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Freundin wird zu Hause terrorisiert. Wie kann ich Sie zu mir holen. Sie 14 ich 22! - Druckversion

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Freundin wird zu Hause terrorisiert. Wie kann ich Sie zu mir holen. Sie 14 ich 22! - ViOLeTiiX - 12.04.2016 23:49

Hallo,

ehe jetzt jemand sich aufregt von wegen ähh das ist pedo usw. Sicher bin ich in der Grauzone. Ich habe aber die schriftliche Erlaubnis der Eltern meiner Freundin das wir zusammen sein dürfen. Auf Wunsch zeige ich die auch. Achja und Nein wir haben kein Sex oder ähnliches. Da halte ich mich ans Gesetz!

Nun aber zum eigentlichen Dilemma. Ich bin ja nun 22 und meine Freundin 14. Wir haben uns kennengelernt als sie von zwei Fachkräften bedrängt wurde und ich ihr half und dafür kassiert habe aber okay das ist eine andere Sache.

Meine Freundin ist sehr sensibel da sie Mobbing durchmachte und durch nen Schülerstreich schon in die Psychatrie gebracht wurde. Das hat natürlich Narben hinterlassen bei ihr und da ich mich mit sowas auskenne peppel ich sie natürlich auf. Und nach langem Zedern habe ich bissel mitbekommen wie sie zu Hause lebt und das ist eine mitlere Katastrophe. Sie wird terrorisiert von ihrer Schwester, baut die Schwester mist bekommt sie alles ab. Ihr Mutter schert sich nicht um Verletzungen bei meiner Freundin usw. Das spiegelt sich auch darin wenn sie mit mir schreibt oder telefoniert bzw in meinen Armen in tränen ausbricht weil sie nervlich wie Psychisch am Ende ist. Sie hat mir jetzt unter Tränen gesagt das sie zu mir ziehen will. Ich bin derzeit der einzige dem sie Vertrauen kann und hat sonst keinen.

Jetzt stellt sich mir die Frage. Wie kann ich Sie zu mir holen? Jugendamt glaube ich wol eher nicht. Die holen sie dort und sperren sie ins betreute und da habe ich als außenstehender kein Zugang. Gibt es irgendwelche Mittel und Wege ihr diesen Wunsch zu ermöglichen?

Vielen Dank im Vorraus und Spart euch Sprüche wie Verpiss dich Pedo usw. Auf sowas kann ich getrost verzichten und Hilft mir auch nicht weiter.

Liebe Grüße aus Thüringen


Euer ViOLeTiiX


RE: Freundin wird zu Hause terrorisiert. Wie kann ich Sie zu mir holen. Sie 14 ich 22! - alexking - 13.04.2016 07:11

Da kann ich dir leider keine großen Hoffnungen machen. Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht nach § 1626 BGB. Bei Gefährdung des Kindeswohl kann das Sorgerecht zwar entzogen werden gemäß § 1666 Abs. 3 Nr. 6 BGB, aber dann überträgt das Familiengericht das Sorgerecht erstmal an das Jugendamt.

Gemäß deinen Schilderungen oben, würde ich das aber bei weitem nicht mal als ausreichend für eine Kindeswohlgefährdung ansehen. Dass deine Freundin legal bei dir wohnen darf, geht nur mit Zustimmung ihrer Eltern. Ansonsten besteht da keine rechtliche Möglichkeit, die erfolgsversprechend ist. Man kann zwar eine Übertragung des Sorgerechts beantragen, die bekommst du aufgrund der Umstände aber keinesfalls.

Ich bewerte das neutral aus juristischer Sicht, ohne dich zu moralisch zu verurteilen. Sex mit einer 14 Jährigen als Erwachsener wäre im Übrigen auch nicht per se strafbar. § 182 Abs. 3 StGB stellt dabei auf die Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ab. Die kann insbesondere heutzutage immer öfters vorliegen. Nach der Rechtsprechung des BGH ist es dafür etwa nicht ausreichend, dass die Person lediglich sexuell unerfahren ist. Darüber hinaus ist auch ein Strafantrag der Eltern erforderlich.