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Bluse wird nicht zurückgenommen - Druckversion

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Bluse wird nicht zurückgenommen - Nome - 23.04.2014 16:45

Hallo,

ich habe am Samstag für eine Freundin eine Bluse in einem Laden gekauft. Die Bluse hat mich 24,95€ gekostet. Ich habe die Verkäuferin gefragt, ob ich die Bluse zurück geben kann, wenn sie ihr nicht passt. Sie meinte, dass ich innerhalb von 8 Tagen mein Geld zurück bekomme. Noch an dem Tag habe ich die Bluse der Freundin gegeben. Sie hat die Bluse sofort anprobiert und leider hat sie ihr nicht gepasst. Sie hat mir die Bluse wieder am Samstag zurückgegeben. Da es am Samstag zu spät war, um die Bluse zurück zu geben, bin ich gestern da hin gegangen. Ich wollte sie zurück geben, aber die Verkäuferin meinte, dass die Bluse getragen ist, weil sie angeblich nach schweiss riecht. Sie hat auf den Kassenbon "Von Rücknahme ausgeschlossen." draufgestempelt. Die Bluse hat die Freundin aber nicht getragen. Und jetzt wollen sie mir mein Geld nicht zurück geben.

Wie sieht es nun aus? Habe ich das Recht auf das Geld?


RE: Bluse wird nicht zurückgenommen - speedfreak - 23.04.2014 16:56

Nein du hast kein Recht auf das Geld.

Ob ein Laden sowas zurücknimmt ist reine Kulanz, einen Anspruch gibt es da bei Fehlerfreier ware nicht.


RE: Bluse wird nicht zurückgenommen - heubergen - 23.04.2014 18:58

Nein, ein Rüchnahmerecht bzw. Widerrufsrecht besteht nicht. Jeggliche Rücknahme basiert auf Kulanz. Der Laden kann die Rücknahme auch zwei Minuten nach Kauf und in Originalpackung (jetzt nicht unbedingt bei Kleider der Fall) ablehnen.


RE: Bluse wird nicht zurückgenommen - SparkMonkay - 23.04.2014 18:59

Versuch es mal bei einer anderen Verkäuferin, vielleicht ist die besser drauf.
Oder versuch mal die auszutauschen.


RE: Bluse wird nicht zurückgenommen - alexking - 24.04.2014 12:20

So einfach ist es nicht. Zwar besteht beim Kauf im Laden kein gesetzliches Widerrufsrecht im Sinne von § 355 BGB, aber vorliegend hat die Verkäuferin mit dir die Möglichkeit einer Rückgabe vereinbart. Diese Möglichkeit ist auch Bestandteil des Vertrages geworden. Du hast ausdrücklich danach gefragt, sie hat ausdrücklich zugestimmt. In diesem Fall nennt man das nicht Widerruf, sondern ein Rücktrittsrecht. Du hast dein Rücktrittsrecht auch innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt. Insofern sind alle Voraussetzungen erfüllt. Es entsteht dann ein Rückgewährschuldverhältnis aus § 346 I BGB. Du musst die Ware zurückgeben und bekommst dein Geld dafür zurück. Etwaige Schäden der Ware sind davon in Abzug zu bringen. In diesem Fall wären das die Kosten für eine Wäsche und ein eventuelles Neuanbringen des Preisschildes. Diese Kosten sind aber vorliegend auszuschließen, da die Ware bestimmungsgemäß verwendet wurde, wenn sie nur anprobiert worden ist. Dies ergibt sich aus § 346 II Nr. 3 BGB.

Sollte die Verkäufern irrtümlich davon ausgegangen sein, dass sie dir ein Rücktrittsrecht einräumen durfte obwohl sie dies tatsächlich nicht durfte, so könnte sie ihre Erklärung nach § 119 I BGB anfechten. Aufgrund von § 122 BGB muss dann das Unternehmen, dem die Erklärung der Verkäuferin zugerechnet wird, aber Schadensersatz auf das Vertrauen in die Leistung entrichten. Dies wäre hier in der Konsequenz wieder der Kaufpreis.

Das Problem ist vorliegend nur die Beweisbarkeit, da außer dir und der Verkäuferin es wohl keiner gehört hat. Ich nehme an, dass beim Rückgabeversuch eine andere Verkäuferin anwesend war als beim Kauf der Ware. Wer die Beweislast bei einem (mündlich) vertraglich vereinbarten Rücktrittsrecht trägt, ist leider gesetzlich nicht normiert. Die Rechtsprechung geht aber eher in Richtung Verbraucherschutz und legt die Beweislast daher dem Unternehmer auf.

In der Theorie hast du also jedenfalls einen Anspruch. Praktisch ist das natürlich nicht so leicht umzusetzen. Ich würde darauf bestehen den Filialleiter zu sprechen. Ich denke schon, dass dir dann das Geld erstattet wird.


RE: Bluse wird nicht zurückgenommen - Nome - 29.04.2014 17:00

Vielen Dank für die Antworten!

Noch bevor ich die Antworten hier gecheckt habe, habe ich da angerufen und zuerst mit der Verkäuferin telefoniert und anschliessend noch mit dem Filialleiter. Beide wollten die Bluse nicht zurücknehmen und haben einfach aufgelegt.

Dann bin ich am Abend hingegangen, um mit denen persönlich zu sprechen und die Verkäufer meinte "Wir wollen kein Stress." und hat mir den Betrag zurückgegeben.