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Beitrag: #1
xPSP  Verteidigung gegen Tiere

Liebes Forum,
ich habe gerade SternTV geschaut und mitbekommen, dass ein 6-Jähriger von einem Hund aufs Übelste verbissen wurde.
Da mir das mit 4 auch schon mal passiert ist, dass mir ein Hund in die Hand gebissen hat, meine Frage:
Darf ich in einer Notsituation ; sprich wenn der Hund mich anspringt, oder sogar beißt, zutreten sogar bishin wenn er nicht aufhört töten ? (auch ohne Rechtlichen Folgen)
Also ich hab nichts gegen Hunde, aber bevor mich der Hund beist, schlag ich zu.

MfG


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13.01.2011 00:38
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Speedmaster
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Beitrag: #2
RE: Verteidigung gegen Tiere

Musst du mal alexking fragen.Da er jura studiert hat.

13.01.2011 00:44
Bayrisch-Brötchen
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Beitrag: #3
RE: Verteidigung gegen Tiere

Da braucht ALex nicht zu kommen, wen du dein eigenes Leben wirklich nicht anders schützen kannst darfst du es tun, gilt sogar bei menschen. Was du nicht machen darfst ES liegt aufm boden ohnmächtig oder halt bewegungsunfähig und du haust weiter drauf ein.

Also kurz und knapp: Um dein Leben zu schützen darfst du alles tun.

13.01.2011 01:10
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SeppelBond
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Beitrag: #4
RE: Verteidigung gegen Tiere

gutefrage.de :
Pfefferspray wird in Waffengeschäften verkauft und soll z.B. Jogger vor angreifenden Hunden schützen, wozu es natürlich auch mitgeführt werdend darf..

Im Falle eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs ist es zulässig, sich mit angemessenen, verfügbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Wenn man dann nur Pfefferspray hat, darf man es auch einsetzen, wenn der Angriff nicht gänzlich unerheblich ist.


Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

lg SeppelBond


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 13:20 von SeppelBond.

13.01.2011 13:20
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

SeppelBond :

gutefrage.de :
Pfefferspray wird in Waffengeschäften verkauft und soll z.B. Jogger vor angreifenden Hunden schützen, wozu es natürlich auch mitgeführt werdend darf..

Im Falle eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs ist es zulässig, sich mit angemessenen, verfügbaren Mitteln zur Wehr zu setzen. Wenn man dann nur Pfefferspray hat, darf man es auch einsetzen, wenn der Angriff nicht gänzlich unerheblich ist.


Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

lg SeppelBond


Zu doof nur, das Pfefferspray immer noch ne Waffe ist und zB für Jugendliche unter 18 nicht zu erwerben ist ..

13.01.2011 13:56
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Sigma-Draconis
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Beitrag: #6
RE: Verteidigung gegen Tiere

Soweit ich weis ist das pfefferspray das man unter 18 bekommen kann schwächer als das wofür man 18 sein muss


13.01.2011 13:58
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SeppelBond
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Beitrag: #7
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

Hier das Tierspray

Und hier das rechtliche

lg Seppelbond

Und nochmal:


(1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

(2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

(3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


--

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 14:21 von SeppelBond.

13.01.2011 14:13
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A7X
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Beitrag: #8
RE: Verteidigung gegen Tiere

Falls jemand mal von nem Hund angegriffen wird, einfach dem Hund in die Nase zwicken. Für Hunde extrem schmerzhaft und es bleiben keine bleibenden Schäden für das Tier.


Nichts ist wahr. Alles ist erlaubt.

"Wir halten uns für Erlöser, für Rächer, für Retter. Nur wir entscheiden, ob der Weg den wir einschlagen, einen zu hohen Preis fordert. Alles was wir tun, alles was wir sind, beginnt und endet mit uns selbst."
- Arno Victor Dorian

13.01.2011 14:28
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M-StaRRR
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Beitrag: #9
RE: Verteidigung gegen Tiere

Ja du darfst zuschlagen um dein Leben zu retten.
Aber geh nicht zu hart mit dem Hund um,mach nur das nötigste!
Und du darfst nicht vergessen dass es niemals am Hund liegt sondern immer am Halter!

13.01.2011 14:36
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Unbekannt
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Beitrag: #10
RE: Verteidigung gegen Tiere

Ich hasse Tier-Mörder. Wenn er dich angreift, dann kann auch der Besitzer haften! Wenn das Tier angreift, drückst du fest in den Nacken, drückst den Hund zu Boden, hilft Big Grin.
Der Hund bekommt keine bleibenden Schäden.




Ab Sofort werden alle unnötigen PNs nicht mehr beantwortet. Ich bin wieder mal weg von PSPKing und unterstütze eine andere Seite da ich hier nicht mehr erwünscht bin. Danke an PSP-Hilfe und den Moderatoren und all die anderen User die nicht so viel Dummeszeug labern.
13.01.2011 14:52
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M-StaRRR
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Beitrag: #11
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

Unbekannt :
Ich hasse Tier-Mörder. Wenn er dich angreift, dann kann auch der Besitzer haften! Wenn das Tier angreift, drückst du fest in den Nacken, drückst den Hund zu Boden, hilft Big Grin.
Der Hund bekommt keine bleibenden Schäden.


Schwer wirds bei nem Dobermann,Rottweiler etc.
Spreche aus eigener Erfahrung.
Mein 74cm Dobi ist kaum zu halten wenn er versucht auf jemanden loszugehn deswegen läuft er nur ohne Leine wenn keine anderen Personen in der Nähe sind.
BEvor jemand sagt dass ich den Hund nicht erziehen kann: Ich habe den Hund erst seit einer Woche und er ist aus seehr schlechter Haltung übernommen.

13.01.2011 15:00
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Beitrag: #12
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

in der situation wirst du sowieso nicht darüber nachdenken ob es richterliche folgen gibt wenn du auf den hund eintrittst von daher...


13.01.2011 15:08
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dark-awesome
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Beitrag: #13
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

sidar62 :
Musst du mal alexking fragen.Da er jura studiert hat.


Wusste ich noch gar nicht Cool Smile

Ich denke das ist dann ein typischer Fall von Notwehr Wink

Bewusstlos reicht doch auch oder?
Naja einer hat mal ein Hund auf mich gehetzt weil er mich nicht leiden konnte da musst ich aber die Beine in die Hand nehmen und noch über ne Zaun klettern xD


West Zeit / Westside

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 15:17 von dark-awesome.

13.01.2011 15:15
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Beitrag: #14
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

stehn :

sidar62 :
Musst du mal alexking fragen.Da er jura studiert hat.


Wusste ich noch gar nicht Cool Smile

Ich denke das ist dann ein typischer Fall von Notwehr Wink

Bewusstlos reicht doch auch oder?
Naja einer hat mal ein Hund auf mich gehetzt weil er mich nicht leiden konnte da musst ich aber die Beine in die Hand nehmen und noch über ne Zaun klettern xD


Alexking ist mit Jura fertig Wink.

So, drück dem Hund so fest deine Elle in das Maul, bis der Hund nachgibt, kneifst ihm auf die Nase, setzt dich auf ihn, wenn Leute vorbei kommen helfen die dir und du hast ab Big Grin.




Ab Sofort werden alle unnötigen PNs nicht mehr beantwortet. Ich bin wieder mal weg von PSPKing und unterstütze eine andere Seite da ich hier nicht mehr erwünscht bin. Danke an PSP-Hilfe und den Moderatoren und all die anderen User die nicht so viel Dummeszeug labern.
13.01.2011 15:44
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Flik
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Beitrag: #15
xPSP  RE: Verteidigung gegen Tiere

Wenn du in Not bist und der Hund dich angreift, dann darfst du ihn auch töten. Ist bei Menschen auch so. Wenn jemand dich angreift und du keine andere lösung hast, dann dardst du ihn töten. Das nennt man Notwehr.

EDIT: Darfst du aber nur, wenn es keinen anderen weg gibt.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2011 16:27 von Flik.

13.01.2011 16:22
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