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Beitrag: #1
xPSP  Recht am eigenen Bild?

Also es geht um eine Freundin. Von ihr sind auf Youtube Bilder veröffentlich. Sie will das die Videos gelöscht werden, doch der Typ der es hochlädt macht es nicht. Er meint sie wäre selbst Schuld, wenn sie die Bilder veröffentlicht. Es haben schon mehrere Personen das Video gemeldet doch nichts ist passiert.

Ich habe das über google gefunden.

§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen


(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

und das

§ 33

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Jetzt wollte ich wissen was man dagegen machen kann.

Am besten nur antworten, wenn man es genau weiß^^


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2011 21:48 von G-14.

31.01.2011 21:45
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Beitrag: #2
RE: Recht am eigenen Bild?

Also da ich deshalb schonmal angeklagt wurde weiss ichn bischen was... Auch wen sie die BIlder veröffentlicht hat (auf svz, Knuddels oder sonst wo) darf er nur nach anfrage das Bild für sein Video verwenden. Aber wie du schon sagst... melden bringt nichts... YT hat zu viele videos zu löschen, derzeit ist auch wieder ganz viel Nazi Musik zu finden. Wen ihr die Polizei einschaltet geht es ganz schnell... aber obs das Wert ist? Dan schon eher Bruteforcen...

EDIT: Er darf aber in seiner Wohnung mit den Fotos machen was er will, nur nichts veröffentlichen.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2011 21:58 von Bayrisch-Brötchen.

31.01.2011 21:56
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Beitrag: #3
RE: Recht am eigenen Bild?

Sie hat noch immer das Recht an ihren Bildern, d.h. ihre Bilder dürfen nicht ohne ihre Genehmigung weiterverwendet werden. Dem Uploader einfach anschreiben, ihm eine max. 14-Tagefrist setzen und mit der Polizei drohen. Wenn da nichts passiert, dann ab zur Polizei. Eventuell könnte man was auch rausschlagen wegen Verletzung des Urheberrechts.

31.01.2011 22:03
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Beitrag: #4
RE: Recht am eigenen Bild?

Jap, was du gefunden hast stimmt.
Ihr habt den Uploader angeschrieben, er hat mit einem "Nein" geantwortet.
Ihr könnt damit gleich zur Polizei gehen.
Würde ich auch machen.



01.02.2011 20:00
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Beitrag: #5
RE: Recht am eigenen Bild?

Was isn das für ein Notgeiler Idiot der Bilder deiner Freundin veröffentlicht? Wenn du mich fragst sind solche Leute irgendwelche dicken Keller-Stalker. Einfach zu Polizei gehen und sagen das das Video weg soll.


Nichts ist wahr. Alles ist erlaubt.

"Wir halten uns für Erlöser, für Rächer, für Retter. Nur wir entscheiden, ob der Weg den wir einschlagen, einen zu hohen Preis fordert. Alles was wir tun, alles was wir sind, beginnt und endet mit uns selbst."
- Arno Victor Dorian

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Beitrag: #6
RE: Recht am eigenen Bild?

Interessant wirds auch noch, wenn er bei dem Video die Anzeige von Werbung - speziell GoogleAds - erlaubt hat. Dadurch verdient er dann vielleicht auch Geld über das Video und deine Freundin subventioniert ihn indirekt mit. Dann wirds aber richtig teuer, weil dann das Foto für kommerzielle Nutzung benutzt wurde. Das wird dann aber gleich richtig teuer.



Keine Panik, das ist nur eine Übung...

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Beitrag: #7
xPSP  RE: Recht am eigenen Bild?

Ghost_Mw2 :
Was isn das für ein Notgeiler Idiot der Bilder deiner Freundin veröffentlicht? Wenn du mich fragst sind solche Leute irgendwelche dicken Keller-Stalker. Einfach zu Polizei gehen und sagen das das Video weg soll.


Traurige wahrheit........


Melde es doch Youtube, damit die es wenigstens löschen.


01.02.2011 22:16
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Beitrag: #8
xPSP  RE: Recht am eigenen Bild?

Also es ist ein und nicht meine Freundin! ^^
Werbung ist keine da. Dafür müsste er erst Partner sein und das wird man nicht einfach so.
Auf seinem Channel hat er 4 Videos und in jedem Video ist ein Bild von einem Mädchen und im Titel kommt auch 2 mal Shemale vor. Ich kenne nur 2 der Personen. Ich hab kurz mit ihr geredet und sie meinte anzeigen will sie nicht, da sie denkt, dass es sowieso nichts bring.


Master_JensHD :
Traurige wahrheit........


Melde es doch Youtube, damit die es wenigstens löschen.

Bringt nichts-.- Haben wir schon.


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2011 22:18 von G-14.

01.02.2011 22:16
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Beitrag: #9
RE: Recht am eigenen Bild?

schick uns mal das Video... vllt bringt ne Meldungswelle mehr.

EDIT: Ich schreib den mal an als anonymer Polizei nick... vllt schluckt ers ja^^.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2011 22:22 von Bayrisch-Brötchen.

01.02.2011 22:20
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RE: Recht am eigenen Bild?

Ich würds auch melden fals ihr es wollt ^^



Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2011 23:14 von Z0RK.

01.02.2011 23:13
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RE: Recht am eigenen Bild?

Ich will das Video nicht öffentlich zeigen. Hab es mal an paar Mods aus dem Forum geschickt und hoffe, dass sie es melden^^


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01.02.2011 23:40
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Beitrag: #12
xPSP  RE: Recht am eigenen Bild?

mit youtube kenn ich mich nit aus aber die hatten bei gallileo irgendeine webseite gezeigt die machen alles im internet weg kostete da so 20 euro die haben das da dann aber bei facebook gemacht aber kann sein das die das auch bei youtube machn


Ihr wollt eine PSP mit aktueller CFW? Schaut mal im PSPKing FW-Wegweiser vorbei!
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Man kann nicht (anzeigen)
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Beitrag: #13
RE: Recht am eigenen Bild?

Es kommt darauf an in welcher Situation die Freundin gefilmt worden ist, weil es sonst eventuell nicht in den privaten Lebensbereich fallen kann.
Wenn ich etwa im Zoo filme und da sind Leute im Video drauf, mach ich mich natürlich nicht strafbar.

Wenn er die Freundin als "Shemale" betitelt hat, fällt das zudem in den Bereich der Beleidigungstatbestände §§ 185 StGB ff.
In jedem Fall ist aber zur Polizei gehen, der einzig richtige Weg, wenn YouTube von selber nichts macht.




03.02.2011 10:41
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RE: Recht am eigenen Bild?

Und? Wie ist die ganze Geschichte ausgegangen?



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