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Indizierte Filme aus dem Ausland - Darktraceur92 - 16.10.2014 13:10

Hallo,

Ich möchte gerne ein paar Indizierte Filme aus dem Ausland bestellen.
Viele Artikeln die mich interessieren, bietet die Amerikanische Version von Amazon an.
Darf ich grundsätzlich Indizierte Artikeln (Filme, Spiele, Musik) aus dem Ausland bestellen, oder kann dies zu Problemen mit dem Zoll führen?


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - cortez442 - 16.10.2014 13:19

kommt ganz drauf an, auf welcher Liste die Sachen stehen. Bei Sachen auf der Liste B musst du hoffen, dass der Zoll das nicht überprüft.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - KAYA - 16.10.2014 13:38

Du darfst sie, soweit ich weiß, importieren aus dem Ausland.
Darfst sie aber dann nicht mehr in Deutschland weiter verkaufen.
Bei indizierten Sachen gibts keine probleme da du diese nur nicht bewerben darfst.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 15:25

Es gibt soweit ich weiß 2 Indizierungslisten. Spiele und Filme von der einen dürfen importiert aber nicht offen beworben/verkauft werden, die Produkte von der anderen Liste sind explizit verboten und werden beschlagnahmt. Aber einfach ungeschnittene Spielversionen etc. sollten nicht so kritisch sein.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Darktraceur92 - 16.10.2014 16:34

Ok danke erstmals Smile
Wenn ich ein Produkt der Liste B erwerbe und es dann der Zoll sieht, bleibt es dann bei dem Entzug des Spiels oder bekomm ich eine Geldstrafe oder wird das sogar an die Polizei weitergegeben?
Krass irgendwie wie Filme eingestuft werden, wie als ob es Waffen wären ^^


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 16:59

Darktraceur92 :
Krass irgendwie wie Filme eingestuft werden, wie als ob es Waffen wären ^^


Es gibt eben einige Medien mit sehr extremen und/oder verfassungswidrigen Inhalten, und die werden auch nicht ohne Grund verboten.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 16.10.2014 17:03

Hi!
Nicht nur der Besitz von Indizierten Spielen/Filmen (egal ob Liste A oder B) zum privaten Gebrauch ist absolut legal, sondern das Gleiche gilt sogar für den Besitz von nach §131 beschlagnahmten Spielen/Filmen. http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Also da musst du dir keine Sorgen machen, im schlimmsten Fall musst du halt Einspruch beim Zoll einlegen, sollten die die Filme fälschlicherweise einbehalten. Der Zoll wird dir die Filme dann schon rausrücken, da du juristisch auf der sicheren Seite sein solltest. Wink


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - KAYA - 16.10.2014 17:29

Die wenigsten Zollbeamten achten wirklich darauf ob das jetzt beschlagnahmt ist oder nicht.
Hab auch schon Filme und Spiele beim zoll abhohlt, welche beschlagnahmt waren und das war denen ziemlich schnuppe.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - laughingMan - 16.10.2014 18:00

KAYA :
Die wenigsten Zollbeamten achten wirklich darauf ob das jetzt beschlagnahmt ist oder nicht.
Hab auch schon Filme und Spiele beim zoll abhohlt, welche beschlagnahmt waren und das war denen ziemlich schnuppe.


Wäre auch zu viel Stress für zu wenig Bezahlung um sich darum zu kümmern.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 16.10.2014 18:23

Ja wie gesagt, der Besitz von nach §131 beschlagnahmten Filmen ist ja auch legal. Der Zoll darf die Filme/Spiele meines Wissens daher auch gar nicht einbehalten.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 10:13

Der private Besitz von beschlagnahmten Medien ist in Deutschland zwar nicht verboten (solange es sich dabei nicht in Deutschland strafbare Dinge handelt, wie KiPo), aber wenn man sich beschlagnahmte Medien bestellt und diese geliefert werden, hat man diese noch nicht im Besitz!

Der Zoll darf diese Medien nicht weiterleiten, da die Verbreitung in Deutschland eben verboten ist! Ob der Zoll es kontrolliert und es ihm auffällt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, der Zoll muss diese Medien einbehalten und darf sie nicht weiterleiten

Was anderes wäre, wenn du dir die Medien direkt aus dem Ausland mitbringst und diese eben in deinem Besitz sind und du diese nicht gewerblich oder ähnliches nutzt.

Bei normalen in Deutschland indizierten Medien, muss man einfach nur sein Alter beim Zoll bestätigen


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Sigma-Draconis - 17.10.2014 11:08

Wenn du dir was aus Österreich bestellst, gibt es keinen Zoll, es sei denn es sind Tabakwaren oder Alkohol


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 11:46

@Sigma-Draconis
Das ist leider falsch! Auch innerhalb der EU darf der Zoll Sendungen kontrollieren, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um Waren handelt, deren Besitz, Verbreitung oder ähnliches in Deutschland verboten ist!

Das dies bei Spielen usw eher selten gemacht wird, bedeutet aber nicht, dass es sowas nicht gibt und es nur für Ziggys und Alkohol gilt


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 17.10.2014 11:56

Y2Ordi :
Hi!
Nicht nur der Besitz von Indizierten Spielen/Filmen (egal ob Liste A oder B) zum privaten Gebrauch ist absolut legal, sondern das Gleiche gilt sogar für den Besitz von nach §131 beschlagnahmten Spielen/Filmen. http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Also da musst du dir keine Sorgen machen, im schlimmsten Fall musst du halt Einspruch beim Zoll einlegen, sollten die die Filme fälschlicherweise einbehalten. Der Zoll wird dir die Filme dann schon rausrücken, da du juristisch auf der sicheren Seite sein solltest. Wink


Diesbezüglich ist aber umstritten, ob Filme und Spiele überhaupt unter § 131 StGB fallen und nicht von der Kunstfreiheit abgedeckt sind. Wenn das Real Life Filme sind, dann ist der Fall eindeutig. Bei Spielen gibt es aber generell immer einen schöpferischen Aspekt. Ich halte eine Bestrafung für die Einfuhr eines indizierten Spiels für sehr unwahrscheinlich. Gab es meiner Erkenntnis nach bislang noch nicht, auch wenn der Tatbestand vom Wortlaut her erfüllt ist.

Richtig ist aber, dass der Zoll beschlagnahmte Spiele nicht herausgeben darf, auch wenn der Besitz an sich nicht strafbar ist. Da noch keine Übergabe erfolgt ist, hat man am importierten Spiel auch noch kein Eigentum erworben, wenn es beim Zoll landet. Insofern besteht kein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Der schuldrechtliche Anspruch aus § 433 wirkt nur inter partes (zwischen Käufer und Verkäufer) aufgrund des Trennungsprinzips. Rechtlich gesehen müsste daher der Verkäufer, der zu dem Zeitpunkt immer noch Eigentümer ist, seinen bestehenden Herausgabeanspruch an dich über § 398 BGB abtreten. Eine Abtretung von § 985 BGB ist aber nach herrschender Meinung ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer scheitert spätestens am eigenen Mitverschulden aus § 254 BGB. Ein Anspruch aus § 812 Abs. S. 1 1. Alt BGB geht auch nicht durch, weil sich der Verkäufer auf Entreicherung aus § 818 III BGB berufen kann. Er bekommt das Spiel nämlich auch nicht zurück, da die Ausfuhr wiederum verboten ist und somit § 134 BGB einem Anspruch entgegen steht. Insofern steht man als Käufer ziemlich blöd da.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Ebbelwoi - 17.10.2014 12:07

alexking :
Richtig ist aber, dass der Zoll beschlagnahmte Spiele nicht herausgeben darf, auch wenn der Besitz an sich nicht strafbar ist.


Da man bestellte Waren noch nicht besitzt, stimmt dieser Satz so nicht, denn wenn man die Medien persönlich aus dem Ausland mitbringt und es klar ist, dass man diese nur für private Zwecke nutzt, darf der Zoll diese nicht einbehalten, wenn man kontrolliert wird, da der Besitz eben nicht strafbar ist.

Es kommt also immer darauf an, wie man die Medien einführen möchte! Versandweg, da darf der Zoll diese nicht weiterleiten, da man eben noch nicht im Besitz ist, während bei der persönlichen Einfuhr, man der Besitzer ist und solange die Medien in Deutschland nicht unter Strafe stehen, gibt es beim Zoll keine Probleme

EDIT:
Alex hat seinen Beitrag gerade editiert und noch Infos hinzugefügt Wink


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 17.10.2014 15:28

alexking :
Richtig ist aber, dass der Zoll beschlagnahmte Spiele nicht herausgeben darf, auch wenn der Besitz an sich nicht strafbar ist. Da noch keine Übergabe erfolgt ist, hat man am importierten Spiel auch noch kein Eigentum erworben, wenn es beim Zoll landet. Insofern besteht kein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Der schuldrechtliche Anspruch aus § 433 wirkt nur inter partes (zwischen Käufer und Verkäufer) aufgrund des Trennungsprinzips. Rechtlich gesehen müsste daher der Verkäufer, der zu dem Zeitpunkt immer noch Eigentümer ist, seinen bestehenden Herausgabeanspruch an dich über § 398 BGB abtreten. Eine Abtretung von § 985 BGB ist aber nach herrschender Meinung ausgeschlossen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer scheitert spätestens am eigenen Mitverschulden aus § 254 BGB. Ein Anspruch aus § 812 Abs. S. 1 1. Alt BGB geht auch nicht durch, weil sich der Verkäufer auf Entreicherung aus § 818 III BGB berufen kann. Er bekommt das Spiel nämlich auch nicht zurück, da die Ausfuhr wiederum verboten ist und somit § 134 BGB einem Anspruch entgegen steht. Insofern steht man als Käufer ziemlich blöd da.

@alexking, Ebbelwoi Danke für die interessante Erklärung. Smile In dem Punkt, ab wann einem die Sachen denn wirklich gehören, war ich mir nicht 100%ig sicher. Beim nächsten mal weiß ich dann besser Bescheid. Wink

alexking :
Diesbezüglich ist aber umstritten, ob Filme und Spiele überhaupt unter § 131 StGB fallen und nicht von der Kunstfreiheit abgedeckt sind. Wenn das Real Life Filme sind, dann ist der Fall eindeutig. Bei Spielen gibt es aber generell immer einen schöpferischen Aspekt.

Ja, Filmen wie z.B. Braindead den künstlerischen Aspekt abzusprechen ist mMn nicht nachvollziehbar.
Aber auch abgesehen von der Kunstfreiheit, sollten Beschlagnahmungen mMn nur für so Zeugs wie KiPo oder volksverhetzende Sachen vorbehalten sein, nicht aber für Spiele und Spielfilme. Dem Jugendschutz ist ja schon mit einer Indizierung Genüge getan und dann sollte ein Erwachsener auch die Möglichkeit haben, Spielfilme wie Braindead oder Tanz der Teufel in Deutschland kaufen zu können.

alexking :
Ich halte eine Bestrafung für die Einfuhr eines indizierten Spiels für sehr unwahrscheinlich. Gab es meiner Erkenntnis nach bislang noch nicht, auch wenn der Tatbestand vom Wortlaut her erfüllt ist.

Eine Bestrafung für die Einfuhr würde ja für Darktraceur92 sowieso nicht infrage kommen, da die Filme ja nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Einbehaltung der Filme am Zoll wäre dann ja auch schon das Schlimmste, was einem (nicht-gewerblichen) Käufer passieren kann, oder?


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 18.10.2014 10:20

Y2Ordi :

alexking :
Ich halte eine Bestrafung für die Einfuhr eines indizierten Spiels für sehr unwahrscheinlich. Gab es meiner Erkenntnis nach bislang noch nicht, auch wenn der Tatbestand vom Wortlaut her erfüllt ist.

Eine Bestrafung für die Einfuhr würde ja für Darktraceur92 sowieso nicht infrage kommen, da die Filme ja nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Einbehaltung der Filme am Zoll wäre dann ja auch schon das Schlimmste, was einem (nicht-gewerblichen) Käufer passieren kann, oder?


Eine Einfuhr muss nicht gewerblich sein. Der Tatbestand umfasst auch die einmalige private Einfuhr. Allerdings würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich gemäß § 153 I StPO wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, falls es überhaupt zu einer verfolgenden Maßnahme kommt.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 18.10.2014 11:16

alexking :
Eine Einfuhr muss nicht gewerblich sein. Der Tatbestand umfasst auch die einmalige private Einfuhr. Allerdings würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich gemäß § 153 I StPO wegen mangelndem öffentlichen Interesse einstellen, falls es überhaupt zu einer verfolgenden Maßnahme kommt.

Mit ''gewerblich'' hab ich mich nen bisschen blöd ausgedrückt, ich meinte eigentlich einen Käufer, auf den die Nummern 1-3 von dem Paragraph nicht zutreffen (und das ist ja anscheinend Voraussetzung dafür, dass der Bezug/die private Einfuhr illegal ist ''...um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen'').
Oder anders ausgedrückt: wird die private Einfuhr von einem beschlagnahmten Film prinzipiell erst mal so gewertet, dass sie zum Zweck der Verbreitung, öffentlichen Vorführung usw. dient oder muss es einen triftigen Verdacht geben, dass jemand tatsächlich vorhat, den Film z.B. öffentlich vorzuführen? (und einen triftigen Verdacht wird es bei einem privaten Käufer kaum geben)
Sorry, dass ich so genau nachhake, aber ich finde so rechtliche Dinge immer ziemlich interessant. Big Grin


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - alexking - 19.10.2014 11:02

Y2Ordi :
Oder anders ausgedrückt: wird die private Einfuhr von einem beschlagnahmten Film prinzipiell erst mal so gewertet, dass sie zum Zweck der Verbreitung, öffentlichen Vorführung usw. dient oder muss es einen triftigen Verdacht geben, dass jemand tatsächlich vorhat, den Film z.B. öffentlich vorzuführen? (und einen triftigen Verdacht wird es bei einem privaten Käufer kaum geben)
Sorry, dass ich so genau nachhake, aber ich finde so rechtliche Dinge immer ziemlich interessant. Big Grin


Nein, das darf nicht einfach unterstellt werden, denn es gilt die strafrechtliche Maxime, dass ein dringender Tatverdacht vorliegen muss. Und diesen kann man bei der bloßen Einfuhr noch nicht annehmen, wenn man nur ein einzelnes Spiel importiert. Ein Versuch von § 131 StGB ist zudem wegen § 23 I StGB nicht strafbar.

Relevant wird es für dich als Privatperson erst, wenn du das Spiel verkaufst oder einem minderjährigen Freund leihst oder ihn bei dir zu Hause mitspielen lässt. Dass sich dies kaum beweisen lässt, zeigt auch schon dass sich § 131 vornehmlich nicht an Privatpersonen richtet.


RE: Indizierte Filme aus dem Ausland - Y2Ordi - 19.10.2014 12:39

Danke alexking, jetzt ist alles klar. Smile