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§ Emulatoren / Roms - Druckversion

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§ Emulatoren / Roms - alexking - 14.06.2008 13:15

Der heutige Artikel befasst sich mit der Legalität von Emulatoren und Roms, zu denen es im Internet weit verbreitete Ansichten gibt, die zum Teil schlichtweg falsch sind.

Emulatoren illegal ?

Grundsätzlich ist ein Emulator nicht illegal, da er ein Programm wie jedes andere ist. Dass man ihn theoretisch nutzen kann um eine illegale Handlung vorzunehmen, spielt juristisch keine Rolle, denn man kann etwa auch ein Messer nehmen um damit Brot zu schneiden oder jemanden abzustechen.

Programme wie Daedalus, NesterJ und co. sind also prinzipiell legal. Eine Ausnahme bildet nur ein Umstand: Wenn zum Betreiben des Emulators ein Abbild des BIOS (eine Art Betriebssystem) notwendig ist, darf dieses nicht verwendet werden, weil es eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Dies ist etwa beim GBA-Emulator gpsp der fall, der ohne ein solches Image nicht funktioniert.

Da die Verbreitung eines solchen BIOS härter bestraft wird als die bloße Nutzung, findet man den Emu aus seriösen Quellen auch immer nur ohne BIOS.


Legalität von Roms

Legale Roms

Eine Rom ist legal, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:

1. Die Rom wurde selbst vom originalen Spiel erstellt - dies erlaubt das Recht auf Privatkopie. Nach einer Entscheidung des BGH verfällt dieses Recht bei Verlust/Verkauf des Originals.

2. Der Rechteinhaber des Spiels existiert nicht mehr und die Rechte sind auch nicht an eine andere Firma übergegangen.

3. Durch Erlöschen des Urheberrechts. Nach wie vielen Jahren das Urheberrecht erlischt, ist mittlerweile jedoch sehr umstritten. Es werden Ansichten zwischen 15 und 70 Jahren vertreten. Oft lebt das Urheberrecht auch durch Remakes oder die Weiterveräußerung von Rechten wieder auf.

Illegale Roms

Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download rechtswidrig, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.


Einordnung in die Praxis

Das oben Geschilderte erläutert die sachliche Rechtslage. In der Praxis wurde noch nie jemand wegen Besitzes von Roms bestraft. Die Justiz ist ausschließlich hinter den massenhaften Verbreitern her.

Dies ist festzumachen an der unglaublich großen Masse an Rechtsverstößen, bei der die Judikative schlichtweg überfordert ist. Zum anderen liegt in Deutschland die Beweislast beim Gericht. Ein Einzelnachweis ist aber praktisch unmöglich und wenn dann nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, würden sich nahezu alle Fälle im Sande verlaufen. Daher beschäftigt man sich mit solchen Lappalien erst gar nicht.

Bleibt die Frage nach der Moral übrig. Die Roms anderer Systeme stehen für die PSP nicht zum Kauf, daher entsteht niemanden ein unmittelbarer Schaden. Etwas anderes kann man nur bei PSX-Spielen annehmen, die Sony auch im PlayStation Store zum kostenpflichtigen Download anbietet.
Doch auch hier muss man konstatieren, dass ein direkter Schaden nicht verursacht wird. Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.


RE: § Emulatoren / Roms - Daniel53225 - 03.07.2008 13:06

man merkt du studierst jura..
habe eig . gedacht wenn man das spiel hat und es runterlädt sei das legal ...thxthumb


RE: § Emulatoren / Roms - DasFragezeichen - 07.04.2009 13:45

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?


RE: § Emulatoren / Roms - MarioM33 - 07.04.2009 14:21

Seit wann gibt es die Supernintendo.........und wie alt is Super Mario World ???


RE: § Emulatoren / Roms - alexking - 07.04.2009 20:41

DasFragezeichen :

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?


In beiden Fällen bekommt der Publisher kein Geld. Daher ist es denen wohl lieber, dass man es lädt und dann überhaupt spielt.


RE: § Emulatoren / Roms - alexking - 07.04.2009 20:48

MarioM33 :
Seit wann gibt es die Supernintendo.........und wie alt is Super Mario World ???


Anfang der 90er. Da müsstest du also noch ein paar Jahre warten bis die 25 rum und die Rechte abgelaufen sind.

Davon abgesehen, interessiert sich aber kein Hersteller mehr dafür, was mit seinen alten Konsolen passiert. Da die Spiele eh nicht mehr zum Verkauf stehen, entsteht dem Hersteller kein Schaden. Daher halte ich es moralisch für okay, wenn man diese alten Roms runterlädt.


RE: § Emulatoren / Roms - Tomelyr - 07.04.2009 22:16

Stop Alex!
Du hast bei den Legalen Roms den 4ten Punkt vergessen:
Homebrew Roms (Ja es gibt die wirklich!)
Den Diese Roms wurden von Usern selbst geschrieben und (meistens) unter der GNU veröffentlich wodurch man es legal und gratis besitzen darf. Nie vergessen Wink


RE: § Emulatoren / Roms - Darktraceur92 - 30.08.2009 21:32

Gut geschrieben jetzt bin ich um einiges schlauer


RE: § Emulatoren / Roms - FinalFantasyFan - 30.08.2009 21:45

DasFragezeichen :

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?


das ist schon logisch, denn wenn 100 leute sich es kostenlos runterladen und auch nur 1 von den 100 sich das spiel kauft weil es ihm gefällt, ist das besser als wenn es sich keiner kauft, weil es keine berichte oder infos über das spiel gibt.


RE: § Emulatoren / Roms - ingwie2000 - 01.11.2009 12:03

Also jetz bin ich aufgeklärt Wink. Ich hab meine GBA roms eigendlich nur über einen DS gebackupt. Und ich besitz ja den originalen GameBoy Advance - und wie will ich da ein Bios extrahiern? oder ist selbst das illigal??


RE: § Emulatoren / Roms - FREAQ09 - 01.11.2009 12:29

Jo, danke HTK, jetzt weiß ich einbisschen mehr^^
Naja, ich zock auf der PSP nur Nintendo Spiele die ich Besitze (also als Medium)


RE: § Emulatoren / Roms - FFFan - 01.11.2009 15:28

Wo steht das das man die nach 25 Jahren legal laden kann hab bei Google nichts gefunden???


RE: § Emulatoren / Roms - piti_rocks - 01.11.2009 17:58

das steht irgendwo im STGB oder im BGB alex studiert jura er musses wissen...


RE: § Emulatoren / Roms - brynnhold - 15.11.2009 15:43

alexking :
...
Illegale Roms

Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download strafbar, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.
...


Da käme mir die Frage: Was, wenn man keine Kopie des Originaldatenträgers gemacht hat, aber dieser defekt ist, aber einen Kaufnachweis besitzt (Z.b. Originalverpackung, Kassenbon,etc) ist man dann "gearscht" oder wie?
Und vorallem, wenn die Garantie bzw dass Umtauschrecht des Datenträgers abgelaufen ist oder es diesne Laden, wo man es gekauft hat, nicht mehr gibt?


RE: § Emulatoren / Roms - alexking - 15.11.2009 15:56

brynnhold :
Da käme mir die Frage: Was, wenn man keine Kopie des Originaldatenträgers gemacht hat, aber dieser defekt ist, aber einen Kaufnachweis besitzt (Z.b. Originalverpackung, Kassenbon,etc) ist man dann "gearscht" oder wie?
Und vorallem, wenn die Garantie bzw dass Umtauschrecht des Datenträgers abgelaufen ist oder es diesne Laden, wo man es gekauft hat, nicht mehr gibt?


Dann hast du Pech gehabt. Das Gesetz sieht keine Ausnahme vor.
Wie gesagt ist es jedoch ein Gesetz, das ohnehin nicht durchgesetzt wird...


RE: § Emulatoren / Roms - HomerTheKing - 15.11.2009 16:06

Jopp, alex einfach ohne zudenken hingeklatschtes gesetz xDDDDD

@freaQ naja , wenns inoofiziell nurnoch verkauft wird, dann bekommt ja die firma kein geld mehr also schnuppe^^

Naja ich kenne die Original Preise für Zelda Majoras Mask und das war schon soum die 30.000.000 € umgerechnet, aber dadurch das das spiel mehr als Millionen mal gekauft worden ist, alter preis war 50 €,
hat Nintendo mehr als sie für das Spiel gekauft haben investiert, ich finde es nicht straf bar welcher typ ist so dumm und ruft die kripo für n langweiliges gedoawnloadetes spiel....


RE: § Emulatoren / Roms - Bananensaft - 29.06.2010 14:20

30.000.000 € wtf laber kein scheiss!!!! oh mann sry für leichenschänderei aber der thread is ja zeitlos aktuell


RE: § Emulatoren / Roms - JuarX - 29.07.2010 22:11

Sehr schön erklärt. Aber ich habe noch einige Fragen:
1. Was ist mit der BIOS, verfällt die auch nach 25 Jahren oder ist die unendlich lange illegal?
2. Wie sieht es heute aus, hat sich von 2008 auf 2010 etwas geändert?
3. Wenn man eine Rom runterlädt, wer Verklagt einem. Der Publisher z.B. Nintendo?
4. Du hast ja geschrieben, dass du es moralisch richtig findest, wenn man ältere Spiele downloadet. Fallen darunter auch die GBA-Spiele?


RE: § Emulatoren / Roms - RainMan - 29.07.2010 22:42

3. Niemand wird dich anzeigen. Nintendo verkauft die Spiele sowieso nicht mehr, und die Gebraucht-Händler haben nicht die Möglichkeit es herauszufinden.
Du darfst halt nicht auf der Straße rumrennen und schreien dass du eine ROM runtrgeladen hast, aber selbst dann juckt es wahrscheinlich niemanden.

4. Wie man es nimmt. Gamestop verkauft ja noch GBA-Spiele (viel zu teuerTongue)
Das musst du entscheiden.
Ich finde es nicht weiter schlimm.


RE: § Emulatoren / Roms - JuarX - 29.07.2010 22:47

Danke aber bei der 3. Frage meine ich im allgemeinen Roms also auch von NDS Games. Diese werden ja noch verkauft.


RE: § Emulatoren / Roms - RainMan - 29.07.2010 22:50

Hmmmm...
Ich glaube, dass dich wenn schon dann die Kripo o.ä. anzeigen würde.
Nintendo kann es ja ohne weiteres nicht herausfinden...

BTW: Es wurde erst 1 mal jemand wegen PSP ISOs verklagt, weil der Depp einen Stick bei eBay verkauft hatte, auf denen viele RKs lagen. Das ist bei NDS Roms wohl auch nicht andersWink


RE: § Emulatoren / Roms - Bananensaft - 29.07.2010 22:56

das mit dem bios ist ne gute frage


RE: § Emulatoren / Roms - JuarX - 29.07.2010 22:59

Aber wenn die Kripo mich anzeigt dann ist es ja gegen das Gesetz. Daher würde ich sagen das es egal ist ob ich ein NDS Game oder ein GBC Game herunterlade da es gleichermassen gegen das Gesetz ist.
Ich habe ja auch nicht Angst verklagt zu werden sondern will es einfach nur wissen da ich sehr neugierig bin.


RE: § Emulatoren / Roms - S.T.R. - 29.07.2010 23:22

Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


RE: § Emulatoren / Roms - NeverCheat - 29.07.2010 23:33

Gamestop verkauft zwar noch GBA games aber die sind meines Wissens alle gebraucht und somit verdient Nintendo daran auch nichts mehr.. nur Gamestop --> deswegen gibt es ja Portale wie PSN das man gebrauchte spiele nicht weiter verkauft


RE: § Emulatoren / Roms - alexking - 30.07.2010 12:24

JuarX :
Sehr schön erklärt. Aber ich habe noch einige Fragen:
1. Was ist mit der BIOS, verfällt die auch nach 25 Jahren oder ist die unendlich lange illegal?
2. Wie sieht es heute aus, hat sich von 2008 auf 2010 etwas geändert?
3. Wenn man eine Rom runterlädt, wer Verklagt einem. Der Publisher z.B. Nintendo?
4. Du hast ja geschrieben, dass du es moralisch richtig findest, wenn man ältere Spiele downloadet. Fallen darunter auch die GBA-Spiele?


1. Für das BIOS gilt dasselbe wie für jede andere Software. Zurzeit ist das Urheberrecht im Bereich der Software aber heftig umstritten.

2. Im Bereich der Privatkopie hat sich etwas geändert. So ist es illegal, wenn man sich eine Kopie von etwas zieht, das offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist.

Da entsteht dann aber auch schon der Streit was offensichtlich genau heißt, denn gerade im Internet ist es nicht immer offensichtlich. Insofern eine relativ zahnlose Neuregelung.

3. Grundsätzlich der Rechteinhaber. Die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden, wenn du nicht über p2p lädst, liegt aber wohl im Promille-Bereich.

4. Alle Spiele, an denen der Rechteinhaber kein Geld mehr verdient. Wie gesagt dabei geht es nur um Moral. Rechtlich ist es unbedeutend, ob mit der Software noch Geld verdient wird oder nicht.


RE: § Emulatoren / Roms - 1pspfreak1 - 03.08.2010 18:37

alexking :

JuarX :
Sehr schön erklärt. Aber ich habe noch einige Fragen:
1. Was ist mit der BIOS, verfällt die auch nach 25 Jahren oder ist die unendlich lange illegal?
2. Wie sieht es heute aus, hat sich von 2008 auf 2010 etwas geändert?
3. Wenn man eine Rom runterlädt, wer Verklagt einem. Der Publisher z.B. Nintendo?
4. Du hast ja geschrieben, dass du es moralisch richtig findest, wenn man ältere Spiele downloadet. Fallen darunter auch die GBA-Spiele?


1. Für das BIOS gilt dasselbe wie für jede andere Software. Zurzeit ist das Urheberrecht im Bereich der Software aber heftig umstritten.

2. Im Bereich der Privatkopie hat sich etwas geändert. So ist es illegal, wenn man sich eine Kopie von etwas zieht, das offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist.

Da entsteht dann aber auch schon der Streit was offensichtlich genau heißt, denn gerade im Internet ist es nicht immer offensichtlich. Insofern eine relativ zahnlose Neuregelung.

3. Grundsätzlich der Rechteinhaber. Die Wahrscheinlichkeit verklagt zu werden, wenn du nicht über p2p lädst, liegt aber wohl im Promille-Bereich.

4. Alle Spiele, an denen der Rechteinhaber kein Geld mehr verdient. Wie gesagt dabei geht es nur um Moral. Rechtlich ist es unbedeutend, ob mit der Software noch Geld verdient wird oder nicht.


Ist die Seite N-Roms.de eigentlich illegal?


RE: § Emulatoren / Roms - Jitsu - 03.08.2010 19:01

Natürlich nicht.


RE: § Emulatoren / Roms - 1pspfreak1 - 03.08.2010 19:07

Peace :
Natürlich nicht.


Und warum nicht?


RE: § Emulatoren / Roms - Jitsu - 03.08.2010 19:12

Sorry ich wollte schreiben ,,Natürlich'' ohne das Wort nicht.Big Grin


RE: § Emulatoren / Roms - Bananensaft - 03.08.2010 19:12

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist


RE: § Emulatoren / Roms - 1pspfreak1 - 03.08.2010 19:16

Bananensaft :

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist


Nein bin nur Neugierig Big Grin


RE: § Emulatoren / Roms - Bananensaft - 03.08.2010 19:20

1pspfreak1 :

Bananensaft :

S.T.R. :
Ou man wiso macht ihr son aufstand wegen sowas?
Ich glaube manche haben hier soviele ISOs auf ihrem Rechner das die hälfye der platte damit voll ist und nun macht ihr so einaufstand.

Und das mit dem typen der in Japan is auchn fake.


es gibt leute, die auf der rechtlichen seite bleiben, was nicht zu verurteilen ist


Nein bin nur Neugierig Big Grin


und ich hab dich aufgeklärt


RE: § Emulatoren / Roms - Sefirot - 20.01.2011 23:07

Hey ich weis nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe heist das wen jemand roms runter lädt wird er nicht verfolgt? Oder hab ich das jetzt falsch ferstanden.
edit@push


RE: § Emulatoren / Roms - Tredi - 28.02.2012 10:53

Was ist mit Emulatoren für MMOGs?


RE: § Emulatoren / Roms - P.Coolman - 13.04.2012 11:04

wie ich gehört habe soll sich das gesetz nochmal geändert haben und die weitergabe an freunde,verwante verbieten.

stimmt das?


RE: § Emulatoren / Roms - king38 - 13.04.2012 13:42

Tredi :
Was ist mit Emulatoren für MMOGs?


Alle Aion,WoW,Silkroad,Metin2 und Gott weiß was noch für Emus es gibt sind verboten.

klar, wenn du die Daten selbst Privat nutzt ohne irgendwas online zu stellen und zu machen kannst du dies tun (es ist trotzdem illegal).

Die Publisher haben immer das Recht an den Games und somit kannst du WoW z.B erst nach 25Jahren emulieren.


RE: § Emulatoren / Roms - legouni - 13.04.2012 14:22

king38 :
Die Publisher haben immer das Recht an den Games und somit kannst du WoW z.B erst nach 25Jahren emulieren.


Auch nicht Richtig was Du schreibst.

Auszug aus dem Urheberschutzgesetz

Schutzdauer der Urheberrechte

Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht unbeschränkt. Es gilt regelmäßig bis zu 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Nach Ablauf der Schutzdauer werden die Werke gemeinfrei, das heißt, sie können von jedermann verwendet werden. Folgende Tabelle zeigt die jeweilige Schutzdauer der Urheberrechte sowie der verwandten Schutzrechte.
Diese Seite



Übersicht der Schutzdauer
§64 70 Jahre nach Tod des Urhebers. (post mortem auctoris)
§65 I 70 Jahre nach Tod des längstlebenden Miturhebers (gemeinschaftliche Arbeit z.B. §8 UrhG)
§65 II 70 Jahre betr. Filmwerke und ähnliche Werke
nach Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der Filmmusik
§66 70 Jahre Anonyme und pseudonyme Werke
nach Veröffentlichung, bei Nichtveröffentlichung 70 Jahre nach Schaffung, bei Offenbarung der Urheberschaft oder Aufhebung des Pseudonyms siehe § 64.
§67 70 Jahre Bei Lieferungswerken ( z.B. Fortsetzungsroman, Enzyklopädie A bis Z) beginnt die Schutzdauer mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zu laufen und zwar für jedes unselbständige Teil gesondert. ( Aber Fristberechnung in Jahren, siehe § 69 UrhG )
§69 Fristen Die Schutzdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in der das für den Beginn der Frist maßgebliche Ereignis eingetreten ist ( z.B. Tod des Urhebers)

Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie weit dies auf digitale Medien bezieht, da die Deutsche Gesetzgebung da nie so eindeutig ist. Vielleicht weiß Alex bessere Gesetze. Ich habe das jetzt nur auf der Seite meiner Lieblingsanwälte gefunden!


RE: § Emulatoren / Roms - Another - 18.07.2012 22:43

Ich wäre super glücklich mein altes Lieblingsspiel FF Tactis für den GBA auf meiner Psp zu spielen, was ja grundlegend leicht zu realisieren ist.
Nun habe ich das Problem, dass ich ne statische IP habe ~ Und ich persönlich halte nichts auf Aussagen wie "Es ist unwahrscheinlich, dass du verklagt wirst", einfach, weil ich genaus gut dieses arme Schwein sein kann, dass dran gekriegt wird, genau wie letztens erst ein Freund gute 1000€ nachzahlen durfte, weil er sich 4 MP3's gezogen hat.

Gibt es keine andere Möglichkeit meinen "Wunsch" zu realisieren, mit der man die Chance aufs Verklagen zu 100% relativieren kann?


RE: § Emulatoren / Roms - jaydn - 19.07.2012 00:07

Naja, mit ner statischen IP ist ja die Wahrscheinlichkeit eines Busts ja nicht größer als mit einer dynamischen IP. Reconnect & du bist unauffind- und nicht mehr rückverfolgbar, oder wie???

Wenn Du einen NDS hast, kannste dein Final Fantasy Tactics nach dieser Anleitung dumpen. Alles andere ist illegal & darf hier nicht supportet werden. Wink


RE: § Emulatoren / Roms - speedfreak - 19.07.2012 00:30

Another :
Und ich persönlich halte nichts auf Aussagen wie "Es ist unwahrscheinlich, dass du verklagt wirst", einfach, weil ich genaus gut dieses arme Schwein sein kann, dass dran gekriegt wird


Wenn du so eine Angst hast dann Lad halt nichts, erwarte aber keine Anleitung zum 100% sicheren Laden Big Grin


RE: § Emulatoren / Roms - Another - 19.07.2012 23:08

Die habe ich auch nicht erwartet, die oben vorgelegte Anleitung entspicht schon eher meinen Erwartungen, danke dafür.


RE: § Emulatoren / Roms - MaierKurt - 18.08.2014 23:49

Ich hoffe die Leichenfledderung ist in Ordnung...

Gilt die 25 Jahre-Regel uneingeschränkt?
Als Beispiel nehme ich mal Super Mario Bros. für das NES. Das Spiel ist in Re-Releases und Remakes oder auch einfach nur als Virtual Consol-Release immer wieder neu aufgelegt worden, verlängert dies die 25 Jahre-Frist oder kann ich die NES-Rom völlig legal herunterladen?


RE: § Emulatoren / Roms - alexking - 19.08.2014 10:25

MaierKurt :
Ich hoffe die Leichenfledderung ist in Ordnung...

Gilt die 25 Jahre-Regel uneingeschränkt?
Als Beispiel nehme ich mal Super Mario Bros. für das NES. Das Spiel ist in Re-Releases und Remakes oder auch einfach nur als Virtual Consol-Release immer wieder neu aufgelegt worden, verlängert dies die 25 Jahre-Frist oder kann ich die NES-Rom völlig legal herunterladen?


Der Beitrag wurde lange nicht mehr aktualisiert. Tatsächlich besteht mittlerweile ein Streit darüber, wann das Urheberrecht an einem Spiel erlischt. Die herrschende Meinung nimmt nun 70 Jahre nach dem Tod des Autors an. Im Falle von Videospielen ist dies aber nicht so simpel, denn dahinter steckt kein Autor, sondern eine Firma. Die kann naturgemäß nicht sterben, sondern allenfalls ihren Betrieb einstellen. Gestritten wird dann auch darum, ob man analog die Schutzdauer von Filmwerken oder Tonträgern heranziehen muss, teilweise auch die von Datenbanken welche bereits nach 15 Jahren enden würde. Ich persönlich halte die Schutzdauer von 50 Jahren nach Release, die für Filmhersteller gilt am naheliegendsten.

Daher ist es sehr schwierig geworden eine Einschätzung über die Frist abzugeben. In deinem konkreten Fall kann ich dir aber sagen, dass das Urheberrecht durch die Neuauflage für die Virtual Console neu auflebt, selbst wenn es vorher abgelaufen wäre.

Abgesehen davon ist der Download zwar rechtswidrig (so die überwiegende Meinung), wird in Deutschland aber nicht bestraft. Du darfst die ROM aber nicht von Tauschbörsen laden, da du sie dort gleichzeitig anderen zum Download anbietest.


RE: § Emulatoren / Roms - sigma-m - 21.08.2014 11:39

Ehrlich gesagt ist die Rechtslage aber sowieso etwas albern meinen Ansichten nach. Ich bin noch im Besitz eines Super Nintendo und wollte mir Zelda: A Link To The Past zulegen - findet man aber (außer vielleicht auf einem Flohmarkt) nirgends mehr. Nebenbei würde Nintendo daran auch nichts mehr verdienen. Also habe ich es mir vor langer Zeit für einen Emulator geladen.

Dadurch bin ich aber erst wirklich auf die Zelda-Reihe aufmerksam geworden und habe mir dann beide Spiele für den Nintendo DS gekauft, das hätte ich andernfalls vermutlich gar nicht gemacht. Also hat Nintendo in dem Sinne streng genommen sogar daran verdient. Die brechen sich ja keinen Zacken aus der Krone wenn man solche alten Klassiker lädt.


RE: § Emulatoren / Roms - thewolf16 - 21.08.2014 16:22

Ich halte es so: Wenn ich einen Titel nicht mehr oder nur noch zu einem überteuerten Preis (z.B. Suikoden 2) kaufen kann, dann lade ich ihn. Ich halte es in sofern legitim dass die Macher eh nichts mehr daran verdienen (auch wenn es illegal sein sollte gehe ich dieses Risiko ein). Ist das Spiel jedoch legal digital oder als HD-Version verfügbar wird es gekauft.