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HagenVA
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Beitrag: #1
xPSP  Arbeitsrecht / Urlaubsgeld nach Kündigung

Frage an unseren Juristen Alex!

Ich hab mal eine ganz andere Frage!

1. Ich habe zum 01.10.2008 den AG gewechselt, der alte Arbeitsvertrag wurde per Aufhebungsvertrag beendet.
2. Das Arbeitsverhältniss ging 1 Jahr und 4 Monate.
3. Urlaubsgeld wurde immer mit der Juni Abrechnung bezahlt (XXX €)
4. Im Arbeitsvertrag steht das der AG die Sonderzahlung zurückverlangen darf wenn das Arbeitsverhältniss vor 3 Monaten nach Auzahlung der Sonderzahlung beendet wird.

Trotz das es so im Arbeitsvertrag steht, ist es erlaubt das der AG die vollen 500 € zurückrechnet und wieder vom letzten Gehalt abzieht?

Ich habe mal gehört das es nicht rechtens ist (obwohl es im Arbeitsvertrag steht) alles wieder ab zu ziehen sondern das eine 1/12 Regel in dem Fall rechtens wäre!?
Das heist bei XXX € und 9 Monaten in dem KalenderJahr beschäftigt =
XXX € Sonderzahlung / 12 Monate * 3 Monate Restjahr = XXX € welche eigentlich nur abgezogen werden dürften.

Ist das so richtig?


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2008 11:09 von HagenVA.

28.10.2008 09:49
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alexking
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Beitrag: #2
xPSP  RE: Arbeitsrecht / Urlaubsgeld nach Kündigung

sorry, mit Arbeitsrecht kenn ich mich nicht so aus, aber nach deinen angegebenen Daten, sind schon mehr als 3 Monate vergangen nachdem die Sonderzahlung gewährt wurde. Demnach darf dir gar nichts abgezogen
werden (wenn das wirklich so wie du schilderst formuliert ist).

Hier jedoch auch eine Bestätigung deiner Theorie mit Gerichtsurteil:
Link http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01008.html


Auszug aus dem Gesetz :
§ 13. URLAUBSGELD
Der Arbeitnehmer erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von EUR
XX,XX EURO je Urlaubstag.

Ein Anspruch auf die Zahlung eines Urlaubsgeldes entsteht erstmalig nach
sechsmonatigem ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ab 2003).

Das Urlaubsgeld wird nicht gewährt, wenn sich das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der
Auszahlung in gekündigtem Zustand befindet. Ein Aufhebungsvertrag steht einer
Kündigung gleich.

Hat der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden bereits mehr Urlaubsgeld erhalten, als ihm
anteilig zusteht, gilt der überschießende Teil des Urlaubsgeldes~ als Vorschuss, den der
Arbeitnehmer zurück zu erstatten hat.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, mit der entsprechenden Rückzahlungsforderung gegen
rückständige oder nach der Kündigung (dem Aufhebungsvertrag) fällig werdende
Vergütungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pfändungsvorschriften aufzurechnen.

Das Urlaubsgeld ist bis zum 31.07. eines Jahres für das laufende Kalenderjahr fällig.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2008 10:44 von alexking.

28.10.2008 10:38
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Beitrag: #3
RE: Arbeitsrecht / Urlaubsgeld nach Kündigung

Welche Monate zählen denn?

1. Monat der Auszahlung oder Monat für welche die auszahlung geleistet wurde?
Beispiel: Auszahlung im Juli aber für den Juni (Arbeitsmonat).

2. Monat wo die Kündigung/Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde
oder Monat wo das Arbeitsverhältniss beendet wird?
Beispiel: August wurde der Aufhebungsvertrag unterzeichnet und September war der letzte Arbeitsmonat (wegen Kündigungsfristen)


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28.10.2008 11:08
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alexking
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Beitrag: #4
RE: Arbeitsrecht / Urlaubsgeld nach Kündigung

1. Monat der Auszahlung
2. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wenn es September war, kommt es natürlich hin mit den 3 Monaten, allerdings sollte dann trotzdem der Betrag reduziert und nicht komplett gestrichen werden. Wie sich dies genau berechnet, weiß ich aber nicht.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2008 12:24 von alexking.

28.10.2008 11:31
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Arbeitsrecht / Urlaubsgeld nach Kündigung

Trotzdem Danke!

Du hast mir damit sehr geholfen!


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28.10.2008 11:57
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