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dark1256
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Beitrag: #46
xPSP  RE: Gerichtsschreiben

fkrone :
Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, es einfach drauf ankommen lassen. Kein Unternehmen/Anbieter, der ungerechtfertigte Mahnungen verschickt/verschicken lässt ist je vor Gericht gezogen, da er dort eh verlieren würde und eventuell seine Machenschaften auffliegen würden.


Ich hab ebenfalls schon ein mal so ein Schreiben bekommen:

1. Auf gar keinen fall Antworten!!! --> sonst kommen nur noch mehr Schreiben

2. Nur wenn eindeutig ein Gerichtlicher Mahnbescheit eingeht berufung einlegen! (99% passiert das nicht)


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2010 22:15 von dark1256.

17.07.2010 22:15
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Beitrag: #47
RE: Gerichtsschreiben

Das ist doch ein gerichtlicher Mahnbescheid
Er kam im gelben Umschlag

17.07.2010 22:16
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Master_Jens
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Beitrag: #48
RE: Gerichtsschreiben

Gelber Umschlag bedeutet ein Zustellauftreag. das sind meistens Briefe von der Staatsanwaltschaft o.Ä.

Stelle dir mal sicher das es kein Anwaltschreiben ist. Bei Briefe von der staatsanwaltschaft solltest du auf jeden Reagieren, von Abzockern wie .z.b. Olaf Tank, einfacj Ignoieren.

sag mal,hat auf dem Brief der Zusteller unterschrieben mit Datum oder gar nichts?


17.07.2010 22:52
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Beitrag: #49
RE: Gerichtsschreiben

Unterschrift gabs da nicht aber da steht ohne Unterschrift gültig

17.07.2010 22:59
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Beitrag: #50
RE: Gerichtsschreiben

Einfach nichts machen wenn du zu 100% sicher bist das du nichts falsch gemacht hast!

18.07.2010 00:19
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Beitrag: #51
RE: Gerichtsschreiben

@MESS110, besser sie gehen mit diesem Schreiben zur Polizei. Die wissen es mehr.

Ach ja es gibt noch ein Betrug und ich war selbst ein Opfer. Am 8.Juli wurde auf mein Konto 29,70€ von einer unbekannten Firma VENDIORA LTD. abgebucht worden. Hab sofort storniert und mein Geld zurückgeholt.

http://www.payment-news.de/?p=256

18.07.2010 00:19
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Beitrag: #52
RE: Gerichtsschreiben

Also es ist eher ungewöhnlich, dass Abzockfirmen mit amtlichen Schreiben aufwarten. So weit gehen die normal nicht.

Ich würde also sehr darauf tippen, dass doch jemand bei euch diese Leistung in Anspruch genommen hat.

Aber in dem Schreiben sollte ja zumindest stehen wer die Forderung stellt. Wenn da keine Angabe ist, kann es auch nicht seriös sein. So ein Scheiben könnte ja auch gefälscht sein. Die Post überprüft ja keine Absenderadressen.




18.07.2010 09:56
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Beitrag: #53
RE: Gerichtsschreiben

Danke ALexking ich werde wohl morgen damit zur Polizei oder VErbraucherzentrale gehen.

18.07.2010 14:56
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