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ToXXiN
King
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GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Hey Leute,
ich weis ich wollte eigentlich nichtmehr so oft hier vorbeischauen, aber das ist es mir Wert.
Die GVU, die auch Verantwortlich für die Razzia gegen die Betreiber von Kino.to war, will jetzt nich einen Schreitt weiter gehen und die Benutzer zur Rechenschaft ziehen.
Sie wollen Strafen, unter anderem Bußgelder und Haftstrafen in der Länge von bis zu 3 Jahren verhängen.
...
In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.
[...]
Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.
...
Quelle
ToXXiN meint.
Ein Unding. Da es sich im Moment, oder auch zur Zeit von Kino.to noch um eine Grauzone, also nciht um eine illigalität handelte, Streams von Filmen anzuschauen, sollte es der GVU nich möglich sein, Benutzer von kino.to zu verurteilen.
Evtl. könnte Alex sein Wissen dazu beitragen? Gibt es nicht ein Gesetzt das es verbietet Personen für Vergangene Dinge zu bestrafen, die während der Tat noch nicht als illigal galten?
-MfG ToXXiN
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2011 13:57 von ToXXiN.
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12.06.2011 13:55 |
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matz9
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Hey Leute,
ich weis ich wollte eigentlich nichtmehr so oft hier vorbeischauen, aber das ist es mir Wert.
Die GVU, die auch Verantwortlich für die Razzia gegen die Betreiber von Kino.to war, will jetzt nich einen Schreitt weiter gehen und die Benutzer zur Rechenschaft ziehen.
Sie wollen Strafen, unter anderem Bußgelder und Haftstrafen in der Länge von bis zu 3 Jahren verhängen.
...
In einem Blog-Eintrag legt GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy dar, warum sich seiner Rechtsauffassung nach jeder strafbar gemacht hat, der einen Film bei Kino.to angesehen hat. Da es sich bei Kino.to um ein Streaming-Angebot handelte, ist die rechtliche Situation nicht unumstritten. Während es keinen Zweifel darüber gibt, dass es illegal ist, eine nicht-autorisierte Kopie von einem urheberrechtlich geschützten Werk anzufertigen, streiten Juristen bislang darüber, ob das Ansehen eines Streams auch schon mit der Anfertigung einer Kopie gleichzustellen sei.
[...]
Dementsprechend deutlich sieht die GVU auch die Konsequenzen für die Nutzer: Sie droht zivil- und strafrechtliche Verfahren mit Geldbußen, Schadensersatzforderungen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren an.
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Quelle
ToXXiN meint.
Ein Unding. Da es sich im Moment, oder auch zur Zeit von Kino.to noch um eine Grauzone, also nciht um eine illigalität handelte, Streams von Filmen anzuschauen, sollte es der GVU nich möglich sein, Benutzer von kino.to zu verurteilen.
Evtl. könnte Alex sein Wissen dazu beitragen? Gibt es nicht ein Gesetzt das es verbietet Personen für Vergangene Dinge zu bestrafen, die während der Tat noch nicht als illigal galten?
-MfG ToXXiN
wie sollen sie es beweisen?
die ips werden doch nur 1-2 wochen gespeichert...
ot: wie siehts eigl bei der telekom aus? wie lange werden die ip adressen gespeichert?
XBOX Gamertag: matze08896
Nintendo 3DS Freundescode:2578-3240-2131
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.06.2011 14:32 von matz9.
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12.06.2011 14:27 |
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RonW13
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Boah, diese polizei, nach 6 JAHREN erst haben sie dass grösste filmportal geschlossen...
Und was ist mit iload.to?
Mann ist dass peinlich. Zum gute glück lebe ich in der schweitz, und mir kanns egal sein.
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13.06.2011 23:57 |
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PSP_Joker
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Wie denn ohne Logs? Dazu sind die eh zu doof. Die wissen nicht mal was sudo ist, noch wo die Logs zu finden sind xD
Also das Schönste, was wir tun können, ist tanzen.
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14.06.2011 00:00 |
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iPhonefreak
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Ich lebe auch in der Schweiz aber was ist da anders bitteschön?
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14.06.2011 00:10 |
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winnerking
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Was die GVU will ist uninteressant. Erstmal muss die Ermittlung eingeleitet werden. Für die Logs braucht man dann einen richterlichen Beschluss. Danach müssen die wiederum den einzelnen Personen zugeordnet werde. Dann die Personen vorgeladen werden. Dann noch bewiesen werden das man sich etwas zu Schulden kommen hat. Und das bei ca 15 Mio Personen.
Naja,wenn die Justiz dann Bankräuber & Mörder laufen lassen will/ewig in U-Haft behalten will können sie das tun....
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14.06.2011 00:20 |
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jaydn
Der mit der XBOX tanzt
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
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14.06.2011 04:26 |
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matz9
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Selbst wenn sie alle IPs am Start hätten
was sie aber 100 pro nicht haben,weil die ips nur eine woche lang speichert werden
XBOX Gamertag: matze08896
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14.06.2011 15:18 |
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q0dexz
President Evil
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Ich lebe auch in der Schweiz aber was ist da anders bitteschön?
In der Schweiz ist sowas nicht illegal also theorethisch kannst du dir alles runterladen ohne bestraft zu werden...
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14.06.2011 15:20 |
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jaydn
Der mit der XBOX tanzt
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Selbst wenn sie alle IPs am Start hätten
was sie aber 100 pro nicht haben,weil die ips nur eine woche lang speichert werden
Ja, das ist mir schon klar. Ich wollte nur mal klarstellen, dass selbst wenn sie die Möglichkeit hätten das zu verfolgen, mehr Anzeigen geschrieben werden müssten als es Menschen auf der Welt gibt.
Also rein hypothetisch.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 00:32 von jaydn.
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15.06.2011 00:31 |
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Neutrosider
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Das sind sehr lächerliche & leere Drohungen. Selbst wenn sie alle IPs am Start hätten, wäre der Aufwand so immens, dass die Staatsanwaltschaft noch in 100 Jahren damit beschäftigt wäre.
Bei einer Seite mit 4.000.000 (!) Hits am Tag, die ca. 5 Jahre lang erreichbar war, wären das 7.300.000.000 (!)Verfahren!!!
Im Jahr 2010 lebten laut Wikipedia 6892 Millionen Menschen auf der Erde.
Na dann: Frohes Schaffen!
ich wollte nur mal anmerken,
1. hast du ja schon selbst gemerkt dass da was an der rechnung nicht in ornung ist
2.können die 4'000'000 vom ersten tag am nächsten tag nochmal da drauf, woraus sich eine miindest-zahl von 4'000'000 ergibt, vobei ich vermute dass es 6-10 millionen sind
3. wieso schreibt wikipedia 6892 Millionen? das ist keine normale zahl, das heißt 6,892 Milliarden. Du sagtst ja zu 15 milliraden auch nicht 15 tausend millionen
GEGEN ACTA, SOPA UND PIPA!
was sind ACTA, SOPA und PIPA?
Infos dazu hier (video), hier (video) und hier (website)
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 00:51 von Neutrosider.
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15.06.2011 00:51 |
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~Hook~
C-Coder
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Ich lebe auch in der Schweiz aber was ist da anders bitteschön?
In der Schweiz ist sowas nicht illegal also theorethisch kannst du dir alles runterladen ohne bestraft zu werden...
Lade dir mal Call of Duty 2 für PC runter und lade es dann auf einem Free-Space mit 2 GB Speicher hoch
<?php echo 'Signatur'; ?>
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15.06.2011 02:49 |
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thewolf16
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
@Hook:
Ich glaube in der Schweiz ist Downloaden legal allerdings uploaden nicht. Also wär deine Idee nicht so gut.
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15.06.2011 04:25 |
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aamar
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Jap downloaden ist Legal weil wir auf alle Speichermedien , eine Downloadgebühr zahlen Aso in der Schweiz
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 11:11 von aamar.
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15.06.2011 11:10 |
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alexking
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen
Ansehen von Streams ist natürlich nicht strafbar. Wenn die GVU das ernsthaft behauptet, macht sie sich lächerlich.
Eine Haftstrafe ist daher vollkommen absurd. Möglich ist, dass ein Rechteinhaber auf dem zivilrechtlichen Wege klagt, was dann zu einem Schadensersatz führen würde. Bei den derart vielen Usern des Portals ist das aber auch unwahrscheinlich. Zudem gibt es dafür bislang noch keine Rechtsgrundlage und auch kein Urteil, das man heranziehen könnte.
Die Rechtsmeinung ist daher gespalten, ob man überhaupt für das bloße Ansehen (beinhaltet temporären Download) belangt werden kann. Das Video wird im RAM gespeichert für kurze Zeit. Der RAM ist ein flüchtiger Speicher und somit fällt er eigentlich nicht in die Norm. Andere meinen, dass es keinen Unterschied zwischen RAM und Festplatte geben darf.
Fakt ist aber, dass bis heute noch kein reiner Downloader überhaupt belangt worden ist, es traf immer nur die Verteiler. Bei BitTorent und co. verteilt man normal schon während des Downloads, bei kino.to aber nicht.
Dass die GVU gerne den Leuten Angst machen will, ist natürlich klar. Ich beziffere mal die Wahrscheinlichkeit auf 0,1 %, dass tatsächlich gewöhnliche Nutzer (keine Uploader) wegen kino.to belangt werden.
Es gibt auch keinen einleuchtenden Grund, warum das Ansehen bestraft werden soll, eher ganz im Gegenteil. Denn stände das unter Strafe könnten Leute überall Links verteilen, auf deren Klick man sich dann schon direkt strafbar macht, weil der Film von alleine startet. Es ließe sich nicht unterscheiden wer freiwillig und wer aus Versehen geklickt hat. Die Tendenz für die Zukunft geht daher eher in die Regelung der Schweiz, wo der Download ohnehin legal ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 11:18 von alexking.
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15.06.2011 11:14 |
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