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Ebbelwoi
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RE: manhunt aus der uk

Nein, es ist nicht verboten, solange du mindestens 18 Jahre alt bist (da muss der Händler dafür sorgen, dass er einen Nachweis bekommt) Ansonsten solange du ein beschlagnahmtes Spiel nicht weiterverkaufst oder Kindern und Jugendlichen unter 18 zugänglich machst, ist der private Besitz nicht Strafbar

02.06.2012 18:13
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mrtutut (Jun-11-2012)
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