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sigma-m
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Beitrag: #16
xPSP  RE: Darf sie das?

Sie darf es natürlich! Ich arbeite selber an der Kasse, daher weiß ich ja wohl wovon ich spreche. Selbst wenn du 18 bist, das Spiel ab 12 Jahren ist und du deinen Ausweis vorzeigst kannst sie immer noch behaupten, dass das nicht dein Ausweis ist. Und ich kann verstehen warum die auf Nummer sicher gehen: Wenn man als Kassierer einen Gegenstand an Jugendliche verkauft, der nicht jugendfrei ist, kann dem Kassierer eine Geldstrafe von über 10.000 € winken. Da schickt man das Kind lieber noch einmal nach Hause...


29.07.2011 17:13
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ukr96__ (Jul-29-2011)
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Beitrag: #17
xPSP  RE: Darf sie das?

Ganz ehrlich, ich glaub hier kann geclosed werden, da fast nur noch die selben Antworten kommen und Sunny die beste Antwort gegeben hat, mit seinen Erfahrungen...

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2011 17:24 von ukr96__.

29.07.2011 17:23
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ToXXiN
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Beitrag: #18
RE: Darf sie das?

Geh zum Ladenführer, der wird ihr schon klar machen, dass sie dir das verkaufen soll, da die gute sonst am Morgen beim Arbeitsamt steht Smile





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29.07.2011 17:27
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doener-junior
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Beitrag: #19
xPSP  RE: Darf sie das?

ukr96__ :
Ich wollte heute ein Spiel kaufen, das ab 12 ist und ich bin schon 15! Die Verkäuferin(mit der hatten schon viele Probleme) wollte meinen Ausweis sehen. Bis da war alles gut, doch sie wollte es mir trotzdem nicht verkaufen und hat mich weg geschickt! Meine Frage: Darf sie überhaupt sowas machen? Die USK ist ja eine Empfehlung und keine Vorschrift...


Das stimmt nicht die USK (Unterhaltungssoftwarekontrolle) ist eine Vorschrift gemäß §16 Jugendschutzgesetz. Pegi ist nur eine Empfhelung.

MFG. Doener-Junior



PSP-->1004
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29.07.2011 17:27
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Speedmaster
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Beitrag: #20
xPSP  RE: Darf sie das?

Um es klar zu stellen:
Falls der Laden ihr gehört, muss sie dir das Spiel nicht verkaufen, da es ihr Eigentum ist und sie somit das volle Recht darüber hat.
Falls es so ist, wie du es uns geschildert hast, gehst du am besten mal zum Chef und beschwerst dich.Natürlich kann die Dame auch als Ausrede angeben, das sie dachte das es nicht dein Ausweiß war.Aber wie heißt es doch: Probieren geht über StudierenWink

29.07.2011 17:51
Geicher
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Beitrag: #21
RE: Darf sie das?

Echt amüsant was hier manche für einen Müll von sich geben und dann einen auf Oberexperte machen^^

Natürlich liegt die Entscheidung in der Hand des Verkäufers einen Artikel zu verkaufen oder nicht.
Der Kaufvertrag an sich findet ja erst bei Zustimmung des Verkäufers statt.

Was der Chef dann mit der Mitarbeiterin macht, ist ein ganz andere Sache.

29.07.2011 18:23
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German_Noob
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Beitrag: #22
RE: Darf sie das?

FSK ist freiwillig.
USK muss beachtet werden.
PEGI auch.


Signatur war zu groß - gruß PSP-Hilfe (anzeigen)
29.07.2011 18:28
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thewolf16
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Beitrag: #23
RE: Darf sie das?

Also rein juristisch darf sie das da der Artikel bis zum Kauf noch dem Laden gehört und der Laden bis es zum Kaufvertrag gekommen ist über das Spiel bestimmen kann...also erst wenn beide Parteien (Käufer & Verkäufer) den Kaufvertrag zustimmen dann geht der Besitz erst zum Käufer über. Aber bis zu diesem Zeitpunkt darf der Laden bestimmen ob er dir den Artikel verkaufen will. Ob sie nun deswegen Ärger von ihrem Chef bekommt da sie Kunden damit verkrault hat ist dann eine ganz andere Frage.


Ich bin ein Klarträumer, du auch? Bitte schaut im Klartraum-Thread vorbei und hinterlasst eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema:

http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=53865&pid=616750&#pid616750

Wenn auch du ein (zukünftiger) Klarträumer bist dann pack dies in deine Signatur!
29.07.2011 18:32
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supercloud
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Beitrag: #24
xPSP  RE: Darf sie das?

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


So ein Quatsch Rolleyes
Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2011 18:36 von supercloud.

29.07.2011 18:35
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davdda
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Beitrag: #25
xPSP  RE: Darf sie das?

supercloud :

Sammler :
sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
sammler Wink


So ein Quatsch Rolleyes
Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!

Doch könnte sie!

Die Betreiber haben halt sehr Angst vor den Strafen falls sie z.b. nen 16ner Game an nen 12 Jährigen verkaufen.

Saturn fragt deshalb aus Prinzip nach, auch wenn ich (14) nen 6er Game kaufen will.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2011 19:24 von davdda.

29.07.2011 19:23
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ukr96__
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Beitrag: #26
xPSP  RE: Darf sie das?

davdda :
Doch könnte sie!

Die Betreiber haben halt sehr Angst vor den Strafen falls sie z.b. nen 16ner Game an nen 12 Jährigen verkaufen.

Saturn fragt deshalb aus Prinzip nach, auch wenn ich (14) nen 6er Game kaufen will.


Stimmt nicht ganz davdaa, die verkaufen mir dort Spiele ab 18^^

29.07.2011 19:33
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alexking
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Beitrag: #27
RE: Darf sie das?

1. Die USK vergibt keine Empfehlungen, sondern die Freigabe ist verpflichtend für Händler

2. Natürlich darf jeder Laden den Verkauf eines Spiels verweigern und das auch grundlos. Dass dies eigentlich unsinnig ist für das Geschäft, ist aber natürlich klar.




29.07.2011 19:46
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sigma-m
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Beitrag: #28
xPSP  RE: Darf sie das?

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sicher darf sie das.
die verkäuferin, bzw der verkäufer entscheidet letztendlich ob und wem sie/er einen artikel verkauft.
sagen wir mal, sie mag dich einfach nicht.... haste halt pech gehabt.
geh einfach in einen anderen laden und kaufs da.

gruß,
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Sie hat das Spiel zu verkaufen, wenn der Käufer das möchte...

Wenn man zum Beispiel Lebensmittel einkauft, können die Verkäufer doch auch nicht einfach sagen, dass sie uns die Cola nicht verkaufen will, weil sie mich nicht mag!!!


Das ist ja wohl auch etwas komplett anderes oder?


29.07.2011 19:55
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Kokett
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Beitrag: #29
RE: Darf sie das?

Sie kann dich auch einfach so aus dem Laden rauswerfen obwohl du ncihts getan hast!


Suche C-Walker in Ba-Wü. Wer mal Lust auf ein Video hat, kann mich mal anschreiben. Bin bereit, für nette Konversationen über Hip-Hop und Basketball ._.
29.07.2011 20:36
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doener-junior
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Beitrag: #30
xPSP  RE: Darf sie das?

German_Noob :
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USK muss beachtet werden.
PEGI auch.

Ich meine ganz sicher das Pegi eine Emphelung aber keine Vorschrift ist,ich kann mich aber auch eines besseren belehren lassen Wink
Und FSK hat doch garnichts mit Spielen zutun Big Grin
MFG



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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2011 12:52 von doener-junior.

30.07.2011 12:51
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