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The Z
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xxps3  CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!



Früher oder später musste es ja kommen, die österreichische Version des Shooters Call of Duty 7 Black Ops ist auf dem Index gelandet.
Als Grund gab man die Folterszene, die Brutalität und die NaZi-Symbole an, wobei in der AT Version die Hakenkreuze schon rausgeschnitten waren!
Da es nun auf dem Index ist, ist der Öffentliche Verkauf des Spieles untersagt, der Private ebenfalls, da es auf dem B-Index gelandet ist. Zuwiderhandlungen sind strafbar, der reine Besitz ist allerdings erlaubt!
Als erste Reaktion nahm Amazon Deutschland diese Version bereits aus ihrem Onlinekaufhaus.

Quelle

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2010 22:00 von alexking.

24.11.2010 21:39
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greenieZ
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Beitrag: #2
RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem A-Index gelandet!

wir österreicher haben immer die uncut versionen doch diesmal nicht ganz. Big Grin

24.11.2010 21:43
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pspbricker
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Beitrag: #3
RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem A-Index gelandet!

golem.de :
Die BPjM hat Black Ops im Schnellverfahren in den sogenannten "Listenteil B" ihres Indexes gesetzt. Mit diesem soll laut Jugendschutzgesetz verhindert werden, dass ein betroffenes Spiel "kurzfristig in großem Umfange vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht wird".

aus: http://www.golem.de/1011/79652.html

24.11.2010 21:45
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Beitrag: #4
RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem A-Index gelandet!

So ein Dreck! Das Spiel ist doch so oder so ab 18 und wenn Kinder an die Spiele kommen, die nicht Jugend freigegeben sind, sind andere Gesetze schuld!

Ich finds so Assi, dass die Spiele hier immer (!) gecuttet werden. Zum glück gibt es die Verwandschaft aus AT Wink

24.11.2010 21:46
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Aleksane
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Beitrag: #5
xPSP  RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem A-Index gelandet!

Xcan :
So ein Dreck! Das Spiel ist doch so oder so ab 18 und wenn Kinder an die Spiele kommen, die nicht Jugend freigegeben sind, sind andere Gesetze schuld!

Ich finds so Assi, dass die Spiele hier immer (!) gecuttet werden. Zum glück gibt es die Verwandschaft aus AT Wink





Raffts du's nicht ?
Du darfts es nichtmal mehr bei deiner Verwandschaft legal kaufen.

24.11.2010 21:51
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RainMan
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Beitrag: #6
xPSP  RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem A-Index gelandet!

Aleksane :

Xcan :
So ein Dreck! Das Spiel ist doch so oder so ab 18 und wenn Kinder an die Spiele kommen, die nicht Jugend freigegeben sind, sind andere Gesetze schuld!

Ich finds so Assi, dass die Spiele hier immer (!) gecuttet werden. Zum glück gibt es die Verwandschaft aus AT Wink





Raffts du's nicht ?
Du darfts es nichtmal mehr bei deiner Verwandschaft legal kaufen.


Man darf weed auch nicht kaufen viele machen es.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2010 21:58 von RainMan.

24.11.2010 21:56
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The Z
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Beitrag: #7
RE: CoD 7 Black Ops (AT) ist nun auf dem B-Index gelandet!

Es ist nichtmehr Legal zu kaufen, jedenfalls nicht als gegenstand, im netz über steam ists anscheinend noch möglich!

24.11.2010 21:56
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Beitrag: #8
xPSP  RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

Wie ist es wenn ich es uncut habe. Darf ich es da noch spielen denn hab es schon voher bekommen oder können sie mir was anhaben (Sony)?

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2010 22:10 von badboy8432.

24.11.2010 22:09
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Beitrag: #9
RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

Sry aber was genau bedeutet jetzt B-Index xD?

24.11.2010 22:12
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The Z
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Beitrag: #10
RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

B-Index: Jeglicher Handel mit dem Gut (dem spiel) ist untersagt, und kann zur anzeigen gebraucht werden, da es eine straftat ist, vorallem wenn man es an kinder verkauft!

(Dies schein wohl nur bei den Materiellem spiel zu gelten, demnach ist die steam-version davon, erstmal, nicht betroffen)


Wenn du es hast, kannste spielen wie du willst, darfst es nur nicht verkaufen!

24.11.2010 22:18
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Beitrag: #11
xPSP  RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

@ the z : die steamversion ist davon nicht betroffen weil es bei steam für uns deutsche eh nur die angepasste version gibt. die österreich version konnte wir dort von anfang an nicht erwerben, deswegen wird steam davon auch soweit nicht betroffen sein um. schnittberichte zu zitieren

Zitat:
Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.

das einzige was eventuell passieren wird ist das steam den zugriff auf das spiel mit keys aus österreich auch sperrt so wies bei alien vs predator zuletzt geschehen ist weils in deutschland auffem index gelandet ist.

und meine güte wer kann fährt rüber nach holland holt sich die komplett uncut und ist glücklich. da es keine zollkontrollen gibt braucht man sich keine sorgen machen. und wenn man sich eh nur 1 spiel kauft fällt es nicht unter die regelung das man damit handel treiben will und keiner kann einem ans bein p*****. so einfach ist das. selber schon mit mehrern spielen gemacht die hier in deutschland nur verstümmelt erschienen sind zb fallout 3 was ja in der pegi version glaub ich auch auf der b liste steht (bin ich mir net definitiv sicher aber indiziert ist es auf jedenfall^^ )

:
Da es das Grundgesetz in Deutschland den zuständigen Stellen schwer macht, einen Film oder ein Spiel vor der Veröffentlichung aus dem Verkehr zu ziehen, ist nach dem Release eines unerwünschten Titels Eile geboten. Zum Glück bietet der § 25 Abs. 5 des deutschen Jugendschutzgesetzes der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Möglichkeit, durch eine vorläufige Anordnung ein Medium schnell zu indizieren.

So ist es heute mit der deutschprachigen und nicht USK-geprüften XBox 360-Version des Shooters Call of Duty: Black Ops geschehen. Diese Version ist in der Action unzensiert, zeigt aber keine verfassungswidrigen Symbole aus dem dritten Reich.

Die vorläufige Indizierung des Titels erfolgte auf Liste B. Das heißt, die BPjM vermutet bei diesem Titel, dass er Inhalte hat, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (vermutlich § 131 Gewaltdarstellung).



Folge der Indizierung ist, dass diese Version (und inhaltsgleiche - also auch PC und PS3) in Deutschland nicht mehr beworben und öffentlich und für Minderjährige zugänglich ausgestellt werden dürfen. Das Perfide an der expliziten Indizierung auf Liste B ist aber, dass sich deutsche Händler unter Umständen auch strafbar machen, wenn Sie den Titel an Erwachsene verkaufen, obwohl sie die sonst geltenden Beschränkungen einer Indizierung beachten. Durch die ausgesprochene Vermutung der BpJM, dass eine strafrechtliche Relevanz vorliegt, dürfte es für deutsche Händler u.U. schwerer sein, bei einer tatsächlichen Beschlagnahme des Spieles, eine Verurteilung wegen der Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien zu vermeiden.

Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man den Vertrieb eines Titels möglichst schnell und umfassend unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht. Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen.

In der Vergangenheit wurden beispielsweise auch der direkte Vorgänger Call of Duty - Modern Warfare 2 und das Spiel Soldier of Fortune: Payback auf Liste B blitzindiziert. Letzteres ist mittlerweile bundesweit beschlagnahmt. Bei den meisten anderen Titeln, die laut der BPjM strafrechtlich relevant sein könnten, gab es noch keine ordentlichen Gerichtsurteile, die den Händlern Rechtssicherheit geben könnten. Maßgeblich für den Verkauf vieler Titel in Deutschland bleibt weiterhin oft nur, was die BPjM denkt, nicht das Urteil eines Gerichtes.

Der Kauf eines B-indizierten Mediums aus dem Ausland ist für Deutsche aber weiterhin ohne Folgen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass eine Aktivierung der PC-Version über Steam bald nicht mehr möglich sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, war die vollständig unzensierte englische Version in Deutschland von Anbeginn nicht aktivierbar.


Quelle=Schnittberichte

24.11.2010 22:43
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Beitrag: #12
RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

Giebt es auf einer Seite eine List von den Spielen im B-Index?

24.11.2010 23:01
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Skindel
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Beitrag: #13
RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

Jein Smile Hier kannst du nachguxen was indiziert worden ist seit dem die seite besteht aber da sind halt net nur spiele bei sondern auch filme und musik. eine einzelne auflistung bzw komplette liste haben die glaube ich nicht Smile

bei Wikipedia kannst du dir auch ne liste ansehen welche spiele indiziert sind, allerdings ist die nicht umbedingt auf dem neusten stand.
ebenso ist dort eine liste der beschlagnahmten Spiele zu finden.

mfg

24.11.2010 23:09
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Beitrag: #14
xPSP  RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

The Z :
B-Index: Jeglicher Handel mit dem Gut (dem spiel) ist untersagt, und kann zur anzeigen gebraucht werden, da es eine straftat ist, vorallem wenn man es an kinder verkauft!


Wenn man keine ahnung hat einfach mal...

Man darf es nach wie vor vollkommen legal kaufen, allerdings darf die unzensierte version in deutschland nicht mehr beworben werden und auch nicht öffentlich in einem laden rumstehen.
Wenn ein laden es verkaufen will muss er es z.B. in einem Schrank haben.
Übers internet bestellen ist kein problem und vollkommen legal.

24.11.2010 23:47
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Beitrag: #15
RE: CoD: Black Ops (AT) ist auf dem B-Index gelandet!

das gilt doch eh nur für deutschland oder?
wenn ich jetzt da runter fahre mir da ein spiel kaufe das mit hier her nehme (mich nich erwischen lasse oder auch so generell),kann ich es doch zocken?habs doch nicht in einem deutschen laden gekauft.

25.11.2010 00:19
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