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Greece
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Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
Moin Leute,
Ich und ein Kumpel haben mal einen Song aufgenommen (Ich Gitarre, er Schlagzeug) und diesen Song in Youtube gestellt. Natürlich ist ALLES SELBST aufgenommen. Es handelt sich um ein Cover, dennoch wurde der Original Song nicht verwendet. Wir haben lediglich 3 Gitarren spuren und 1 Schlagzeugspur aufgenommen.
Jetzt aber meldet sich Youtube und meint es wurden Inhalte von Drittanbietern gefunden:
Das kann allerdings nicht möglich sein, immerhin wurde ALLES von uns aufgenommen ! In meinem Proberaum. Natürlich möchte ich dagegen Einspruch erheben )denn das Video soll ja nicht gelöscht oder gesperrt werden), ABER nicht mit Anwalt und so, sondern ich möchte nur sagen, das dort kein Content von Drittanbietern ist, sondern dass ich alles selbst aufgenommen und bearbeitet habe.
Nur wie soll ich das machen ?
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18.03.2013 15:08 |
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mileleku
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
Ist doch nicht schlimm, solange es nicht die Tonspur gemutet bekommt oder so.
Ich würde es erstmal als Kompliment sehen, heißt ja, dass ihr gut gespielt habt^^
Ich wolte YT mal kontaktieren und es gelang mir nicht wirklich. In den Google Hilfeforen gibts irgendwo ein Kontaktformular, aber der Aufwand würde sich erst lohnen, wenn es echt mal gesperrt werden würde, was ich wiederum bezweifle
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2013 15:30 von mileleku.
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18.03.2013 15:30 |
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Mr Burns
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
Da steht doch, dass dein Video gesehen werden kann, wo ist das Problem?
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18.03.2013 16:23 |
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Greece
Halbprofi
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
Da steht doch, dass dein Video gesehen werden kann, wo ist das Problem?
Das stand bei einem älteren Video auch, dann habe ich bestätigt und dann wurde es später gesperrt. Außerdem geht es auch darum, das es MEIN Content mit MEINEN Aufnahmen sind und von niemandem anderes. Deswegen möchte ich auch Einspruch erheben und YT informieren. (Sorry falls ich mich oben undeutlich ausgedrückt hab)
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18.03.2013 17:00 |
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speedfreak
Prankster
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
An einem Coversong besitzt du keine Rechte. Ton und Text sind geschützt. Wenn der Rechteinhaber dir keine erlaubnis gegeben hat dann hast du kein Recht das zu veröffentlichen.
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18.03.2013 17:13 |
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Dreiundachzig
King
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
An einem Coversong besitzt du keine Rechte. Ton und Text sind geschützt. Wenn der Rechteinhaber dir keine erlaubnis gegeben hat dann hast du kein Recht das zu veröffentlichen.
Stimmt nicht ganz. Cover dürfen veröffentlicht werden. Jedoch dürfen die nicht verändert werden.
Das Problem ist auch, dass es immer noch keine Einigung zwischen Youtube und der GEMA gibt.
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18.03.2013 18:08 |
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Edgeworth
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
Im Grunde genommen liegt hier ja nicht wirklich ein Rechtsproblem vor - Youtube sagt, sie wollen das Video nicht veröffentlichen, somit wäre es kulanz von ihnen das wieder freizuschalten bzw. zuzulassen.
Youtube hat in dem Fall Hausrecht und kann frei entscheiden wer welches Video veröffentlichen darf.
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18.03.2013 18:38 |
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Mr Burns
Legende
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
An einem Coversong besitzt du keine Rechte. Ton und Text sind geschützt. Wenn der Rechteinhaber dir keine erlaubnis gegeben hat dann hast du kein Recht das zu veröffentlichen.
Stimmt nicht ganz. Cover dürfen veröffentlicht werden. Jedoch dürfen die nicht verändert werden.
Das Problem ist auch, dass es immer noch keine Einigung zwischen Youtube und der GEMA gibt.
Da hat er recht. Heino durfte die Lieder auch einfach so covern . Jedoch hat Ryudo auch recht. Youtube will halt auch keine Probleme.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.03.2013 18:44 von Mr Burns.
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18.03.2013 18:43 |
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speedfreak
Prankster
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RE: Youtube stellt Einspruch gegen mein Video ?!
An einem Coversong besitzt du keine Rechte. Ton und Text sind geschützt. Wenn der Rechteinhaber dir keine erlaubnis gegeben hat dann hast du kein Recht das zu veröffentlichen.
Stimmt nicht ganz. Cover dürfen veröffentlicht werden. Jedoch dürfen die nicht verändert werden.
Das Problem ist auch, dass es immer noch keine Einigung zwischen Youtube und der GEMA gibt.
Da hat er recht. Heino durfte die Lieder auch einfach so covern . Jedoch hat Ryudo auch recht. Youtube will halt auch keine Probleme.
Und du glaubst wirklich das Heino die Gecovert hat ohne vorher zu fragen? Bei der ganzen PR maschine dahinter wohl kaum. Wer das wirklich glaubt ist einfach Naiv.
@Dreiundachzig ein Cover wo der Originalsong nicht verwendet wurde = Geändert. Oder wie?
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18.03.2013 20:06 |
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