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Junior Mitglied
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DB Fahrpreisnacherhebung
Moin,
ich musste letztens gezwungener maßen mit der DB fahren und hatte das Problem das ich nur große Scheine bei mir hatte, die der Automat nicht akzeptiert. Eine Frau war sogar so gnädig und hat mir 2,40 Euro angeboten, aber der Automat wollte die 0,20 Cent nicht schlucken.
Bei meinem Glück wurde ich natürlich kontrolliert und es wurden meine Personalien festgestellt, nun habe ich ein Schreiben von der DB wo sie 40 Euro von mir verlangen.
Kann ich irgendwie erfolgreich dagegen angehen bzw. habt ihr irgendwelche Tipps für mich?
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27.11.2014 23:31 |
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Edgeworth
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RE: DB Fahrpreisnacherhebung
Nunja, du hattest keinen gültigen Fahrschein und damit bist du zu Recht zur Strafe verdonnert worden. Das ist vollkommen korrekt. Wenn es Probleme mit dem Automaten gibt solltest du dich immer am Schalter melden wenn vorhanden oder sonst gegebenenfalls direkt beim Schaffner im Zug und das melden, der kann das ganze dann noch straffrei nachlösen.
Einfach abzuwarten und zu hoffen dass du nicht kontrolliert wirst ist eindeutig Schwarzfahren und berechtigt die Bahn dann auch zu dieser Vertragsstrafe.
Mit freundlichen Einsprüchen!
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28.11.2014 10:54 |
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alexking
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RE: DB Fahrpreisnacherhebung
Zitat aus dem Gesetz:
§ 12 EVO
(1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises verpflichtet, wenn er
a) bei Antritt der Reise nicht mit einem gültigen Fahrausweis versehen ist,
b) sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, ihn jedoch bei einer Prüfung der Fahrausweise nicht vorzeigen kann
Ausnahme in § 9 III d EVO
bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebsbereit war.
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Nicht das passende Geld dabei zu haben, ist ein Grund der aus deiner Sphäre stammt und somit verschuldet ist. Dass der Automat das Kleingeld nicht annahm ist zwar unverschuldet, allerdings hättest du gemäß § 9 III d EVO dem Kontrolleur dies vorab melden müssen. Dann wäre das Beförderungsentgelt bei ihm zu entrichten gewesen. Im Übrigen müssen auch Minderjährige die Strafe bezahlen, da sie die Fahrtkosten in der Regel mit eigenen Mitteln bewirken (Geld von den Eltern bekommen oder Taschengeld allgemein) und es somit keiner Zustimmung der Eltern bedarf gemäß § 110 BGB.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2014 12:07 von alexking.
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28.11.2014 12:03 |
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Edgeworth
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RE: DB Fahrpreisnacherhebung
Passend zum Thema, auch wenn es nicht mit der Kernfrage an sich zu tun hat werfe ich übrigens auch nochmal was aktuelles in den Raum:
http://web.de/magazine/geld-karriere/bundesrat-schwarzfahren-60-euro-ahnden-30243126
Mit etwas Glück wird Schwarzfahren also demnächst sogar teurer - Was mich persönlich wenig nervt, da ich ohnehin mein Ticket immer kaufe. Ich wäre viel zu nervös die Fahrt über wenn ich immer Angst vor einer Kontrolle haben müsste. ^^
Mit freundlichen Einsprüchen!
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28.11.2014 13:30 |
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Dreiundachzig
King
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RE: DB Fahrpreisnacherhebung
Bei Störungen am Automaten ist folgendes wichtig: immer Automaten-Nr. notieren und die eigens dafür eingerichtete Hotline anrufen. Dort kann dann geprüft werden, ob die Störung bereits gemeldet wurde oder ob nicht direkt behoben werden kann. Sollte die Störung nicht behoben werden, bekommst du eine Nummer. Diese unbedingt aufbewahren, denn diese bewahrt dich vor einem Bußgeld
Das hilft dir jetzt zwar nicht weiter, aber dennoch könnte es jemand anderem weiter helfen.
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28.11.2014 15:44 |
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