Also wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du gedacht, dass es sich dabei um normale PSN Cards im Wert von 15 EUR handelt, die einfach im Call of Duty Design gestaltet sind.
Da du dich geirrt hast, kommt eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum nach § 119 II BGB in Betracht. Diese macht den geschlossenen Kaufvertrag nichtig. Gemäß § 122 BGB bist du aber dann verpflichtet Ersatz zu leisten. Wurden die Codes schon eingelöst, so besteht der Schaden im Einkaufswert der Karten. Wurden die Karten noch nicht eingelöst, so ist auch kein nennenswerter Schaden entstanden (eventuell Neuverpackung). Als Anfechtender müsstest du jedoch dies beweisen, was bei Codes schwerlich möglich ist, ohne sie einzugeben, wobei sie ja dann verfallen würden. Das ist das Problem mit der Rückgabe von Code Karten. Ein Widerrufsrecht steht dir zudem nicht zu, da du die Karten im Laden gekauft hast. Auf eine Anfechtung solltest du daher verzichten.
Übrig bleibt dir als Möglichkeit deine Minderjährigkeit. Dabei kommt es nicht darauf an, dass du die Inhalte gar nicht spielen dürftest. Das ist eine Problematik, die nur zu einer Strafe für Saturn wegen Verletzung der Jugendschutzbestimmungen führt. Ich nehme mal auch nicht an, dass du mit einem falschen Ausweis über dein Alter getäuscht hast oder ?
Aufgrund der Minderjährigkeit kannst du einen Vertrag nur mit Zustimmung deiner Eltern eingehen. Lehnen diese ab, so ist kein Vertrag zustande gekommen, selbst wenn du den Code schon eingelöst hast. Für Geschäfte, die du mit deinen eigenen Mitteln (Taschengeld) bewirkst, greift der § 110 BGB. Demnach kann auf die Zustimmung der Eltern verzichtet werden. Bei einem Spiel, das ab 18 ist, könnte man sagen, dass die Einverständnis der Eltern bei ungeklärter Beweislage per se abzulehnen ist. Dies ist aber in deinem Fall gerade nicht so, denn den Inhalt kannst du nur nutzen, wenn du überhaupt im Besitz des Hauptspiels bist, das ebenfalls schon ab 18 ist. Auch wenn du nicht im Besitz des Spiels bist, könnten die Karten schließlich z.B. als Geschenk für einen volljährigen Freund gedacht sein. Wenn du die Karten eingelöst hast, käme ein Anspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung aus § 812 I S. 1 1. Alt BGB von Saturn gegen dich in Betracht. Hier kannst du dich aber auf Entreicherung berufen, wenn du das Spiel gar nicht besitzt. Da keine deliktische Handlung vorliegt, ist auf die Kenntnis der Eltern abzustellen § 166 II BGB analog (Ausnahme: Täuschung über dein Alter). Und diese hatten natürlich keine Kenntnis vom Kauf
Lange Rede kurzer Sinn:
Jedenfalls besteht deine Möglichkeit darin zu Saturn zu gehen und zu sagen, dass deine Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden waren und du die Karten gerne zurückgeben möchtest. Dabei wäre es gut, wenn ein Elternteil dich begleitet um dies zu bezeugen. In diesem Zusammenhang könnt ihr dann auch wieder mit der USK 18 Problematik argumentieren. Fakt ist, dass Saturn dir die Karten nicht hätte verkaufen dürfen. Ich denke nicht, dass sie den Ärger riskieren wollen und deshalb dir schon aus Kulanz das Geld zurückgeben werden.