Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - Druckversion +- KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal (http://www.kingx.de/forum) +-- Forum: Sonstiges (/forumdisplay.php?fid=9) +--- Forum: § Recht (/forumdisplay.php?fid=20) +--- Thema: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt (/showthread.php?tid=88137) |
Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alinho - 30.09.2016 11:44 Hi zusammen, Ich hoffe ihr könnt mir zum weiteren Vorgehen helfen. Nachdem das Scharnier der Tür meines KVA einfach so innerhalb der Gewährleistung gebrochen ist, habe ich mich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt und habe sie ausgetauscht bekommen. Bei der Reparatur wurde allerdings die Seitenwand anscheinend falsch eingebaut und mit solch einer Gewalt reingezwungen, dass Führungsnasen gebrochen sind und die Seitenwand gewölbt ankam. Daraufhin habe ich den Reparaturdienstleister angerufen und abgemacht, dass sie sich erneut darum kümmern. Also schickte ich das Gerät erneut ein. Jetzt, 2 Wochen nach dem ersten Reparaturversuch und 1,5 Wochen nach dem Zweiten, kam das Gerät erneut an. Insgesamt sind ca 5 Wochen vergangen. Die kaputte Seitenwand wurde nun, immerhin korrekt, eingebaut. Sie ist dennoch kaputt und ich möchte Sie ersetzt haben, am Liebsten hätte ich eine neue Maschine (natürlich nur eine Träumerei, es würde mir reichen, meine alte Maschine im Grundzustand da zu haben und verzichten möchte ich auch nicht mehr). Die Frage ist, wieviel Reparaturversuche muss ich noch gewähren und wie lange muss ich noch auf die Maschine verzichten? Ich finde nämlich, dass es langsam reicht. Vielen Dank schonmal im Voraus. PS der Reparaturdienstleister schiebt den Defekt nach der ersten Reparatur auf den Transportdienstleister, obwohl Verpackung anstandslos war und auch sonst meiner Meinung nach alles für einen gewaltvollen, falschen Einbau spricht. Bilder habe ich gemacht, Gutachten gibt es nicht. Achja, kann ich jetzt noch zum Händler gehen? RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alexking - 30.09.2016 19:24 Nach deiner Schilderung gab es bereits zwei erfolglose Reparaturversuche. Juristisch gesehen ist die Nacherfüllung daher gescheitert. Gemäß § 440 S. 2 BGB kannst du somit vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein komplettes Geld zurück. Der Anspruch besteht immer gegenüber dem Händler, der dir den Automat verkauft hat. Du musst dich nicht auf den Hersteller oder Reparaturdienstleister verweisen lassen. RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - Dreiundachzig - 01.10.2016 17:57 Naja, ich sehe das anders. Die erste Reparatur war das Schanier. Die zweite "Reparatur" war die Seitenwand. Da dies aber nicht wirklich repariert wurde, solltest du das bemängeln. Und dass der Dienstleister das auf den Transport schiebt, kann dir egal sein, da du als Privatkunde nicht haftest, sondern in dem Fall die Reparaturfirma. Du hättest von Anfang an auch zum Händler gehen sollen, da dieser dein Vertragspartner ist. RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alexking - 01.10.2016 23:42 Das beruht immer noch auf dem gleichen Lebenssachverhalt, daher sind es juristisch zwei fehlgeschlagene Nacherfüllungsversuche, die die Wirkung von § 440 BGB auslösen. Etwas anderes wäre es, wenn zwei unterschiedliche Teile zeitlich unabhängig voneinander kaputt gehen. RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alinho - 02.10.2016 10:33 Darf der Händler sich quer stellen? Immerhin habe ich ihn bisher außen vor gelassen. Ahso was heißt "vom Kaufvertrag zurück treten" eigentlich? Kriege ich mein gesamtes bisher eingezahltes Geld zurück? Habe ihn auf Raten geholt und ca. 1000€ eingezahlt aber es war auch anderes Zeug damals auf der Rechnung (ca 1100€ der KVA und 200€ anderes Zeug). 300€ haben wir bar gezahlt und die restlichen 1000 in 20 Monatsraten, wovon jetzt 14 Raten getilgt sind, d.h. 300€ sind noch offen (6 Raten). RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alexking - 12.10.2016 11:51 alinho : Darf der Händler sich quer stellen? Immerhin habe ich ihn bisher außen vor gelassen.
Ahso was heißt "vom Kaufvertrag zurück treten" eigentlich? Kriege ich mein gesamtes bisher eingezahltes Geld zurück? Habe ihn auf Raten geholt und ca. 1000€ eingezahlt aber es war auch anderes Zeug damals auf der Rechnung (ca 1100€ der KVA und 200€ anderes Zeug). 300€ haben wir bar gezahlt und die restlichen 1000 in 20 Monatsraten, wovon jetzt 14 Raten getilgt sind, d.h. 300€ sind noch offen (6 Raten).
RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alinho - 12.10.2016 17:12 Ok dann habe ich ja nochmal Glück gehabt, der Schaden wurde inzwischen behoben. Merkt euch Leute, in Zukunft direkt zum Händler zu gehen RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - roice2000 - 27.12.2016 17:20 alexking : Nach deiner Schilderung gab es bereits zwei erfolglose Reparaturversuche. Juristisch gesehen ist die Nacherfüllung daher gescheitert. Gemäß § 440 S. 2 BGB kannst du somit vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommst dein komplettes Geld zurück.
Der Anspruch besteht immer gegenüber dem Händler, der dir den Automat verkauft hat. Du musst dich nicht auf den Hersteller oder Reparaturdienstleister verweisen lassen.
RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alexking - 27.12.2016 18:09 Damit würde er gegen die Regelung des § 440 BGB verstoßen. Du kannst darauf bestehen zurück zu treten oder den Kaufpreis nach § 441 BGB zu mindern. Wenn sich ein Händler beharrlich weigert, ist dann Klage geboten. Sämtliche Kosten wären von ihm zu tragen. Wichtig ist aber wie gesagt nochmal, dass sich die Reparaturversuche auf den gleichen Mangel beziehen müssen. RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - roice2000 - 28.12.2016 09:01 Wie wäre denn die Verminderung des Kaufpreises geregelt ? Wie hier in diesem Fall bei zB 1100€ Das Gerät würde zwar funktionieren , aber nicht so wie Nicht so wie es sein sollte RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alexking - 28.12.2016 10:47 roice2000 : Wie wäre denn die Verminderung des Kaufpreises geregelt ? Wie hier in diesem Fall bei zB 1100€
Das Gerät würde zwar funktionieren , aber nicht so wie Nicht so wie es sein sollte
RE: Kaffeevollautomat bei Reparatur durch Dienstleister beschädigt - alinho - 29.12.2016 17:47 Alex, den Betrag Nach ermessen des Gerichts zu verlangen, darauf wäre ich im Leben nicht gekommen, danke für diese Info! |