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xXIcecoldXx
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Rückgaberecht!?
Vor 4 Tagen hat eine Freundin im Saturn das Spiel "Sims 3 :einfach tierisch" erworben.
Zuhause hat sie dann aber feststellen müssen dass das Spiel nicht so funktioniert wie es soll.
Bei Ihrem PC startet es sich einfach überhaupt nicht,auf meinem Pc (Wo das Spiel zu 1000% funktionieren muss da mein PC allen anforderungen mehr als erfüllt) startet das Spiel kurz und Stürtzt dann ab.
Danach bin Ich mit dem Spiel zum Saturn gegangen. (Spiel,kompelltes Zubehör & Kassenbong) um es umzutauschen,wurde da aber abgewimmelt mit dem Satz: "Da können Wir auch nichts dran ändern,der Registriercode ist schon eingelöst oder abgeschrieben & sie haben bestimmt was falsch installiert.
Wenn wir das Spiel zurücknehmen würden,müssten wir es sogesehen also auch wegwerfen."
Danach bekam Ich eine Nummer von EA wo Ich auch mal angerufen habe aber der Nette Kollege am Telefon meinte er wüsste von keinem Der das selbe Problem hat & er wäre auch nur für die Accounts zuständig.
Damit war das Gespräch auch beendet.
Ich habe das Game jetzt auf mehreren PC's ausprobiert und es geht wirklich nicht!
Heute wollte Ich also nochmal zum Saturn und mich da mal Kräftig beschweren.
Weil da hat man das Spiel bezahlt und nichts geht!?
Sowas geht meiner Meinung nach mal garnicht!
Jetzt meine Frage:
Liege Ich bzw. Meine Freundin im Recht?
Dazu kommt das sie erst 14 ist,könnte Ihre Mutter da nicht noch was Regeln?
weil man ist doch erst mit 15 bedingt Geschäftsfähig soweit Ich weiß,oder nicht?
Danke schonmal im Vorraus!
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10.03.2012 13:34 |
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Stream
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RE: Rückgaberecht!?
Geht mal lieber mit einem Erwachsenen dorthin und beschwerd euch, die müssen eigtl das Spiel zurücknehmen oder verlangt von ihnen einen 1zu1 Bon das ist das mindeste was sie tun können!
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10.03.2012 16:21 |
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xXIcecoldXx
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RE: Rückgaberecht!?
Danke schonmal für Die antwort!
Ich war heute wie geplant im Saturn & Wurde damit zurückgewiesen das EA ihnen "verbietet" das Spiel zurück zunehmen.
Habe dann mal etwas Druck gemacht und muss am Montag mit der Fillialleitung sprechen,da diese heute nicht im Haus war...
Mal gespannt ob das was wird
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10.03.2012 23:58 |
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YESitISaBOY
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RE: Rückgaberecht!?
Datenträger müssen nicht zurückgenommen werden. Das sie erst 14 ist ändert an der Sache nichts, so ein Spiel fällt unter die "Taschengeld-Klausel". Wendet euch an den EA-Support wäre mein Vorschlag oder einfach mal google bemühen
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11.03.2012 00:03 |
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xXIcecoldXx
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RE: Rückgaberecht!?
Der EA-Support hat auch keinen Rat,wie schon erwähnt & wenn man Google betätigt findet man nur beschwerden über das Spiel,sogar auf Amazon.
Das die Tiere aussehen wie Krüppel oder das Spiel komplett abstürtzt bzw. Sich garnicht erst Starten oder Installieren lässt
Trotzdem danke!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2012 00:12 von xXIcecoldXx.
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11.03.2012 00:09 |
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legouni
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RE: Rückgaberecht!?
Na, wenn Du doch im Internet was gefunden hast, dann druck es doch aus. gehe damit zu Saturn. Ruf EA an und sag denen das so. Weil wenn er davon noch nichts gehört hat, kannst ihm daß dann ja sagen. Gibste ihm die Links durch!
Ergo, wenn sich Kunden an anderen Stellen über das Spiel beschweren, weil nicht installiert wird, weil das Spiel abstürzt, weil was weiß ich nicht noch alles. Dann können sie sich nicht mehr rausreden. Und wenn Saturn nicht für den Mangel haftet, dann EA. Als Herausgeber und Hersteller des Spiels müssen die was wissen.
Nicht aufgeben, das wird schon.
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11.03.2012 08:39 |
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xXIcecoldXx
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RE: Rückgaberecht!?
Okay Danke ich werd' s Versuchen
Melde Mich einfach wenn es geklappt hat oder es weiterhin Probleme gibt
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11.03.2012 09:50 |
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alexking
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RE: Rückgaberecht!?
Datenträger müssen nicht zurückgenommen werden...
Das ist nicht korrekt. Lediglich das 14-tätige Widerrufsrecht besteht hierbei nicht zwingend. Wenn der Datenträger einen Mangel gemäß § 434 BGB aufweist, so hat man ein Recht auf Nacherfüllung aus § 439 BGB (Umtausch, Preisminderung). Funktioniert ein Spiel trotz der erfüllten Systemvoraussetzungen nicht, so ist dies ein Sachmangel.
Vorliegend steht dem die bereits erfolgte Einlösung des Codes entgegen. Der Saturn ist dir gegenüber zwar zur Nacherfüllung verpflichtet, allerdings hast du die Ware durch das Einlösen des Codes beschädigt, in der Konsequenz, dass sie nicht mehr verkaufsfähig ist. Letztendlich kommt da also für dich 0 bei heraus nach Aufrechnung.
Davon unberührt bleibt aber ein Produkthaftungsanspruch gegenüber dem Hersteller, in diesem Falle EA. Allerdings bist du in der Beweispflicht und wenn es tatsächlich keine vergleichbaren Fälle gibt, sieht es da eher schlecht für dich aus. Kannst du nur am Ball bleiben und auf Kulanz hoffen. EA ist eigentlich als sehr kundenfreundlich bekannt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2012 23:10 von alexking.
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13.03.2012 23:10 |
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Gin-Chan
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RE: Rückgaberecht!?
Vorliegend steht dem die bereits erfolgte Einlösung des Codes entgegen. Der Saturn ist dir gegenüber zwar zur Nacherfüllung verpflichtet, allerdings hast du die Ware durch das Einlösen des Codes beschädigt, in der Konsequenz, dass sie nicht mehr verkaufsfähig ist. Letztendlich kommt da also für dich 0 bei heraus nach Aufrechnung.
mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 00:57 von Gin-Chan.
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14.03.2012 00:53 |
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alexking
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RE: Rückgaberecht!?
mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
Wie sollte man es anders regeln, das ist nun mal bei Spielen so, die mit einem Code kommen, bei anderen Games natürlich nicht. Sonst geht doch jeder hin, sagt es geht nicht und will einen neuen Code haben. Kann ja niemand überprüfen. Zu 99% funktioniert ein Spiel aber auch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist schon ein absoluter Ausnahmefall.
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14.03.2012 10:46 |
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Gin-Chan
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RE: Rückgaberecht!?
mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
Wie sollte man es anders regeln, das ist nun mal bei Spielen so, die mit einem Code kommen, bei anderen Games natürlich nicht. Sonst geht doch jeder hin, sagt es geht nicht und will einen neuen Code haben. Kann ja niemand überprüfen. Zu 99% funktioniert ein Spiel aber auch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist schon ein absoluter Ausnahmefall.
ich mein ja nur das es für die 1%, bei denen es dann halt nicht funktioniert, ne ziemliche mogelpackung ist...
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 13:30 von Gin-Chan.
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14.03.2012 13:28 |
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xXIcecoldXx
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RE: Rückgaberecht!?
mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
Wie sollte man es anders regeln, das ist nun mal bei Spielen so, die mit einem Code kommen, bei anderen Games natürlich nicht. Sonst geht doch jeder hin, sagt es geht nicht und will einen neuen Code haben. Kann ja niemand überprüfen. Zu 99% funktioniert ein Spiel aber auch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist schon ein absoluter Ausnahmefall.
War grade nochmal da,musste auf den Abteilungsleiter warten.
Dieser war erst heute wieder im Haus.
Er hat mir nicht glauben wollen,hat also selber das Spiel getestet und siehe da,es ging auch Dort nicht
Habe das Geld jetzt in Form eines Gutscheins zurückerstattet bekommen.
Damit hat sich die angelegenheit dann ja geklärt.
Danke für Die Hilfe!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2012 19:46 von xXIcecoldXx.
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14.03.2012 19:45 |
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BABA der Weihnachtself
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RE: Rückgaberecht!?
mit anderen worten, indem man ausprobiert ob das spiel funktioniert, verliert man seinen anspruch auf erstattung falls es nicht funktioniert?
wer hat sich das denn bitte so ausgedacht?
Wie sollte man es anders regeln, das ist nun mal bei Spielen so, die mit einem Code kommen, bei anderen Games natürlich nicht. Sonst geht doch jeder hin, sagt es geht nicht und will einen neuen Code haben. Kann ja niemand überprüfen. Zu 99% funktioniert ein Spiel aber auch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist schon ein absoluter Ausnahmefall.
War grade nochmal da,musste auf den Abteilungsleiter warten.
Dieser war erst heute wieder im Haus.
Er hat mir nicht glauben wollen,hat also selber das Spiel getestet und siehe da,es ging auch Dort nicht
Habe das Geld jetzt in Form eines Gutscheins zurückerstattet bekommen.
Damit hat sich die angelegenheit dann ja geklärt.
Danke für Die Hilfe!
Haha, hätte mir vor dem einen weg gelacht aber vom feinsten. Saturn ist immer so ein fall für sich bei mir jedenfalls in der umgebung, mir wurde ein leerer Karton verkauft und ich wurde dann des betrugs beschuldigt als ich meine Ware haben wollte.
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14.03.2012 21:56 |
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