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speedy
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Beitrag: #16
RE: Ebay Mahnung

Wenn du dich nochmehr in die Scheiße ziehen willst, dann nutze den Text von MESSI10.
Glaub mir, es wird dir nichts passieren, vor allem, wenn du meinen Tipp befolgst Wink


Gelöscht wegen Umgehung der Forenregeln.
28.06.2011 21:28
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Beitrag: #17
RE: Ebay Mahnung

Aber in dem text steht, dass ich mit dem Account meines Vaters es heimlich gemacht habe. Ich habe es aber mit meinem Account gemacht, da wo steht, dass ich 18 bin.

28.06.2011 21:29
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TeamTaKKa
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Beitrag: #18
RE: Ebay Mahnung

wenn ich es verstanden habe dann ist dass deine schuld nimm die tips von spee d

28.06.2011 23:29
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Beitrag: #19
RE: Ebay Mahnung

Als Minderjähriger bist du beschränkt geschäftsfähig und hättest normal die Zustimmung deiner Eltern benötigt. Niedrige Beträge, die nur einmal bezahlt werden ,fallen aber unter § 110 BGB.

Diese Sachen darfst du auch eigenständig kaufen, wenn deine Eltern nicht ausdrücklich dagegen sind.

Ich nehme doch mal an, dass die Rechnung vom Verkäufer kommt, denn eBay hält sich aus solchen Sachen raus. Du musst mir noch sagen wie lange der Kauf her ist. Grundsätzlich ist dein einziger Weg aber den Verkäufer anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass du dachtest du könntest es auch anders bezahlen. Insofern lag ein Inhaltsirrtum bei der Abgabe der Willenserklärung vor. Du kannst das ja aus Sicht deines Vaters schreiben, damit erreichst du sicherlich mehr.




29.06.2011 10:29
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