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bizzy93
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Beitrag: #46
RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

hä warum sind denn die cfws legal aber wenn man sie abändert illegal?
sorry bin schon lange net mehr in der pspszene dabei gewesen zuletzt 5.50 gen-d3 oder so

23.06.2011 14:45
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~Hook~
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Beitrag: #47
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

Nur mal so 'ne Frage:
Hat Davee jemals die Source von ChickHEN released?

Davee ist so ein arrogantes Stück Scheiße und so hinterhältig.

Aber gut das Wololo, m0skit0 und HacKmaN sich auf den Kompromiss geeinigt haben dass nur xmbctrl released werden muss.

Aber Davee ist eh nur ein Feigling und klagt sowieso nicht.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2011 15:25 von ~Hook~.

23.06.2011 15:22
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KingMichi
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Beitrag: #48
RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

Puuh zum glück hab ich es mir nicht heruntergeladen ^^

23.06.2011 16:53
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Beitrag: #49
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

Dann mal großen Lob an HacKmaN und TN für die Veröffentlichung des Code(teils), wobei ihr auf einer Art eigentlich dazu gezwungen wurdet. Big Grin

Und The Z sollte man auch loben, für die Benachrichtigung und sofortige Änderung auf der Page.

Davee, du bist garnicht cool. Sympathiepunkte = -10

23.06.2011 17:05
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belzebub
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Beitrag: #50
RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

ist nun eine cfw legal wenn man sie GPL veröffentlicht und kann man dann sony verklagen wenn sie sich was aneignen oder ändern und nicht den quellcode dann veröffentlichen?

also hab das schon damals als kind nicht verstanden das sich hacker aufregen , wenn sie was hacken und ein anderer es klaut , da die ware eh geklaut ist und an den rechten des eigentümers gerüttelt wurde. klar findet ein jeder denjenigen gut der seinen interesse näher kommt , egal auf welche weise, doch sollte man nicht daran denken warum die leute ihre arbeit überhaupt anfangen?
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aber zurück zum thema:

ist nun eine cfw legal wenn man sie GPL veröffentlicht und kann man dann sony verklagen wenn sie sich was aneignen oder ändern und nicht den quellcode dann veröffentlichen?

23.06.2011 19:43
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Beitrag: #51
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

belzebub :
ist nun eine cfw legal wenn man sie GPL veröffentlicht und kann man dann sony verklagen wenn sie sich was aneignen oder ändern und nicht den quellcode dann veröffentlichen?


Sämtliche Sachen, welche Sicherheitsmaßnahmen und Kopierschutzmachanismen umgehen, sind nicht erlaubt.
Nur kann man im privaten Bereich nichts machen, da es jedem Bürger der BRD selber freigestellt ist, was für Software er auf seiner PSP/technischen Gerät nutzt.

Nur für die, die es erstellen wird es kritisch. Mit dem veröffentlichen kann man sich Ärger einfangen. Verdient man damit aber auch noch Geld, darfst du dir ein paar Jahre frei nehmen. Smile


Zu Sony, übernimmt Sony denn die CFW und integriert sie? Nein. Also ist das alles in Ordnung. Andersrum sieht es schlimmer aus. Teile der OFW wurden in der CFW verwendet. Das ist nicht in Ordnung, da Urheberschutz...

belzebub :
also hab das schon damals als kind nicht verstanden das sich hacker aufregen , wenn sie was hacken und ein anderer es klaut , da die ware eh geklaut ist und an den rechten des eigentümers gerüttelt wurde. klar findet ein jeder denjenigen gut der seinen interesse näher kommt , egal auf welche weise, doch sollte man nicht daran denken warum die leute ihre arbeit überhaupt anfangen?
*Fame or Money*


In wie weit hier irgendwo was geklaut wurde, kann ich nicht sagen. Interessiert mich auch herzlich wenig.

Was TN und Hackman da gemacht haben, ist nur, dass sie Quelltext welcher unter der GPL (GNU)-Lizenz stand, verwendet haben.
Dafür ist die Lizenz ja da, aber sie sagt auch aus, dass das daraus resultierende Ergebniss auch die selben Bedingungen haben muss. Sprich komplett (zu 100%) quelloffen und nicht kommerziell.

Eins davon ist bis heute noch nicht erfüllt, da der Source nicht komplett zugänglich gemacht wurde...


belzebub :
aber zurück zum thema:

ist nun eine cfw legal wenn man sie GPL veröffentlicht und kann man dann sony verklagen wenn sie sich was aneignen oder ändern und nicht den quellcode dann veröffentlichen?


Siehe oben. Dir passiert nichts, wenn du eine hast und unter bestimmten Bedinungen auch nicht, wenn du sie erstellst und veröffentlichst...

Aber als Programmierer der heutigen Zeit gibt es interessantere Themen als die PSP zu hacken. Smile
Probier mal die Xbox. Da wärst dann anschließend der neue Held...

Mfg ferra

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.06.2011 21:39 von ~ferra~.

23.06.2011 20:23
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Beitrag: #52
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

-ferra- :
Was TN und Hackman da gemacht haben, ist nur, dass sie Quelltext welcher unter der GPL (GNU)-Lizenz stand, verwendet haben.
Dafür ist die Lizenz ja da, aber sie sagt auch aus, dass das daraus resultierende Ergebniss auch die selben Bedingungen haben muss. Sprich komplett (zu 100%) quelloffen und nicht kommerziell.

Eins davon ist bis heute noch nicht erfüllt, da der Source nicht komplett zugänglich gemacht wurde...


Das ist so nicht ganz richtig. Es ist richtig, dass das XmbCrtl.prx Bestandteil des HEN ist. Es ist aber auch ein eigenständiges Plugin und ist auch nicht essenziell für den HEN. Der HEN würde auch ohne XmbCrtl.prx funktionieren.

Daher ist es völlig o.k. und ausreichend, nur die Sourcen des XmbCrtl zu veröffentlichen.

EDIT:
Desweiteren halte ich es für sehr fragwürdig ob man Code unter der GPL setzen darf, der seinerseits auf "reverse engineered" mit Copyright behafteten Code beruht.
Kann ich den Dieb verklagen, der mein Fahrrad stiehlt, dessen Lenker, Sattel und Räder ich selbst auch nur gestohlen habe?

ardi

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2011 06:09 von ardi.

24.06.2011 05:27
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Beitrag: #53
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

ardi :
Das ist so nicht ganz richtig. Es ist richtig, dass das XmbCrtl.prx Bestandteil des HEN ist. Es ist aber auch ein eigenständiges Plugin und ist auch nicht essenziell für den HEN. Der HEN würde auch ohne XmbCrtl.prx funktionieren.

Ich weiß nicht was du von mir willst.

Wenn es unter der GNU steht muss das gesammte Projekt diese Bestimmungen haben! Nicht nur dieser eine Teil.

Das selbe ist es, wenn du einen Ego-Shooter schreibst. Nimmst du einen Player welcher da Sounds abspielt, der unter GNU steht, musst du auch den gesammten Quelltext des Projektes veröffentlichen, und nicht nur den Teil wo es verwendet wird. So ein Schwachsinn!

Anders würde es auch keinen SInn ergeben. GPL wurde für die freie Entwicklung erfunden. PUNKT!

ardi :
Daher ist es völlig o.k. und ausreichend, nur die Sourcen des XmbCrtl zu veröffentlichen.


Ich sehe es genauso. Rechtlich ist es das aber nicht...

ardi :
EDIT:
Desweiteren halte ich es für sehr fragwürdig ob man Code unter der GPL setzen darf, der seinerseits auf "reverse engineered" mit Copyright behafteten Code beruht.
Kann ich den Dieb verklagen, der mein Fahrrad stiehlt, dessen Lenker, Sattel und Räder ich selbst auch nur gestohlen habe?

ardi

Dann macht sich aber TN und HAckman genauso strafbar, weil sie ebenfalls damit "richtige" Codeklauer sind. Smile

MfG ferra

24.06.2011 09:40
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Beitrag: #54
xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

-ferra- :

ardi :
Das ist so nicht ganz richtig. Es ist richtig, dass das XmbCrtl.prx Bestandteil des HEN ist. Es ist aber auch ein eigenständiges Plugin und ist auch nicht essenziell für den HEN. Der HEN würde auch ohne XmbCrtl.prx funktionieren.

Ich weiß nicht was du von mir willst.

Wenn es unter der GNU steht muss das gesammte Projekt diese Bestimmungen haben! Nicht nur dieser eine Teil.

Nein. Das "Projekt" HEN besteht in Wirklichkeit aus mehreren Projekten/Teilen (RebootEx, SystemControl, XmbControl und VshMenu). Einige sind essenziel für das Gesamtprojekt und gehören demnach zum Gesamtprojekt. Ander Teile sind nicht essenziel und daher als eigenständige Projekte anzusehen.
XmbControl ist nicht essenziel. Der HEN würde auch ohne funktionieren. Man könnte sie aus dem HEN entfernen, in den seplugins-Ordner packen und wer die XMB-Settings wünscht trägt es in die vsh.txt ein. Wer es nicht wünscht, der lässt es eben.
Es ist also auch rechtlich völlig o.k. nur die XmbControl Sourcen zu veröffentlichen.

Anderenfalls würde ich ein Plugin unter GPL für den MSIE schreiben und dann MS zwingen die Sourcen des MSIE zu veröffentlichen.

-ferra- :
Das selbe ist es, wenn du einen Ego-Shooter schreibst. Nimmst du einen Player welcher da Sounds abspielt, der unter GNU steht, musst du auch den gesammten Quelltext des Projektes veröffentlichen, und nicht nur den Teil wo es verwendet wird. So ein Schwachsinn!

Anders würde es auch keinen SInn ergeben. GPL wurde für die freie Entwicklung erfunden. PUNKT!

Und wieder NEIN. Hat der Player eine öffentlichen API (Commandline, COM o.ä. die meisten Audio- und Video-Codecs haben eine Standard-API) muß der Schooter nicht unter GPL.

Ich denke wir hören jetzt hier auf. Sonst führt das zu weit. Wololo und Co. sind mit dieser Lösung einverstanden, in meiner Sicht auch völlig ausreichend.


ardi

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2011 10:22 von ardi.

24.06.2011 10:20
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xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

ardi :
Nein. Das "Projekt" HEN besteht in Wirklichkeit aus mehreren Projekten/Teilen (RebootEx, SystemControl, XmbControl und VshMenu). Einige sind essenziel für das Gesamtprojekt und gehören demnach zum Gesamtprojekt. Ander Teile sind nicht essenziel und daher als eigenständige Projekte anzusehen.


Die Komponente wurde jedoch zusammen mit dem Rest ausgeliefert.
Es geht um den von TN und Hackman...

ardi :
XmbControl ist nicht essenziel. Der HEN würde auch ohne funktionieren. Man könnte sie aus dem HEN entfernen, in den seplugins-Ordner packen und wer die XMB-Settings wünscht trägt es in die vsh.txt ein. Wer es nicht wünscht, der lässt es eben.


FALSCH!
Egal ob es funktionieren würde oder nicht. Die GPL behandelt die Verwednung des Codes. Dieser wurde verwendet, da er kompiliert wurde. Ebenso wurde er zusammen mit den anderen Komponenten ausgegeben. Daher gilt die Lizenz für alles...

ardi :
Es ist also auch rechtlich völlig o.k. nur die XmbControl Sourcen zu veröffentlichen.


Ob es das ist, lassen wir lieber die richtigen Juraexperten beurteilen. Wenn die Komponente bei der Veröffentlichung nicht als extra Komponente unabhänig und nicht in einem zweiten Download angeboten wurde, zählt die GPL. Siehe oben!

ardi :
Anderenfalls würde ich ein Plugin unter GPL für den MSIE schreiben und dann MS zwingen die Sourcen des MSIE zu veröffentlichen.


Dann hast du sicherlich Recht. Ist hier aber nicht der Fall.
Geht trotzdem nicht, da ja nicht Microsoft den Browser mit den Plugin ausliefert. Wink
Außerdem musst du für die Erstellung von Plugins meines Wissens nach besondere Bestimmungen erfüllen und ein Abkommen unterzeichnen. Damit wäre es so oder so hinfällig.

ANdersrum nutzt dein Plugin ja den Browser...

ardi :
Und wieder NEIN. Hat der Player eine öffentlichen API (Commandline, COM o.ä. die meisten Audio- und Video-Codecs haben eine Standard-API) muß der Schooter nicht unter GPL.


Falsch. Wenn Bibliotheken in Projekten verwendet werden und auch deren Schnittstellen, hat das gesamte Projekt wieder diese Lizenz. Siehe die original Dokumentation.
Der Player ist ja nur eine "Funktion" die etwas abspielt. Daher wäre es nutzlos diese eine Zeile zu veröffentlichen.

Darauf beruht das Grundprinzip der GPL/GNU. Das man freie Software (welche in der Herstellung Kosten verursacht hat) verwenden kann, um wiederrum anderen zu helfen und das durch weniger Aufwand. gegenleistung ist die Veröffentlichung des Eigenen.

ardi :
Ich denke wir hören jetzt hier auf. Sonst führt das zu weit. Wololo und Co. sind mit dieser Lösung einverstanden, in meiner Sicht auch völlig ausreichend.


Ich bin damit auch einverstanden und schrieb es auch schon vor mindestens 3 Beiträgen.
Ich wollte es nur richtig stellen und das ist damit wiederholt geschehen.

MfG ferra

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.06.2011 19:13 von ~ferra~.

24.06.2011 16:04
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xPSP  RE: TN-E/TN-A verletzte GPL: xmbctrl Quellcode veröffentlicht !

-ferra- :

ardi :
Nein. Das "Projekt" HEN besteht in Wirklichkeit aus mehreren Projekten/Teilen (RebootEx, SystemControl, XmbControl und VshMenu). Einige sind essenziel für das Gesamtprojekt und gehören demnach zum Gesamtprojekt. Ander Teile sind nicht essenziel und daher als eigenständige Projekte anzusehen.


Die Komponente wurde jedoch zusammen mit dem Rest ausgeliefert.
Es geht um den von TN und Hackman...

ardi :
XmbControl ist nicht essenziel. Der HEN würde auch ohne funktionieren. Man könnte sie aus dem HEN entfernen, in den seplugins-Ordner packen und wer die XMB-Settings wünscht trägt es in die vsh.txt ein. Wer es nicht wünscht, der lässt es eben.


FALSCH!
Egal ob es funktionieren würde oder nicht. Die GPL behandelt die Verwednung des Codes. Dieser wurde verwendet, da er kompiliert wurde. Ebenso wurde er zusammen mit den anderen Komponenten ausgegeben. Daher gilt die Lizenz für alles...

ardi :
Es ist also auch rechtlich völlig o.k. nur die XmbControl Sourcen zu veröffentlichen.


Ob es das ist, lassen wir lieber die richtigen Juraexperten beurteilen. Wenn die Komponente bei der Veröffentlichung nicht als extra Komponente unabhänig und nicht in einem zweiten Download angeboten wurde, zählt die GPL. Siehe oben!

Natürlich kann ein closed-Source-Projekt zusammen mit einem unter GPL stehendem zusammen angeboten werden. In der GPL steht dazu:

GPL :
Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate

Es kommt nur darauf an ob ein Program auf eins unter GPL basiert, davon abgeleitet ist oder dessen Sourcecode enthält.
Die GPL wäre sinnlos,wenn sie durch 2 seperate Downloads ausgetrickst werden könnte.

-ferra- :

ardi :
Und wieder NEIN. Hat der Player eine öffentlichen API (Commandline, COM o.ä. die meisten Audio- und Video-Codecs haben eine Standard-API) muß der Schooter nicht unter GPL.


Falsch. Wenn Bibliotheken in Projekten verwendet werden und auch deren Schnittstellen, hat das gesamte Projekt wieder diese Lizenz. Siehe die original Dokumentation.
Der Player ist ja nur eine "Funktion" die etwas abspielt. Daher wäre es nutzlos diese eine Zeile zu veröffentlichen.

Darauf beruht das Grundprinzip der GPL/GNU. Das man freie Software (welche in der Herstellung Kosten verursacht hat) verwenden kann, um wiederrum anderen zu helfen und das durch weniger Aufwand. gegenleistung ist die Veröffentlichung des Eigenen.

Ich habe nicht von Bibliotheken sondern von API's gesprochen.
API's, Fileformate etc. sind nicht schützbar, selbst wenn sie in einem GPL-Projekt definiert werden.
Dies gilt zumindest für Deutschland (in anderen Staaten ist es ähnlich)

§69a Abs. 2 UrhG :
Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

Die GPL erlaubt es Projekte/Programme frei zu nutzen. Wenn ein GPL-Projekt eine API (z.B. eine Commandline-API) anbietet, kann man die frei nutzen. Dabei ist es wurscht, ob ein "Mensch" die Eingabe in der Console macht oder ein Programm die Commandline direkt übergibt.
Es gibt z.B. viele "legale" closed-Source Video-Converter die als Backend ffmpeg nutzen.

ardi

27.06.2011 08:12
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