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Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Druckversion

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Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 10.06.2016 15:04

Hey,

ich musste meinen PC einschicken, weil der RAM Speicher defekt war. Als ich heute das Paket erhalten habe ist mir schon aufgefallen das es ein anderer Karton ist, als ich den PC dann aufgeschraubt habe, musste ich feststellen das die falsche Grafikkarte verbaut ist und meine SSD nicht verbaut war.

Nun hat der Support nach 30 Minuten telefonieren festgestellt das mir ein falscher PC zugeschickt wurde und ein anderer Kunde meinen erhalten hat.

Wer haftet nun für evtl. Schäden oder wenn etwas fehlt? Kann ich sonst irgendwie Schadensersatz fordern?


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - xXPizzaNinjaXx - 10.06.2016 21:38

Spontan würde ich sagen, dass sowas unter Schlechtleistung fällt --> Schadensersatz, auch für Mehraufwand etc. . Am besten schreibst du aber einfach mal Alexking an Smile

Wieso hast du eigentlich den ganzen PC eingeschickt wenn der ram das Problem war?


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 13.06.2016 20:27

Der Händler muss zunächst alle logistischen Kosten tragen, die für den Versand etc. entstehen.
Darüber hinaus hast du einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Händler aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, wenn etwas an deinem Rechner kaputt geht beim Versand. Wenn derjenige, der deinen PC bekommen hat, diesen beschädigt, so besteht der Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB direkt gegen diese Person.

Der Händler haftet in diesem Fall nur, wenn der anderen Person keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist. Das wäre etwas der Fall, wenn die andere Person etwas an dem PC umbaut, dies schiefgeht und nicht bemerkt hat, dass es nicht sein PC ist.

Darüber hinaus wäre auch noch an einen Nutzungsausfallschaden zu denken. Bei Autos ist dies von der Rechtsprechung anerkannt, bei PCs gibt es keine festen Richtwerte. Das OLG München hat hierbei allerdings schon mal 40% des gewöhnlichen Mietpreises pro Tag für einen PC zugesprochen (OLG München, Beschluss vom 23. März 2010, 1 W 2689/09). Da du aber auch einen nutzbaren PC erhalten hast, ist dies abwegig, sofern es sich nicht um einen absolute Schrottkiste handelt. Möglich wären auch noch Folgeschäden, wenn du an wichtige Dateien nicht herangekommen bist und dadurch einen Schaden erlitten hast. Der bloße Nichtzugriff ist allerdings noch kein Schaden.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 21.06.2016 19:47

Update: Nach 2 Wochen war der PC endlich wieder bei mir, aber jetzt musste ich feststellen dass eine andere Grafikkarte verbaut ist.

Die Bezeichnung von der Grafikkarte ist die gleiche (GTX 750 TI von palit), aber diese verfügt nur über einen miniHDMI Anschluss und meine davor hatte einen normalen HDMI Anschluss, des Weiteren ist die Karte kleiner und unterstützt nur directx 11.1 und nicht 12. Das konnte ich bisher feststellen, ob die Taktfrequenz niedriger ist oder es sonstige Unterschiede gibt weiß ich nicht.

Ich kann man jetzt schon das Argument denken was ich morgen zu hören bekomme " Die Graka war nicht auf Lager und wir haben eine gleichwertige eingebaut", was kann ich machen?


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Dreiundachzig - 21.06.2016 20:55

Wenn du nicht das bekommen hast als bestellt, ist es ein Mangel an der Sache und ist rügefähig. Also erstmal an den Händler wenden und reklamieren. Der muss dir die Sache liefern, die du bestellt hast.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - rednex141 - 22.06.2016 04:06

Dreiundachzig :
Wenn du nicht das bekommen hast als bestellt, ist es ein Mangel an der Sache und ist rügefähig. Also erstmal an den Händler wenden und reklamieren. Der muss dir die Sache liefern, die du bestellt hast.


Da muss ich Dreiundachtzig zustimmen. So weit ich weiß, hat der händler nicht das Recht, dir einfach eine andere Grafikkarte einzubauen. Gleichwertig scheint sie auch nicht zu sein, denn dann würde sie directx 12 unterstützen und hätte einen normalen HDMI Anschluss. Könnte aber auch sein, dass sie versuchen, dich über den Tisch zu ziehen.
Warte lieber bis Alex antwortet. Er wird dir dazu mehr sagen können.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 22.06.2016 07:41

Danke für eure Antworten, ich habe die Grafikkarten mal verglichen und konnte keine größeren unterschiede feststellen und gehe mal davon aus das es eine ältere Version ist?

Die hatte ich zuerst: http://www.palit.com/palit/vgapro.php?id=2253&lang=de

Die habe ich jetzt: http://www.palit.com/palit/vgapro.php?id=2253&lang=de&pn=NE5X75TS1341-1073F&tab=sp

Wozu habe ich mir ein 20€ HDMI Kabel gekauft wenn ich es jetzt nicht nutzen kann? Ich bin mal gespannt was mir der support nachher erzählen wird


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 22.06.2016 08:41

Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum da eine andere Grafikkarte verbaut worden ist. Du hast anfangs geschrieben, dass du den PC wegen defekten RAM eingeschickt hast. Hatte die Grafikkarte auch ein Problem?

Grundsätzlich bedingen auch geringe Abweichungen einen Sachmangel. Ein anderer HDMI-Anschluss oder die DirectX Unterstützung fallen da unproblematisch drunter. Dir stehen daher sämtliche Gewährleistungsrechte mit Ausnahme des Rücktritts zu. Der Rücktritt ist bei geringen Mängeln wegen § 323 Abs. 5 BGB ausgeschlossen. Du kannst aber zunächst Nacherfüllung verlangen. Sollte die neue Grafikkarte nicht mehr lieferbar sein, käme dann eine Minderung bzw. auch Schadensersatz in Betracht. Das HDMI Kabel in Wert von 20 EUR wäre alternativ auch als vergebliche Aufwendung nach § 284 BGB zu ersetzen.

Außerdem steht dir ein Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls zu, für die Zeit in der du deinen PC nicht nutzen kannst. Die OLG Entscheidung hatte ich bereits weiter oben erwähnt. Das OLG hatte dabei einen Tagessatz von 2,30 EUR angesetzt. Wenn du eine Woche warten müsstest, stehen dir also knapp 16 EUR zu. Freiwillig zahlen wird das die Firma aber wohl kaum ...


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 22.06.2016 08:50

Es wurden alle Komponenten getauscht, daher auch eine andere Graka

Ich habe gerade mit dem Support telefoniert und mir wurde gesagt das die Karte die gleiche Leistung hat und das Megaport die Anschlüsse nicht beeinflussen kann, da diese vom Hersteller der Karte vorgegeben werden. Laut seiner Aussage ist es auch nicht relevant das bei Amazon in der Beschreibung HDMI steht, da es die Haupt Bezeichnung ist und miniHDMI auch darunter fällt. Er hat mir angeboten das mir ein Adapter zugeschickt wird, damit ich mein HDMI Kabel nutzen kann


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 22.06.2016 09:11

Zieler :
Es wurden alle Komponenten getauscht, daher auch eine andere Graka

Ich habe gerade mit dem Support telefoniert und mir wurde gesagt das die Karte die gleiche Leistung hat und das Megaport die Anschlüsse nicht beeinflussen kann, da diese vom Hersteller der Karte vorgegeben werden. Laut seiner Aussage ist es auch nicht relevant das bei Amazon in der Beschreibung HDMI steht, da es die Haupt Bezeichnung ist und miniHDMI auch darunter fällt. Er hat mir angeboten das mir ein Adapter zugeschickt wird, damit ich mein HDMI Kabel nutzen kann


Dass die gleiche Leistung vorhanden ist, ist im Sinne eines Sachmangels nach § 434 BGB vollkommen unerheblich. Rechtlich geht es nur darum, dass du etwas anderes bekommen hast, als vereinbart war. Der Händler kann sich nicht mit Verweis auf den Hersteller aus der Verantwortung stehlen.

Du hattest den Zusammenhang der ganzen Sache nicht so richtig geschildert. Weil du jetzt Amazon erwähnst, gehe ich davon aus, dass du den PC bei einem Händler über Amazon gekauft hast und dieser defekt geliefert worden ist? Bitte verlinke mir in diesem Fall mal die Produktseite, damit ich es näher bewerten kann. Grundsätzlich ist es richtig, dass du keinen Anspruch auf einen normalen HDMI Anschluss hast, wenn da einfach nur HDMI steht. Das gilt aber natürlich dann nicht, wenn dir bereits der PC mit normalen HDMI Anschluss zugeschickt worden ist. Dafür spricht ganz einfach das Argument des möglichen Widerrufs, der nach Ablauf der Widerrufsfrist eben ausgeschlossen ist. Hättest du den PC bereits mit Mini-HDMI Anschluss beim ersten Mal bekommen, hättest du vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Daher kann sich der Händler nicht auf die Beschreibung auf Amazon zum Ausschluss der Haftung berufen.

Da der Händler ja konkludent mit seiner Antwort die Nacherfüllung verweigert hat, dürftest du den Kaufpreis mindern. Für diesen Fall solltest du ihm aber zunächst eine Frist setzen, innerhalb derer er noch nachbessern kann.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 22.06.2016 09:40

alexking :
Dass die gleiche Leistung vorhanden ist, ist im Sinne eines Sachmangels nach § 434 BGB vollkommen unerheblich. Rechtlich geht es nur darum, dass du etwas anderes bekommen hast, als vereinbart war. Der Händler kann sich nicht mit Verweis auf den Hersteller aus der Verantwortung stehlen.

Du hattest den Zusammenhang der ganzen Sache nicht so richtig geschildert. Weil du jetzt Amazon erwähnst, gehe ich davon aus, dass du den PC bei einem Händler über Amazon gekauft hast und dieser defekt geliefert worden ist? Bitte verlinke mir in diesem Fall mal die Produktseite, damit ich es näher bewerten kann. Grundsätzlich ist es richtig, dass du keinen Anspruch auf einen normalen HDMI Anschluss hast, wenn da einfach nur HDMI steht. Das gilt aber natürlich dann nicht, wenn dir bereits der PC mit normalen HDMI Anschluss zugeschickt worden ist. Dafür spricht ganz einfach das Argument des möglichen Widerrufs, der nach Ablauf der Widerrufsfrist eben ausgeschlossen ist. Hättest du den PC bereits mit Mini-HDMI Anschluss beim ersten Mal bekommen, hättest du vom Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Daher kann sich der Händler nicht auf die Beschreibung auf Amazon zum Ausschluss der Haftung berufen.

Da der Händler ja konkludent mit seiner Antwort die Nacherfüllung verweigert hat, dürftest du den Kaufpreis mindern. Für diesen Fall solltest du ihm aber zunächst eine Frist setzen, innerhalb derer er noch nachbessern kann.


Den PC habe ich über Amazon erworben https://www.amazon.de/dp/B00L288BXW/ref=pdp_new_dp_review, ich gehe mal stark davon aus der er schon defekt war als ich ihn erhalten habe, ob es nun wirklich der RAM war weiß ich leider nicht.

Also muss der Verkäufer nachbessern (die gleiche Graka die ich hatte) oder ich kann den Kaufpreis mindern, wenn er dem nicht nachkommt.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 22.06.2016 09:57

Zieler :
Den PC habe ich über Amazon erworben https://www.amazon.de/dp/B00L288BXW/ref=pdp_new_dp_review, ich gehe mal stark davon aus der er schon defekt war als ich ihn erhalten habe, ob es nun wirklich der RAM war weiß ich leider nicht.

Also muss der Verkäufer nachbessern (die gleiche Graka die ich hatte) oder ich kann den Kaufpreis mindern, wenn er dem nicht nachkommt.


Ja, so sieht es aus. Im Übrigen kann man aus der Beschreibung auch ableiten, dass ein normaler HDMI Anschluss geschuldet war, denn auch die anderen Anschlüsse (z.B. USB 2.0, PCIe 2.0) werden genauer bezeichnet, sodass man davon ausgehen durfte, dass Mini HDMI konkret angegeben wäre, wenn es sich um einen solchen Anschluss handelt.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 22.06.2016 10:32

Ich habe eine Email vom Support erhalten, nachdem ich meine Rezension auf Amazon geändert habe^^


Zitat:
wie bereits telefonisch mitgeteilt wurden bei Ihrer RMA alle
Kern-Komponenten Ihres PCs ausgetauscht. Darunter auch die Grafikkarte.
Sie haben keine andere Grafikkarte bekommen, sondern wieder eine
GTX750Ti, diese besitzt einen mini HDMI Anschluss, was dem HDMI-Standard
entspricht. Da die Hersteller der Grafikkarten frei im Lüfter- und
Anschluss-Design sind (lediglich die lizenzierten Nvidia-Chips müssen
verbaut werden) können die Anschlüsse der Karte unterschiedlich sein. Es
ist kein Problem mini HDMI auf HDMI zu adaptieren.

Folgende Lösungen können wir Ihnen anbieten:

1 - Wir schicken Ihnen einen Adapter von mini HDMI auf HDMI.

2 - Wir tauschen die Grafikkarte in eine Version mit "normalem" HDMI.


Der PC hat mich nur 150€ gekostet, aber trotzdem erwarte ich das alles läuft.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 22.06.2016 11:17

Ich würde den Adapter nehmen, sonst hast du wieder den Aufwand mit einschicken etc. Falls die ne andere Graka einbauen, hat die nachher auch wieder kein DirectX 12 Support und du ärgerst dich erneut rum. Wenn du auf diesen Support bestehst, dann musst es es ihnen noch ausdrücklich schreiben, das darin ebenfalls ein Mangel besteht.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 22.06.2016 20:20

alexking :
Ich würde den Adapter nehmen, sonst hast du wieder den Aufwand mit einschicken etc. Falls die ne andere Graka einbauen, hat die nachher auch wieder kein DirectX 12 Support und du ärgerst dich erneut rum. Wenn du auf diesen Support bestehst, dann musst es es ihnen noch ausdrücklich schreiben, das darin ebenfalls ein Mangel besteht.


Mir wurde die Karte angeboten die auch vorher verbaut war, kann ich denn verlangen das mir die Karte zugesendet wird und ich die andere dann hinschicke? Wenn dies nicht möglich ist, kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 23.06.2016 07:25

Zieler :
Mir wurde die Karte angeboten die auch vorher verbaut war, kann ich denn verlangen das mir die Karte zugesendet wird und ich die andere dann hinschicke? Wenn dies nicht möglich ist, kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen?


Der Händler schuldet nicht nur die Karte, sondern auch deren Einbau, da er den vereinbarten Zustand wieder herstellen muss. Wenn er die Karte nur zuschicken soll, ersparst du ihm Arbeit. Da wäre der Händler bescheuert, wenn der nicht drauf eingeht.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - kris9911 - 23.06.2016 08:05

Ich würde jetzt Rabatt auf alles verlangen + extra kosten sollte er bezahlen.
Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 23.06.2016 15:17

kris9911 :
Ich würde jetzt Rabatt auf alles verlangen + extra kosten sollte er bezahlen.
Aber ich bin gespannt wie es ausgeht.


Ist das möglich?
Ich habe heute Morgen eine E-Mail an den Support geschickt mit der bitte die Karte zu tauschen und angeboten das sie mir die Karte + Rücksendeschein zuschicken können. Komischerweise habe ich noch keine Antwort erhalten...


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 23.06.2016 16:57

Für sämtliche logistische Kosten (Verpackung, Versand) muss der Händler einstehen. Anspruch auf einen zusätzlichen Rabatt hast du nicht, wenn der Händler dir die vereinbarte Ware anbietet. Es bleibt dann nur beim möglichen Nutzungsausfall, für den sich der Aufwand im Sinne eines Klageverfahrens aber nicht lohnen würde, zumal es auch ein recht günstiger PC gewesen ist.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 24.06.2016 10:04

Nachdem ich immer noch vergeblich auf eine Antwort via Email warte, habe ich gerade beim Support angerufen und mir wurde zugesagt das mir spätestens nächste Woche die Grafikkarte zugeschickt wird + Rücksendeschein.

Anscheinend habe ich mich ziemlich unbeliebt bei Megaport gemacht mit meiner Rezension auf Amazon und dem Beitrag auf Facebook^^ Der Chef hat mir sogar mit seinem Anwalt gedroht, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Alex ich danke dir, vor allem durch deine Beiträge konnte ich nochmal zusätzlich Druck machen Wink


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Dreiundachzig - 24.06.2016 11:38

Zieler :
Der Chef hat mir sogar mit seinem Anwalt gedroht, aber das ist wieder eine andere Geschichte.

Das ist doch eine leere Drohung, in der Hoffnung, dass der Kunde nachgibt. Fakt ist, du bist im Recht und er hat nichts in der Hand.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 24.06.2016 16:44

Mit Rezensionen muss man aufpassen. Werturteile darfst du grundsätzlich abgeben. Du musst aber höllisch aufpassen, dass du keine falschen Tatsachenbehauptungen aufstellst.

Diesbezüglich empfehle ich dir, deine Rezension mal hier zu posten, dann kann ich das beurteilen. Sonst kannst du unter Umständen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.


RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - Zieler - 24.06.2016 22:34

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RE: Händler hat meinen PC an einen falschen Kunden geschickt - alexking - 25.06.2016 10:10

Überwiegend unbedenklich was du geschrieben hast bis auf diese Passage:

"Ich gehe mal stark davon aus, dass Megaport seine Restbestände der Karte loswerden möchte. Für mich kommt Megaport nicht mehr infrage, wer sich den ärger sparen möchte kauft lieber bei Shinobee."

Der erste Satz ist eine Unterstellung, die du nicht nachweisen kannst, auch wenn du deine Behauptung durch "Ich gehe mal stark davon aus" abschwächst. Beim zweiten Satz solltest du den Teil nach dem Komma streichen. Denn damit unterstellst du, dass es immer Ärger gibt mit Megaport. Der Verweis auf einen anderen Anbieter ist zwar erlaubt, steigert aber natürlich das Konfliktpotenzial und motiviert die Firma noch mehr dagegen vorzugehen.