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SchokoMilch
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Beitrag: #1
xPSP  Darf er das Wirklich?!

Hey , Hey

Folgendes wir haben in der Schule aufsichtshilfen
die dafür sorgen das wir Rausgehen und so und das
wir eben kein Blödsinn machen und darf
Hausordnung verteilen und sogar eine
Suspendierung -.-.Und mein Kumpel und ich
beschäftigen uns ein Bisschen mit Jura und fragen uns
ob er das Darf er hat keine Berechtiungs Zettel oder sowas.... nur ein Anklipp Schild mit Name Klasse und Was er ist.
Und unsere Meinung ist :

Nein darf er nicht er hat weder eine Berechtigung dazu oder ist Angestellter der Schule.Nur Lehr Kräfte der Schule dürfen dieses und ohne Berechtigung ist das doch eigentlich eine Straftat.Nur Beamte oder Lehrkräfte der schule und Personen mit Entsprechenden Genehmigungen dürfen das???!! Oder?

Oder was meint ihr?



Männer beweinen ihre Kamaraden, nicht sich selber!.
06.09.2012 14:03
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alexking
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Beitrag: #2
RE: Darf er das Wirklich?!

Sofern die Aufsichtshilfen von der Schule dazu ermächtigt sind, dürfen sie dies auch. Und davon gehe ich mal aus. Eine Ermächtigung müssen sie natürlich nicht schriftlich mit sich herumtragen.

Aber ob sie ermächtigt sind, musst du bei der Schulleitung erfragen.




06.09.2012 14:07
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taipangr (Sep-7-2012), PSP_Joker (Sep-6-2012)
SchokoMilch
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Beitrag: #3
RE: Darf er das Wirklich?!

Danke für die Antwort.
Also muss die Ermächtigung nicht Schriftlich ausgefüllt sein?
Die kann einfach so ohne Formular übertragen werden?



Männer beweinen ihre Kamaraden, nicht sich selber!.
06.09.2012 14:09
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philix
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Beitrag: #4
RE: Darf er das Wirklich?!

Stellt sich die Frage ob das rechtlich erlaubt ist, bzw. ob man nach einer Entscheidung von einer Aufsichtshilfe nicht die Möglichkeit hat sich vor der Strafe (z.B. Abschreiben der Hausordnung) schützen kann. Denn theoretisch könnte man ja zur Schulleitung gehen und sich beschweren, dass man nichts verbotenes Getan hat. Wenn es keine Zeugen (sprich: Mitschüler, Lehrer) gibt, steht doch theoretisch Aussage gegen Aussage, oder?

Dass eine Aufsichtshilfe nicht ständig eine Bescheinigung über die von ihr ausführende Tätigkeit rumtragen muss halt ich für selbstverständlich.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2012 15:34 von philix.

06.09.2012 15:33
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alexking
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Darf er das Wirklich?!

Keybladmaster :
Danke für die Antwort.
Also muss die Ermächtigung nicht Schriftlich ausgefüllt sein?
Die kann einfach so ohne Formular übertragen werden?


Bei den meisten Rechtsgeschäften ist keine Schriftform erforderlich.




07.09.2012 16:40
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