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metalgoar
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PS3 Privatverkauf
Hallo Liebe USER hier meine Frage
Mein Schulkamerad hat heute seine PS3 slim verkauft. Er hat sie mit einen nicht originalen Controller und ein paar kratzer verkauft das der käufer erst nach dem kauf bemerkte. Nun will er die PS3 zurückgeben aber mein Schulkamerad will die nicht zurücknehmen.
Leider wurde das alles ohne kaufvertrag gemacht. Wer ist im Recht ?
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23.06.2011 20:01 |
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Pospiech
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RE: PS3 Privatverkauf
solange er keinrückgaberecht gewährt das ist wie in einem laden da der käufer darauf hingewiesen ist das es gebraucht ist muss ern auch mit gebrauchsspuren rechnen daher ist dein kumpel im recht
meine PSP:
Ich bin nicht sehr aktiv aber ein stiller betrachter.
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23.06.2011 20:11 |
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Frankie
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RE: PS3 Privatverkauf
Hallo Liebe USER hier meine Frage
Mein Schulkamerad hat heute seine PS3 slim verkauft. Er hat sie mit einen nicht originalen Controller und ein paar kratzer verkauft das der käufer erst nach dem kauf bemerkte. Nun will er die PS3 zurückgeben aber mein Schulkamerad will die nicht zurücknehmen.
Leider wurde das alles ohne kaufvertrag gemacht. Wer ist im Recht ?
Eine Frage wie hat er die Ps3 verkauft?Im Internet oder noch herkömmlich in einem von Mann zu Mann Gespräch.
Wenn es im Internet verkauft wurde und er die Ps3 falsch beschrieben hat,also mit orig. Controller und ohne Kratzer.Muss er sie zurücknehmen.
Wäre es ein herkömmlicher Verkauf hat der Käufer pech gehabt! Ich kauf auch kein Auto ohne vorher einmal eine Testfahrt durchzuführen
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23.06.2011 20:36 |
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Master_Jens
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RE: PS3 Privatverkauf
Natürlich haben die beide einen Kaufvertrag abgeschlossen. 2 Willenserklärungen ergeben einen Kaufvertrag. In dem Falle muss er es zurücknehmen da er die Mängel nicht genannt hat, aber davon wusste.
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23.06.2011 20:53 |
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TeamTaKKa
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RE: PS3 Privatverkauf
Ja hoffe für deinen Freund dass er alles beschrieben hat dann kann er dass Geld behalten
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23.06.2011 22:20 |
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