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Indizierte Filme aus dem Ausland - Darktraceur92 - 16.10.2014 13:10 Hallo, Ich möchte gerne ein paar Indizierte Filme aus dem Ausland bestellen. Viele Artikeln die mich interessieren, bietet die Amerikanische Version von Amazon an. Darf ich grundsätzlich Indizierte Artikeln (Filme, Spiele, Musik) aus dem Ausland bestellen, oder kann dies zu Problemen mit dem Zoll führen? RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - cortez442 - 16.10.2014 13:19 kommt ganz drauf an, auf welcher Liste die Sachen stehen. Bei Sachen auf der Liste B musst du hoffen, dass der Zoll das nicht überprüft. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - KAYA - 16.10.2014 13:38 Du darfst sie, soweit ich weiß, importieren aus dem Ausland. Darfst sie aber dann nicht mehr in Deutschland weiter verkaufen. Bei indizierten Sachen gibts keine probleme da du diese nur nicht bewerben darfst. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 15:25 Es gibt soweit ich weiß 2 Indizierungslisten. Spiele und Filme von der einen dürfen importiert aber nicht offen beworben/verkauft werden, die Produkte von der anderen Liste sind explizit verboten und werden beschlagnahmt. Aber einfach ungeschnittene Spielversionen etc. sollten nicht so kritisch sein. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Darktraceur92 - 16.10.2014 16:34 Ok danke erstmals Wenn ich ein Produkt der Liste B erwerbe und es dann der Zoll sieht, bleibt es dann bei dem Entzug des Spiels oder bekomm ich eine Geldstrafe oder wird das sogar an die Polizei weitergegeben? Krass irgendwie wie Filme eingestuft werden, wie als ob es Waffen wären ^^ RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 16:59 Darktraceur92 : Krass irgendwie wie Filme eingestuft werden, wie als ob es Waffen wären ^^
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 16.10.2014 17:03 Hi! Nicht nur der Besitz von Indizierten Spielen/Filmen (egal ob Liste A oder B) zum privaten Gebrauch ist absolut legal, sondern das Gleiche gilt sogar für den Besitz von nach §131 beschlagnahmten Spielen/Filmen. http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Also da musst du dir keine Sorgen machen, im schlimmsten Fall musst du halt Einspruch beim Zoll einlegen, sollten die die Filme fälschlicherweise einbehalten. Der Zoll wird dir die Filme dann schon rausrücken, da du juristisch auf der sicheren Seite sein solltest. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - KAYA - 16.10.2014 17:29 Die wenigsten Zollbeamten achten wirklich darauf ob das jetzt beschlagnahmt ist oder nicht. Hab auch schon Filme und Spiele beim zoll abhohlt, welche beschlagnahmt waren und das war denen ziemlich schnuppe. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 18:00 KAYA : Die wenigsten Zollbeamten achten wirklich darauf ob das jetzt beschlagnahmt ist oder nicht.
Hab auch schon Filme und Spiele beim zoll abhohlt, welche beschlagnahmt waren und das war denen ziemlich schnuppe.
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 16.10.2014 18:23 Ja wie gesagt, der Besitz von nach §131 beschlagnahmten Filmen ist ja auch legal. Der Zoll darf die Filme/Spiele meines Wissens daher auch gar nicht einbehalten. RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 10:13 Der private Besitz von beschlagnahmten Medien ist in Deutschland zwar nicht verboten (solange es sich dabei nicht in Deutschland strafbare Dinge handelt, wie KiPo), aber wenn man sich beschlagnahmte Medien bestellt und diese geliefert werden, hat man diese noch nicht im Besitz! Der Zoll darf diese Medien nicht weiterleiten, da die Verbreitung in Deutschland eben verboten ist! Ob der Zoll es kontrolliert und es ihm auffällt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, der Zoll muss diese Medien einbehalten und darf sie nicht weiterleiten Was anderes wäre, wenn du dir die Medien direkt aus dem Ausland mitbringst und diese eben in deinem Besitz sind und du diese nicht gewerblich oder ähnliches nutzt. Bei normalen in Deutschland indizierten Medien, muss man einfach nur sein Alter beim Zoll bestätigen RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Sigma-Draconis - 17.10.2014 11:08 Wenn du dir was aus Österreich bestellst, gibt es keinen Zoll, es sei denn es sind Tabakwaren oder Alkohol RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 11:46 @Sigma-Draconis Das ist leider falsch! Auch innerhalb der EU darf der Zoll Sendungen kontrollieren, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Waren handelt, deren Besitz, Verbreitung oder ähnliches in Deutschland verboten ist! Das dies bei Spielen usw eher selten gemacht wird, bedeutet aber nicht, dass es sowas nicht gibt und es nur für Ziggys und Alkohol gilt RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 17.10.2014 11:56 Y2Ordi : Hi!
Nicht nur der Besitz von Indizierten Spielen/Filmen (egal ob Liste A oder B) zum privaten Gebrauch ist absolut legal, sondern das Gleiche gilt sogar für den Besitz von nach §131 beschlagnahmten Spielen/Filmen. http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html Also da musst du dir keine Sorgen machen, im schlimmsten Fall musst du halt Einspruch beim Zoll einlegen, sollten die die Filme fälschlicherweise einbehalten. Der Zoll wird dir die Filme dann schon rausrücken, da du juristisch auf der sicheren Seite sein solltest.
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 12:07 alexking : Richtig ist aber, dass der Zoll beschlagnahmte Spiele nicht herausgeben darf, auch wenn der Besitz an sich nicht strafbar ist.
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 17.10.2014 15:28 alexking : Richtig ist aber, dass der Zoll beschlagnahmte Spiele nicht herausgeben darf, auch wenn der Besitz an sich nicht strafbar ist. Da noch keine Übergabe erfolgt ist, hat man am importierten Spiel auch noch kein Eigentum erworben, wenn es beim Zoll landet. Insofern besteht kein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Der schuldrechtliche Anspruch aus § 433 wirkt nur inter partes (zwischen Käufer und Verkäufer) aufgrund des Trennungsprinzips. Rechtlich gesehen müsste daher der Verkäufer, der zu dem Zeitpunkt immer noch Eigentümer ist, seinen bestehenden Herausgabeanspruch an dich über § 398 BGB abtreten. Eine Abtretung von § 985 BGB ist aber nach herrschender Meinung ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer scheitert spätestens am eigenen Mitverschulden aus § 254 BGB. Ein Anspruch aus § 812 Abs. S. 1 1. Alt BGB geht auch nicht durch, weil sich der Verkäufer auf Entreicherung aus § 818 III BGB berufen kann. Er bekommt das Spiel nämlich auch nicht zurück, da die Ausfuhr wiederum verboten ist und somit § 134 BGB einem Anspruch entgegen steht. Insofern steht man als Käufer ziemlich blöd da.
@alexking, Ebbelwoi Danke für die interessante Erklärung. In dem Punkt, ab wann einem die Sachen denn wirklich gehören, war ich mir nicht 100%ig sicher. Beim nächsten mal weiß ich dann besser Bescheid. alexking : Diesbezüglich ist aber umstritten, ob Filme und Spiele überhaupt unter § 131 StGB fallen und nicht von der Kunstfreiheit abgedeckt sind. Wenn das Real Life Filme sind, dann ist der Fall eindeutig. Bei Spielen gibt es aber generell immer einen schöpferischen Aspekt.
Ja, Filmen wie z.B. Braindead den künstlerischen Aspekt abzusprechen ist mMn nicht nachvollziehbar. alexking : Ich halte eine Bestrafung für die Einfuhr eines indizierten Spiels für sehr unwahrscheinlich. Gab es meiner Erkenntnis nach bislang noch nicht, auch wenn der Tatbestand vom Wortlaut her erfüllt ist.
Eine Bestrafung für die Einfuhr würde ja für Darktraceur92 sowieso nicht infrage kommen, da die Filme ja nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Einbehaltung der Filme am Zoll wäre dann ja auch schon das Schlimmste, was einem (nicht-gewerblichen) Käufer passieren kann, oder?
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 18.10.2014 10:20 Y2Ordi : alexking : Ich halte eine Bestrafung für die Einfuhr eines indizierten Spiels für sehr unwahrscheinlich. Gab es meiner Erkenntnis nach bislang noch nicht, auch wenn der Tatbestand vom Wortlaut her erfüllt ist.
Eine Bestrafung für die Einfuhr würde ja für Darktraceur92 sowieso nicht infrage kommen, da die Filme ja nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Einbehaltung der Filme am Zoll wäre dann ja auch schon das Schlimmste, was einem (nicht-gewerblichen) Käufer passieren kann, oder?
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 18.10.2014 11:16 alexking : Eine Einfuhr muss nicht gewerblich sein. Der Tatbestand umfasst auch die einmalige private Einfuhr. Allerdings würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich gemäß § 153 I StPO wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, falls es überhaupt zu einer verfolgenden Maßnahme kommt.
Mit ''gewerblich'' hab ich mich nen bisschen blöd ausgedrückt, ich meinte eigentlich einen Käufer, auf den die Nummern 1-3 von dem Paragraph nicht zutreffen (und das ist ja anscheinend Voraussetzung dafür, dass der Bezug/die private Einfuhr illegal ist ''...um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen''). RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 19.10.2014 11:02 Y2Ordi : Oder anders ausgedrückt: wird die private Einfuhr von einem beschlagnahmten Film prinzipiell erst mal so gewertet, dass sie zum Zweck der Verbreitung, öffentlichen Vorführung usw. dient oder muss es einen triftigen Verdacht geben, dass jemand tatsächlich vorhat, den Film z.B. öffentlich vorzuführen? (und einen triftigen Verdacht wird es bei einem privaten Käufer kaum geben)
Sorry, dass ich so genau nachhake, aber ich finde so rechtliche Dinge immer ziemlich interessant.
RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 19.10.2014 12:39 Danke alexking, jetzt ist alles klar. |