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DJTechno
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Paar Fragen hier zu !!!!
Hi Kinglers,
also bin grad so im Streit mit meinem Bruder und jetzt wollte ich von euch wissen vllt. kennt einer von euch sich mit solchen Sachen.
Also mein Bruder hat auf meinen Namen Schulden gemacht bin erst 16 Jahre Jung und wollte von euch wissen wenn ich bei Amway vertrag unterschrieben habe darf man ja erst mit 18 machen also Amway und mein Bruder hat aber Schulden von 790€ gemacht und dann bei Amazon 90€ und bei Reno 75€ so jetzt wollte ich wissen ob ich gearscht bin weil ich ja bei Amway unterschrieben habe.
Habe für ihn Lexware, Adobe Pro und nach Office 2010 runterladen sollen bin ich dann trotzdem gearscht? falls er mich verfeifen tut? hoffe auf sofortige Antworten da es wichtig für mich ist.
Danke schon mal im Voraus
DJTechno
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22.11.2010 18:09 |
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tollilolli
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
So weit ich weiß, sind Verträge von Minderjährigen (unter 18!!!) unterschrieben UNGÜLTIG! Wenn du keine 18 bist, kannst du keinen Vertrag abschließen!
MfG tollilolli
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22.11.2010 18:35 |
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QueenX
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
Ab dem 7. Lebensjahr ist man beschränkt Geschäftsfähig und das gilt bis zum 18. Lebensjahr. Das heißt: Du kannst keine Verträge ohne die Einwilligung deiner Eltern abschliessen! Damit ist der Vertrag nichtig. Und da es um solche Hohe Summen geht ist der "Taschgeld §" auch nicht wirksam, außer deiner Eltern sind damit einverstanden das du Geld sparen darfst und es für Eigenzwecke verwenden darfst, aber da dies wohl auch nicht geschehen ist gilt dies nicht. Ich empfehle dir es deinen Eltern zu sagen und das sie sich in Verbindung mit den Verantwortlichen setzen und es ihnen sagen. Sogesagt: Ware zurückbringen. Ich weis jetzt nicht wie es ganz in deinem Fall ist aber so habe ich es in BWL gelernt.
So weit ich weiß, sind Verträge von Minderjährigen (unter 18!!!) unterschrieben UNGÜLTIG! Wenn du keine 18 bist, kannst du keinen Vertrag abschließen!
MfG tollilolli
Natürlich kann er einen Vertrag abschliessen, aber nur mit der Einwilligung seiner Eltern und das ist hier wohl nicht geschehen = NICHTIG (nicht gültig).
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2010 23:03 von QueenX.
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22.11.2010 23:01 |
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tollilolli
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
So weit ich weiß, sind Verträge von Minderjährigen (unter 18!!!) unterschrieben UNGÜLTIG! Wenn du keine 18 bist, kannst du keinen Vertrag abschließen!
MfG tollilolli
Natürlich kann er einen Vertrag abschliessen, aber nur mit der Einwilligung seiner Eltern und das ist hier wohl nicht geschehen = NICHTIG (nicht gültig).
Ja also^^ Der Vertrag ist nichtig.
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23.11.2010 14:04 |
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DJTechno
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
ja und wegen dem runterladen weiß da einer was? und euch danke schon mal
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2010 14:49 von DJTechno.
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23.11.2010 14:49 |
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Dreiundachzig
King
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
Wenn das runterladen illegal war, bekommt der anschlussinhaber (deine eltern) eine strafe.
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23.11.2010 16:09 |
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tollilolli
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
Wenn das runterladen illegal war, bekommt der anschlussinhaber (deine eltern) eine strafe.
wenn ich bei Amway vertrag unterschrieben habe darf man ja erst mit 18 machen also Amway und mein Bruder hat aber Schulden von 790€ gemacht und dann bei Amazon 90€ und bei Reno 75€
Hat nur was gekauft, nicht runtergeladen.
MfG tollilolli
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23.11.2010 16:20 |
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DJTechno
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
Ich hab für mein Bruder 3 Programme runterladen sollen deswegen also bekommt er dann den Ärger weil es war sein Internet anschluss weil ich zu dem Zeitpunkt bei ihm gewohnt habe.
Gruß
DJTechno
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23.11.2010 18:02 |
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tollilolli
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
Puuh, Mensch, wende dich doch an einen Anwalt. Was wir hier schreiben, kannst du niemals als Beweis nehmen. Kontaktier mal alexking per PM und der wird dir dann alles weitere erklären.
MfG tollilolli
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23.11.2010 18:16 |
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pspkilled
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RE: Paar Fragen hier zu !!!!
alsoich würd dir empfehlen ganz dringend mit deinen eltern darüber zu sprechen !!!
Ansonsten anwalt und ende der wird dann wahrscheinlich auch gegen deinen bruder vorgehen was halt in der famielie nicht gut ankommt allerdings darfst du nicht die schuleden und fehler von ihm auslöffeln
und bei verträgen greift nichtmal der taschengeld paragraph !!
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23.11.2010 20:11 |
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