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joek
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Beitrag: #1
Question  Frage zur Garantie.

Hallo Alexking und Community,

Ich habe mir im Oktober 2008 ein Sony Ericsson w760i bei "Expert" gekauft.
Seitdem war der Fastport (Ladebuchse) schon 3 mal defekt.
Im Moment ist das Handy wieder in Reparatur.
Eigentlich wollt ich, dass das Gerät umtauschen lassen, da es schon 2 mal den selben Fehler hatte. Aber der Verkäufer meinte, dass das erst nach der 3. Reparatur gänge.

Morgen werde ich es wieder abholen.

Was habe ich nun für ein Recht auf Umtausch?

Und wenn, habe ich das Recht auf ein neues Modell, das selbe Modell oder mein Geld?

MfG Joe

27.05.2010 17:35
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Beitrag: #2
RE: Frage zur Garantie.

du hast höchstens recht auf einen Artikel, der den von dir bezahlten Kaufpreis nicht übeschreitet

27.05.2010 17:39
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Beitrag: #3
RE: Frage zur Garantie.

verstehe ich alles nicht normal musst du einfach in den laden gehn mit kaufbeleg un dem ganzen zubhör und dann sagen:" hier handy geht nicht gib mich mein geld wieder" des kann man doch immer machen^^


Wenn ich geholfen hab danke button drücken xD
27.05.2010 17:51
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Beitrag: #4
xPSP  RE: Frage zur Garantie.

stormwarrior123 :
verstehe ich alles nicht normal musst du einfach in den laden gehn mit kaufbeleg un dem ganzen zubhör und dann sagen:" hier handy geht nicht gib mich mein geld wieder" des kann man doch immer machen^^


Das geschieht meist nur aus Kulanz. Der Händler hat das Recht, bis zu 2 Mal nachzubessern, d.h. reparieren oder austauschen. Danach kann man entweder komplett vom Kaufvertrag zurücktreten (Geld zurück) oder den Kaufpreis mindern.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2010 18:00 von fkrone.

27.05.2010 17:55
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Frage zur Garantie.

Danke schon mal für eure Antworten!

Habe jetzt noch eine allgemeine Frage zur Garantie bzw. zur Reparatur.

Habe ich während der Reparatur den Anspruch/Recht auf ein Ersatzgerät?

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2010 18:26 von joek.

27.05.2010 18:26
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Beitrag: #6
RE: Frage zur Garantie.

glaub nicht


Wenn ich geholfen hab danke button drücken xD
27.05.2010 18:28
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Beitrag: #7
RE: Frage zur Garantie.

also der hersteller hat recht auf 3 reperatur(versuche) je nachdem wenn er diese genutzt hat und es ist keine besserung darfst du entweder ein gleiches gerät neu verlangen oder das geld zurück oder ein gleichweritges gerät meistens kann man auch ein teureres nehmen wenn man den fehlenden betrag ergänzt oder man nimmt ein billigeres und bekommt den fehlenden betrag

27.05.2010 18:36
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joek
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Beitrag: #8
xPSP  RE: Frage zur Garantie.

pspkilled :
also der hersteller hat recht auf 3 reperatur(versuche) je nachdem wenn er diese genutzt hat und es ist keine besserung darfst du entweder ein gleiches gerät neu verlangen oder das geld zurück oder ein gleichweritges gerät meistens kann man auch ein teureres nehmen wenn man den fehlenden betrag ergänzt oder man nimmt ein billigeres und bekommt den fehlenden betrag


Habe gerade was gefunden

Zitat:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz


[...]
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
[...]


Quelle:
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2010 18:41 von joek.

27.05.2010 18:40
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Beitrag: #9
RE: Frage zur Garantie.

§ 440 S. 2 BGB ist die richtige Norm.

Allerdings ist es korrekt, dass der Händler 3 mal nachbessern kann. Daher steht dort das Wort "nach" dem zweiten erfolglosen Versuch und nicht "beim".

Die Rechtsterminologie ist halt umständlich...
In diesem Fall nicht zutreffend aber allgemein gilt auch, dass diese Regel nur anzuwenden ist, wenn es sich um denselben Fehler handelt. Geht zwei mal das Display kaputt und zwei mal die Ladebuchse, so hat man immer noch kein Rücktrittsrecht.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2010 20:30 von alexking.

27.05.2010 20:28
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Beitrag: #10
xPSP  RE: Frage zur Garantie.

Zitat:
§ 440 S. 2 BGB ist die richtige Norm.

Allerdings ist es korrekt, dass der Händler 3 mal nachbessern kann. Daher steht dort das Wort "nach" dem zweiten erfolglosen Versuch und nicht "beim".

Die Rechtsterminologie ist halt umständlich...
In diesem Fall nicht zutreffend aber allgemein gilt auch, dass diese Regel nur anzuwenden ist, wenn es sich um denselben Fehler handelt. Geht zwei mal das Display kaputt und zwei mal die Ladebuchse, so hat man immer noch kein Rücktrittsrecht.


Danke für die Antwort!

27.05.2010 20:49
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