|
Verfasser |
Nachricht |
FfbBoy
Experte
Beiträge: 541
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010
Status:
Offline
Danke erhalten: 114
|
Rückgaberecht?
Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe letzte Woche das Handy Sony Ericsson Vivaz U5i beim BASE Shop gekauft. Der Vertrag sieht so aus:
40€ im ersten Monat (Anzahlung)
und die anderen 23 Monate jeweils 10€
Das Problem: Beim Telefonieren ist der Klang dumpf und in der Öffentlichkeit schwer verständlich, weil äußere Einflüsse ja das Verstehen noch mehr beeinträchtigen.
Es ist das Modell an sich, das dieses Problem hat, nicht nur mein Exemplar.
(-> Kritik/Erfahrungen von anderen Nutzern)
Meine Frage: Kann ich den Vertrag noch kündigen? Oder gegen ein anderes Händy (i-wie) tauschen?
|
|
12.08.2010 12:26 |
|
|
|
alexking
Administrator
Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007
Status:
Offline
Danke erhalten: 31833
|
RE: Rückgaberecht?
Ein Sachmangel gemäß § 434 BGB liegt meiner Einschätzung nach nicht vor. Aber selbst dann hättest du kein unmittelbares Recht auf Rücktritt, sondern erstmal auf Nachbesserung. In dem Fall ein vergleichbares Handy.
Hier liegt aber nicht der Sachmangel beim konkreten Produkt, sondern die klanglichen Defizite sind technisch bedingt, da sie bei allen Modellen dieses Typs auftreten. Ein Sachmangel liegt dann nur vor, wenn wirklich eine erhebliche Beeinträchtigung gegeben ist. Dies ist hier wohl abzulehnen, da das Telefonieren generell funktioniert und die Beeinträchtigung durch äußerliche Störeinflüsse erst relevant wird, für die der Schuldner aber nicht verantwortlich ist.
Aber:
Wenn du das Handy online gekauft hast, dann liegt ein Fernabsatzvertrag nach § 312d BGB vor. Dieser gewährt dir über §§ 355, 356 BGB ein Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen. Dieser Frist ist ja noch nicht abgelaufen. Dieser Widerruf kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen. Wichtig ist nur die Fristwahrung.
Hast du das Handy jedoch im Laden gekauft, so liegt ein Mischvertrag aus Kauf und Dienstleistung vor (§ 433 i.V.m. § 611 BGB). Hierbei gibt es kein Rückgaberecht, du müsstest also auf die Kulanz des Anbieters hoffen und die ist erfahrungsgemäß gering bei Mobilfunkanbietern.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.08.2010 13:38 von alexking.
|
|
12.08.2010 13:35 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
FfbBoy
Experte
Beiträge: 541
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010
Status:
Offline
Danke erhalten: 114
|
RE: Rückgaberecht?
Hmm...Ich habe das Handy im Shop gekauft also ein Mischvertrag.
Ich war eben in dem Shop und die Angestellte hatte nicht den Eindruck gemacht als wäre es unmöglich das Handy zurückzugeben, aber Tausch ist ausgeschlossen.
Also denke ich gute Aussichten für mich.
Aber ich muss in den nächsten Tagen wieder dorthin, weil sie nicht die Angestellte war, die den Vertrag mitunterschrieben hat.
Ich hoffe, die denkt genauso. ^^
Danke Alex. Thread kann geschlossen werden.
|
|
12.08.2010 15:03 |
|
|
|