich dabei um kein Offizialdelikt und muss nur dann verfolgt werden, wenn jemand was dagegen unternimmt. Und warum Anwälte bezahlen für ein Spiel das vor über 10 Jahren rauskam, kein Schaden nachgewiesen werden kann und der Angeklagte sowieso nie den Schadenersatz bezahlen kann?
Wenn du nicht glaubst, dass so gedacht wird kann ich dir diesen Artikel empfehlen => http://heubergen.me/?p=287 (Ja er ist von mir)


RE: Uploaden von ROMs - laughingMan - 21.02.2014 16:33

Außerdem gibt es glaube ich ständig eine Debatte wo man sich streitet ob Videospiele als Kunst eingestuft werden, weil es dann nur noch 25 statt 70 Jahren wären.


RE: Uploaden von ROMs - cortez442 - 21.02.2014 17:43

Bei einigen NES Spielen ist das Urheberrecht bereits abgelaufen. Aber Natürlich nur bei Spielen, die vor dem 21. Februar 1989 erschienen sind.


RE: Uploaden von ROMs - Edgeworth - 21.02.2014 18:45

§ 64 UrhG sagt zum Urheberrecht:

Zitat:
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Eine Einschränkung für Computerprogramme und Spiele ist nicht gegeben, somit ist das Urheberrecht abgelaufen, 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bzw. bei mehreren Urhebern wie es bei Spielen der Fall sein dürfte, nach Tod des letzten davon.

Zur Frage warum es so viele Romseiten gibt:
Es ist wohl schwierig die dran zu kriegen. Externe ausländische Server etc. lassen Grüßen. Ich würde jedenfalls nicht anfangen damit jetzt da mitzumachen und Sachen hochzuladen, denn der Upload ist ziemlich strafbar - Vorrausgesetzt es gibt einen Kläger. Grade bei Square-Enix wäre ich aber z.B. extrem vorsichtig (s. Chrono Trigger-Fanprojekte etc.)

Du kannst natürlich eine Rom-Seite erstellen, solltest aber vorher für jeden Titel das Einverständnis des Spieleherstellers einziehen, da wird aber nicht viel übrig bleiben, denke ich. Damit fährst du aber dann rechtlich korrekt.
Zuwiderhandlungen werden geahndet mit einer Abmahnung pro angebotenem Titel oder sogar hohen Geld- und Haftstrafen und Unterlassungserklärungen etc.

Also ich wäre bei sowas GANZ vorsichtig. Downloaden geht ja noch, aber Upload ist selbst bei älteren Titeln eine gefährliche Sache.


RE: Uploaden von ROMs - thewolf16 - 21.02.2014 21:41

go-boy :

Dreiundachzig :
Jedoch verfällt mit der Zeit das Urheberrecht. Normalerweise 80 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Falsch, es sind 70 Jahre Big Grin

Zitat:
§ 64
Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.


Das heißt alle Spiele die im Zeitraum von 1943/44 erschienen sind, sind quasi frei für alle verfügbar.
Da wird es wohl keine geben Big Grin


"Mensch ärgere dich nicht", vielleicht? Big Grin