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Vertrag - Skater - 23.10.2009 14:10

Ich hab für mein Gitarrenunterricht ein einjahres Vertrag laufen.
Ich muss mich aber zur Zeit voll auf meine Abschlussprüfung konzentrieren und hab deswegen keine Zeit mehr.
Jetz meine Frage: Kann ich den Vertrag vorher kündigen?
(Läuft am 01.05.2010 aus)

Würd mich freuen wenn Alexking seine Meinung dazu abgibt Tongue

mfg..


RE: Vertrag - piti_rocks - 23.10.2009 14:19

hats dich schonmal mit deinem gitarrenlehrer unterhalten? meiner war auch mal so nett den vertrag mal nen monat oder so auf eis zu legen


RE: Vertrag - Skater - 23.10.2009 18:55

Jo, hab ich schon. Aber des is so ne ganze "Firma" mit verschiedenen Lehrern für alle Art von Instrumenten und das läuft halt alles zu eine Typen der ganz oben sitzt und die Fäden zieht.
Der hat gesagt dass ich muss, aber wenn ich für miene Prüfungen lernen muss kann ich ja nichmehr hingehen und muss trotzdem zahlen..

mfg..


RE: Vertrag - PSPManiac - 23.10.2009 19:03

so wie das aussieht musste dann so wie piti gesagt mit denen reden sonst ist das nix zu machen


RE: Vertrag - servan21 - 23.10.2009 19:04

§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.


RE: Vertrag - DaRkSiDe - 25.10.2009 18:46

Wust ich ja noch garnet danke Servan21


RE: Vertrag - servan21 - 25.10.2009 19:33

gern geschehen xD !

greez


RE: Vertrag - Salatschlachter - 25.10.2009 19:50

Öhm... das ist aber doch Arbeitsrecht wenn ich mich nicht täusche...

Aber abgesehen davon ist eine Prüfung kein ausreichender Grund einen laufenden Vertrag zu kündigen. Die Prüfung kam ja nicht unvorhergesehen oder stellt einen besonderen Umstand an sich dar. Ohne dir jetzt auf die Füsse treten zu wollen, aber das die Prüfung kommt wusstest du und das hätte man dann auch entsprechend im Voraus Planen können/müssen.

Wenn du schon mit dem "Chef" der Musikschule geredet hast und er lässt dich nicht raus aus dem Vertrag, hast du da rechtlich auch keine Chance... Anders würde es aussehen, wenn dir z. B. eine Hand abfällt oder du umziehen musst... ansonsten sieht es leider recht düster aus mit der Kündigung.


RE: Vertrag - alexking - 25.10.2009 21:21

Das ist zwar vornehmlich Arbeitsrecht aber gilt auch im Rahmen des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Bezahlter Unterricht ist ein typischer Dienstvertrag.

Allerdings macht die Abschlussprüfung die Wahrnehmung des Gitarrenunterrichts meiner Einschätzung nach nicht unzumutbar. Da ist sicherlich Ermessensspielraum gegeben, aber vor Gericht würde ich jetzt nicht so tolle Aussichten sehen.

Du kannst aber trotzdem dem Zuständigen mal diesen Paragraph zeigen, denn im Normalfall hat er keine Ahnung vom Rechtlichen und lenkt vielleicht ein.