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alexking
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Beitrag: #1
Exclamation  § Garantie

Der heutige Artikel befasst sich mit der Garantie der PSP und den Rechten des Käufers.


Garantielaufzeit

Sony gewährt auf PSPs eine grundsätzliche Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum. Darüber hinaus kann der Händler über den ihr die PSP gekauft habt, eine längere Garantielaufzeit vereinbaren. Üblich sind da etwa 2 Jahre.

Gewährleistung

Nach BGB besteht neben der Garantie eine gesetzliche Gewährleistungsflicht, die 2 Jahre beträgt. Diese beginnt ebenfalls mit dem Tag des Kaufes und nicht mit Ende der Garantie. Jedoch besteht zwischen Garantie und Gewährleistung ein erheblicher Unterschied. Bei der Garantie hat die Reparatur entgeltlos zu erfolgen.

Bei der Gewährleistung jedoch kann der Schuldner (Sony) eine Gebühr verlangen, sofern der Mangel nicht bereits bei Gefahrübergang (sprich beim Kauf) bestanden hat. Innerhalb der ersten 6 Monate der Gewührleistung steht Sony in der Beweispflicht, danach liegt die Beweislast bei euch dazulegen, dass der Mangel nicht erst nachträglich entstanden ist.
Es hat sich eingebürgert, dass Sony in diesem Zeitraum bei fehlender Beweisdarlegung für einen Austausch der PSP gegen eine neue 100 EUR verlangt.


Rechte bei der Reparatur

Allgemein
Innerhalb der 1-jährigen Garantie hat man einen vollen Anspruch auf Reparatur der PSP, sollte diese defekt sein. Davon eingeschlossen sind sowohl Hardwarefehler als auch solche, die auf eine fehlerhafte Software (Firmware) zurückzuführen sind. Eine Reparatur ist ausgeschlossen, wenn der vorliegende Defekt aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung resultiert. Wenn ihr also eure PSP beispielsweise fallen lasst, muss Sony diese nicht reparieren, kann dies jedoch auf Kulanz trotzdem durchfühen.

Umfang der Garantie und Folgen
Die Reparatur muss alle Defekte beheben und nicht nur einen Teil davon. Wenn die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist, hat man ein Recht auf ein neues Gerät. Hat man schon vorher ein neues Gerät erhalten, beginnt diese Zählung von vorne. Davon unberührt bleibt die Garantie. Erhält man also eine neue PSP, beginnt die Garantielaufzeit nicht neu, sondern setzt sich fort.

Rechte während der Reparatur
Man hat kein Recht darauf, dass die PSP in einem bestimmten Zeitrahmen repariert wird. Im Regelfall dauert die gesamte Abwicklung ab 3 Wochen aufwärts. Der unbestimmte Zeitrahmen hat zwei Gründe. Zum einen ist es für die Legislative unmöglich ein Gesetz zu formulieren, das alle Betriebe umfasst. Denn je nach Beschaffenheit der Sache kann eine Reparatur unterschiedlich lange dauern.
Und zum anderen hat man ein Recht, das die meisten Leute nicht kennen. Schickt man seine PSP ein, so darf man vom Händler die Herausgabe eines Ersatzgerätes verlangen, das während der Reparaturzeit unentgeltlich genutzt werden darf. Problem hierbei ist, dass viele Händler dieses Recht gar nicht kennen oder nicht einsehen wollen. In der Praxis gestaltet sich daher dessen Durchsetzung schwierig, denn wer will schon immer klagen ?!


Wann verfällt die Garantie

Die Garantie verfällt allgemein bei einer Handlung, die in den Bestimmungen nach Sony verboten ist.
Dazu gehört etwa das Aufschrauben des Gerätes.
Denn dafür muss man zwangsläufig den Garantie-Aufkleber entfernen, unter dem sich die zwei letzten Schrauben befinden. Zwar kann man diesen mit etwas Geschick unbeschadet entfernen und wieder anbringen, doch lößt sich dabei in jedem Fall eine spezielle Klebeschicht ab. Sony kann diese Musterung unter UV-Licht erkennen und damit eine Reparatur ablehnen.

Weiterhin führt auch das Aufspielen einer Custom Firmware zum Garantieausschluss bezüglich Software-Mängeln. Hardware-Mängel die dazu nicht in Verbindung stehen, können zumindest rein rechtlich weiterhin geltend gemacht werden. Sony wird die Reparatur aber dennoch ablehnen.
Wer sich vor Einsendung der PSP wieder eine offizielle Firmware aufspielt, kann ebenfalls ertappt werden, da eine interne History die Checksummen der letzten 4 Firmwares speichert. Darüber hinaus ist eine Erfüllung des Betrugs-Straftatbestandes nach §263 erwägbar.



Ich hoffe der Bericht hat euch einige Fragen beantwortet und veranlasst euch dazu den Danke-Button zu drücken siesta




Copyright pspking.de




...




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2012 21:41 von alexking.

24.02.2008 14:40
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Beitrag: #2
Toungue  RE: § Garantie

Danke Alex.

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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2008 16:11 von Windows XP.

24.02.2008 15:12
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Beitrag: #3
xPSP  RE: § Garantie

alexking :
Gewährleistung

Nach BGB besteht neben der Garantie eine gesetzliche Gewährleistungsflicht, die 2 Jahre beträgt. Diese beginnt ebenfalls mit dem Tag des Kaufes und nicht mit Ende der Garantie. Jedoch besteht zwischen Garantie und Gewährleistung ein erheblicher Unterschied. Bei der Garantie hat die Reparatur entgeltlos zu erfolgen. Bei der Gewährleistung jedoch kann der Schuldner (Sony) eine Gebühr verlangen. Es hat sich eingebürgert, dass Sony in diesem zweijährigen Zeitraum für einen Austausch der PSP gegen eine neue 100 EUR verlangt.


Das ist absolut Falsch.

Die gesetzliche Gewährleistung muss nicht von Sony übernommen werden sondern von deinem Händler bei dem Du die PSP gekauft hast.
Geht in den ersten 6 Monaten nach Kauf etwas nicht mehr bringt man die PSP einfach zurück und lässt sie Reparieren/Umtauschen. Hierbei ist der Händler in der Beweispflicht das es deine Schuld war und kein Defekt am Gerät der von Anfang an bestanden hat und es nur eine Frage der Zeit war bis die PSP den Geist aufgibt. Dies ist fast unmöglich zu beweisen weswegen man da keine Probleme hat.
Ab dem 7. Monat bist du dem Händler gegenüber allerdings in der Beweispflicht das der Fehler bereits bestanden hat, also hast du da dann keine Chance mehr eine Reparatur/Umtausch kostenlos zu bekommen. Hierfür kann man dann aber die Garantie in Anspruch nehmen (je nach Fall).

Auf jeden Fall ist es ILLEGAL bei Gewährleistungsansprüchen Geld zu verlangen. Allerdings könnt ihr die Gewährleistung nur beim HÄNDLER, nicht jedoch beim Hersteller (in diesem Fall Sony) geltend machen!

27.03.2008 23:54
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Beitrag: #4
xPSP  RE: § Garantie

Es ist korrekt, dass der Händler die Anlaufstelle ist, weil er juristisch auch Vertragspartner geworden ist. Allerdings kann so gut wie kein Händler eine Gewährleistung durchführen bei einer PSP. Daher wird diese Angelegenheit an Sony weitergeleitet. Die verlangen pauschal 100 EUR für den Austauch des Gerätes. Dies ist deshalb legitim, weil keine Pflicht besteht, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Sicherlich könnte man dagegen klagen, aber wer macht das schon !?




28.03.2008 01:01
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Beitrag: #5
xPSP  RE: § Garantie

Es ist aber so das der Händler diese 100 Euro zahlen muss wenn er sie an Sony schickt, genau so wie bei einer Reparatur wenn er diese veranlasst.

Die Gewährleistung hat rein gar nichts mit dem Hersteller zu tun und kann auch nicht vom Händler an diesen abgegeben werden o.ä.

Schau dazu auch mal auf http://de.wikipedia.org nach, einfach "gewährleistung" in das Suchfeld eingeben.

28.03.2008 01:49
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Beitrag: #6
xPSP  RE: § Garantie

DjDope :
Die Gewährleistung hat rein gar nichts mit dem Hersteller zu tun und kann auch nicht vom Händler an diesen abgegeben werden o.ä.


Ich weiß, aber leider musst du das dem Händler erst mal klar machen. Zumeist schieben die das auf Sony ab. Also das ist so die gängige Methode, habe es selbst schon erlebt. Hab dem Händler (MediaMarkt) die Rechtslage erklärt aber die bestanden darauf nichts mehr damit zu tun zu haben. Die Praxis sieht leider oft anders aus als die Theorie. Aber ist auch egal jetzt.




28.03.2008 01:56
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Beitrag: #7
RE: § Garantie

hi, hab mal ne frage:

also habe meine psp am 19.03.2007 bei Hoerco gekauft, und jetzt gibt mein analog stick so langsam den geist auf. Vor allem in Need for Speed games zieht meine karre immer nach links.

damit kann und will ich nicht leben und bringe sie demnächst ins geschäft.

habe ich jetzt eine kostenlose reparatur zu erwarten, oder muss ich diese 100€ für eine neue psp zahlen?????

mfg
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16.05.2008 17:15
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Beitrag: #8
xPSP  RE: § Garantie

92gamer92 :
hi, hab mal ne frage:

also habe meine psp am 19.03.2007 bei Hoerco gekauft, und jetzt gibt mein analog stick so langsam den geist auf. Vor allem in Need for Speed games zieht meine karre immer nach links.

damit kann und will ich nicht leben und bringe sie demnächst ins geschäft.

habe ich jetzt eine kostenlose reparatur zu erwarten, oder muss ich diese 100€ für eine neue psp zahlen?????

mfg
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Die von Sony gewährte Garantie ist vor zwei Monaten bei dir abgelaufen.
Viele Märkte gewähren darüber hinaus aber eine eigene meist 2 Jahre umfassende Garantie. Da würde ich einfach mal nachfragen gehen.

Allerdings ist dein Stick nicht kaputt, sondern vermutlich nur Staub reingeraten, der den Sensor auslöst. Das war bei meiner PSP auch der Fall.

Also wenn die sagen, dass keine Garantie mehr besteht, schraub die PSP erstmal selber auf und entferne den Staub rund um den Analog-Stick.




16.05.2008 19:42
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Beitrag: #9
RE: § Garantie

ok thx werd ich mal machen.

und wenn die sagen, sie "reparieren" sie und dann rausfinden, dass ich eine cfw hatte, reparieren die dann oder wie sony einfach nicht ???

mfg
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Beitrag: #10
xPSP  RE: § Garantie

92gamer92 :
ok thx werd ich mal machen.

und wenn die sagen, sie "reparieren" sie und dann rausfinden, dass ich eine cfw hatte, reparieren die dann oder wie sony einfach nicht ???

mfg
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Eine PSP mit CFW würde Sony nicht reparieren, die kommt wieder zurück.
Auch wenn du wieder eine normale FW aufspielst, kann Sony das herausfinden.

Musst darauf hoffen, dass der Händler dir auf Kulanz direkt austauscht.
Wenn der sagt, schicken wir an Sony ein, dann versuch es lieber selber wie ich es dir oben beschrieben hab.




16.05.2008 21:33
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Beitrag: #11
RE: § Garantie

ok und hab ich das richtig verstanden, dass sony dann die letzten 4 fw´s sehen kann ??? weil dann könnte ich doch theroretisch auf 1.5, dann 3 andere fw´s drauf und wenn sie wieder da ist ne cfw drauf oder geht das nich?


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16.05.2008 22:04
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Beitrag: #12
RE: § Garantie

Geht schon, wenn du dir die Mühe machen willst. Aber 1.5 darf in der History auch nicht auftauchen, weil die PSP bei uns erst ab 2.00 ausgeliefert wurden ist.

Eine Slim bekommst du eh nicht auf 1.5
Mit der Pandora könntest du auf 3.71, dann auf 3.80, 3.90, 3.95

Aber die ganze Arbeit für kaum Nutzen ? Denn deine Garantie ist seitens Sony eh abgelaufen.

Schraub auf und entfern den Staub. Zu 90% ist das Problem damit behoben ...




16.05.2008 22:22
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Beitrag: #13
RE: § Garantie

ja danke, wird wohl die bessere lösung sein!

äm ich habe neuerdings schon im baumarkt nach einem schraubendreher für die psp gesucht, zum die schrauben anziehn (weil analog stick so locker), habe aber keinen gefunden, der passen würde. (nur im set für 20€ aber !!spinn ich?!!)

wo kann ich da einen her bekommen ???

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Beitrag: #14
RE: § Garantie

ist das eigentlich belegt, dass Sony die last5 FWs sehen kann?
Ich denke eher, dass das eine Vermutung ist. Wenn ich eine CFW aufspiele bin ich mir bewußt, dass eine RMA des Artikels eigentlich vorbei ist.


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17.05.2008 09:03
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xPSP  RE: § Garantie

poedel :
ist das eigentlich belegt, dass Sony die last5 FWs sehen kann?
Ich denke eher, dass das eine Vermutung ist. Wenn ich eine CFW aufspiele bin ich mir bewußt, dass eine RMA des Artikels eigentlich vorbei ist.


Offiziell wurde das nie bekannt. Doch einige bekamen ihre PSP zurück, mit der Anmerkung eine Fremdsoftware würde eine Garantie ausschließen - obwohl sie die PSP mit einer aktuellen offiziellen Firmware eingereicht hatten.

Ich schätze, dass diese History verschlüsselt auf einem unbekannten Bereich liegt, der beim Flashen nicht berührt wird.




17.05.2008 10:22
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