Dies ist eine Frage, die mehr an Alex gerichtet ist, weil sie schon etwas tiefer in die juristik eingreift, denke ich.
Also, ich hatte ja mein Youtube Channel mit meinen BF3 Let's Test vorgestellt. Gestern sehe ich, dass ich keine Videos mit +15 Minuten mehr hochladen kann. Ich suche nach einem Grund und scheine ihn auch gefunden zu Haben. Und Zwar liegts es wahrscheinlich an dem Part 2 - der ist nämlich nicht mehr zu erreichen.
Ich habe herausgefunden, dass eine gewisse "X Media Digital" auf Visuellen Content anspruch erhebt und mein Video hat sperren lassen. Nach etwas googlen ist mir aufgefallen dass nicht nur ich sondern auch andere und auch bei ganz anderen Spielen Probleme mit dieser Gruppe haben.
An dem Viseullen Content kann es ja nicht liegen bzw. er kann ihnen ja nicht gehören, weil meine anderen Videos alle noch erreichbar sind und es noch viel mehr BF3 Videos auser den meinen gibt, die noch zu erreichen sind.
Meine Frage ist nun, kann ich Wiederspruch einlegen? Und vor allem, wie?
SO, um das ganze mal auf den neusten Stand zu bringen...
ich habe jetzt einspruch eingelegt, und warte auf Antwort...
So sah der aus:
Nutzername: ToXXiN1337
Video-ID: NIcU_298ZUg1. Dieses Video enthält nicht das fragliche urheberrechtlich geschützte Material eines Drittanbieters. Die Angabe, dass mein Video dieses Material enthält, ist falsch.
Unterschrift
Mein Name
Erklärung in gutem Glauben
Ich bin nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht, dass das Material aufgrund eines Fehlers oder einer Fehlidentifizierung deaktiviert wurde, und ich das Einspruchsverfahren nicht wissentlich missbrauche.