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2 juristische Fragen - Mr Burns - 17.11.2016 18:05 Hi, ich hätte mal 2 Fragen an Leute, die sich damit auskennen: Leider stehen häufiger fremde Autos auf meinem Parkplatz in der Innenstadt. Da ich jeden Monat 55 € dafür bezahle, ist das echt ärgerlich. Ist es möglich selbst Strafzettel zu verteilen und Geld einzutreiben oder darf ich die wenigstens zuparken? 2. Wenn ich betrunken und ohne Licht auf dem Bürgersteig Fahrrad fahre, bekomme ich dann für alle drei Vergehen eine Strafe? Oder ist betrunken und ohne Licht zu fahren nur auf einer Straße strafbar? Danke schön mal RE: 2 juristische Fragen - piti_rocks - 17.11.2016 19:24 Mr Burns : ...
Leider stehen häufiger fremde Autos auf meinem Parkplatz in der Innenstadt. Da ich jeden Monat 55 € dafür bezahle, ist das echt ärgerlich. Ist es möglich selbst Strafzettel zu verteilen und Geld einzutreiben oder darf ich die wenigstens zuparken? ...
RE: 2 juristische Fragen - alexking - 20.11.2016 16:17 1. Hier liegt eine Beeinträchtigung deines Besitzes vor. Wenn du den Parkplatz gemietet hast und er wird von einem fremden Auto besetzt, so handelt dessen Fahrer mit verbotener Eigenmacht nach § 858 BGB. Aus § 861 Abs. 1 BGB hast du daher einen Anspruch auf Beseitigung der Besitzstörung. Der Besitzer des Autos muss dir daher die Abschleppkosten erstatten, für die aber erstmal du in Vorleistung treten musst. Selber einen Strafzettel verteilen geht nicht, das könnte man sogar als strafrechtlich relevante Amtsanmaßung im Sinne von § 132 StGB bewerten. Um eine Mietgebühr verlangen zu können, müsste ein Vertragsschluss vorliegen. Dafür wiederum müssten die fremden Autobesitzer vorab in Kenntnis über die Kosten gesetzt werden. Dies kann etwa durch ein Schild erfolgen. Dafür bräuchtest du aber wiederum eine Genehmigung vom Eigentümer des Parkplatzes, du bist ja nur der Mieter. Zuparken darfst du nicht, denn dadurch störst du den Besitzer des fremden Autos in seinem Besitz bzw. seinem Eigentum durch faktische Gebrauchlosmachung (Auto kann nicht wegbewegt werden). Das würde zur kuriosen Situation führen, dass derjenige dein Auto wegen § 861 bzw. 1004 BGB abschleppen lassen darf. Vor Gericht müsste er dann aber einen Teil der Abschleppkosten wegen seines Mitverschuldens selbst tragen. 2. Es kommt zunächst darauf an, wie betrunken du bist. Die Grenze bzgl. Fahrrädern liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert machst du dich strafbar und ne MPU gibt es oben drauf. Auch darunter kannst du belangt werden, wenn du mindestens 0,3 Promille hast und weitere Ausfallerscheinungen hinzutreten (z.B. Schlangenlinien fahren) oder du einen Unfall verursachst. Ob du auf dem Bürgersteig oder der Straße fährst, ist dafür ohne Belang, da du dich jedenfalls im öffentlichen Straßenverkehr bewegst. Wenn du unter der 1,6 Grenze bist und sonst keine Auffälligkeiten zeigst, gibt es dafür gar nichts. Ohne Licht und auf dem Bürgersteig zu fahren, stellen zwei Ordnungswidrigkeiten dar. Dafür gibt es jeweils ein Bußgeld. Es gibt keine "Rabatte". Insgesamt kannst du also 3x mal belangt werden. 1x eine Geldstrafe (ab 91 Tagessätzen auch im Führungszeugnis eingetragen) und 2x Ordnungswidrigkeit. RE: 2 juristische Fragen - Merikirem - 24.11.2016 12:41 Wie setzt man das durch dass der Falschparker einem die Abschleppkosten erstattet? Stellt er sich quer, gehe ich zum Anwalt und zahle am Ende noch drauf? Wir haben selber 3 Garagen mit Auffahrt, die regelmässig von Falschparkern blockiert werden. RE: 2 juristische Fragen - alexking - 24.11.2016 16:44 Merikirem : Wie setzt man das durch dass der Falschparker einem die Abschleppkosten erstattet? Stellt er sich quer, gehe ich zum Anwalt und zahle am Ende noch drauf?
Wir haben selber 3 Garagen mit Auffahrt, die regelmässig von Falschparkern blockiert werden.
RE: 2 juristische Fragen - Mr Burns - 02.01.2017 23:49 Dankeschön! PS: der Besitzer des Grundstückes ist in der Familie, also wäre es kein Problem Parkgebühren von 25€/h mit einem Schild anzukündigen und dann auch einzuziehen? RE: 2 juristische Fragen - alexking - 03.01.2017 11:38 Mr Burns : Dankeschön!
PS: der Besitzer des Grundstückes ist in der Familie, also wäre es kein Problem Parkgebühren von 25€/h mit einem Schild anzukündigen und dann auch einzuziehen?
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