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Beitrag: #1
xPSP  Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

Hallo,

mein Freund hat ein Problem.Er hat seine X-box 360 verkauft an einem Jungen.Danach hat er auf dass Geld gewartet und haterst im 3 Monaten das Geld bekommen.(Also in Raten hat nur 50 Euro bekommen.Ihm fehlen noch 50 Euro.)Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken und will wieder die 50 Euro haben.

Meine Frage:

Darf der Käufer dass Geld wieder haben???

ZU INFO ES SIND SCHON 6 MONATE HER WO ER DIE BOX VERKAUFT HAT

Bitte hilft dem Jungen auch an Alexking danke

MFG

02.06.2011 20:05
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Beitrag: #2
xPSP  RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

blackgreen32 :
Hallo,

mein Freund hat ein Problem.Er hat seine X-box 360 verkauft an einem Jungen.Danach hat er auf dass Geld gewartet und haterst im 3 Monaten das Geld bekommen.(Also in Raten hat nur 50 Euro bekommen.Ihm fehlen noch 50 Euro.)Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken und will wieder die 50 Euro haben.

Meine Frage:

Darf der Käufer dass Geld wieder haben???

ZU INFO ES SIND SCHON 6 MONATE HER WO ER DIE BOX VERKAUFT HAT

Bitte hilft dem Jungen auch an Alexking danke

MFG


Bitte ausführlicher.
Also dein Freund hat ne Xbox für 100€ verkauft und in 3 Monaten 50€ davon erhalten oder wie=?

02.06.2011 20:18
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Beitrag: #3
xPSP  RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

damian :
Meiner Meinung nach sollte niemand auf so einen Beitrag antworten. Den wer sich nicht mal die Zeit und Mühe nimmt einen gescheiten satz zu formulieren, dem sollte auch nicht geholfen werden.

Mir wäre es wirklich peinlich in so einer form zu posten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Mir wäre es peinlich so viele dämliche Ausrufungszeichen zu setzen..und wenn sein Freund echt Probleme hat sollte man auch helfen.Man kann den Text ja noch verstehen.Und solang das der Fall ist sollte man helfen Wink

So also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe fehlen deinem Freund noch 50 Eur oder so.Und warum eig die Panik,ist deinem Freund die XBox wirklich kaputt?Denn wenn nicht gibt es doch kein Problem,oder?



02.06.2011 20:40
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Beitrag: #4
RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

Wenn aber schon so lange vergangen ist, kann es ja sein, das es dem Käufer inzwischen kaputt gegangen ist, und er dann meint, es sei der Defekt des Verkäufers gewesen.

ICh weis ja nicht, auf welcher Basis der Deal basiert, aber 3 Monatiges rückgaberecht gibt es doch nirgends oder?





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02.06.2011 20:45
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

Zitat:
Ja jetzt will der Junge sehen ob die Box mal kaputt war und wenn dass kaputt ist will er die Box zurück schicken


Sag deinem Kumpel, er soll sich auf keinen Fall darauf einlassen! Allein schon die Aussage "er will gucken ob die Box mal kaputt war" zeugt davon dass dem Käufer im Laufe der Zeit die XBOX kaputt gegangen ist und deinem Kumpel anhängen will dass er eine defekte XBOX verschickt hat. Oder er kann oder will aus diversen Gründen die 50 Euro nicht bezahlen und die anderen 50 Euro wieder haben und macht mit Absicht die XBOX kaputt und schiebt die Schuld auf deinem Kumpel. Ausserdem fällt dem Käufer dies reichlich spät ein, findest du nicht? Im Zeitraum von 6 Monaten hätte dem Käufer ein Defekt auffallen müssen und wenn er "gucken" will ob die XBOX kaputt war dann will er anscheinend unbedingt einen Schaden finden. Fazit: Kein Rückgaberecht genehmigen und die restlichen 50 Euro verlangen.


Ich bin ein Klarträumer, du auch? Bitte schaut im Klartraum-Thread vorbei und hinterlasst eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema:

http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=53865&pid=616750&#pid616750

Wenn auch du ein (zukünftiger) Klarträumer bist dann pack dies in deine Signatur!

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2011 21:13 von thewolf16.

02.06.2011 21:08
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Beitrag: #6
xPSP  RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

okay danke schön an alles habe euch ein Danke gegeben tut mir leid auf rechtschreibung und grammatik ich ändere dass jetz gleich

02.06.2011 21:30
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Beitrag: #7
RE: Geld zurücknahme (ERLAUBT)????

Der Sachverhalt erschließt sich mir nicht ganz im Detail.

Der Junge an den dein Freund verkauft hat, hat nun schon die Xbox360 oder will dein Freund sie solange behalten bis das komplette Geld angekommen ist ?
Falls er sie schon solange hat, warum soll er dann jetzt erst schauen ob sie kaputt ist, das merkt man doch sofort ?!

Wenn sie einen Mangel hat, kann er sie jedenfalls wieder zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückverlangen als Rechtsfolge aus § 437 BGB. Deinem Freund steht im Umkehrschluss aber ein Ersatz der herausgezogenen Leistungen zu, weil er ja die Xbox selber dann nicht nutzen konnte in der Zeit.

Mit der Beweisbarkeit wird es dann schwierig. Es gelten natürlich nur Mängel, die schon vor dem Verkauf bestanden haben. Wenn der die jetzt schon 6 Monate hat, wird er kaum noch nachweisen können, dass der Schaden schon von Anfang an bestanden hat. Ein Gewährleistungsrecht besteht bei solchen Privatkäufen nicht.

Hat dein Kumpel die Xbox solange behalten bis das komplette Geld da ist und schickt sie ihm dann zu und sie hat einen Mangel, der nicht vereinbart war, kann der Käufer komplett zurücktreten ohne deinem Freund Ersatz leisten zu müssen. In dem Fall müsste dein Freund auch noch für den Rückversand selber aufkommen.




02.06.2011 22:14
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