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Junkstarr
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Beitrag: #1
yGER  rechtsfrage in hörspiel

Hi leute,
ich habe mal wieder eins meiner alten hörspiele rausgekramt und bin auf einen punkt gestoßen, an dem ich ins stutzen gekommen bin.

Es wird gesagt, dass man, wenn man einen gefälschten versicherungsausweis vorlegt, dadd das dann betrug wäre (soweit kann ich noch folgen).
aber dann kommt diese aussage:

"Aber wenn wir einen ausweis von einer versicherung vorlegen, die es gar nicht gibt, dann haben wir auch keine urkunde gefälscht, wir haben lediglich eine falsche urkunde."

Ich bin der meinung, das wäre trotzdem betrug. Liege ich richtig? Oder wie siehts aus?




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25.08.2011 21:42
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tom2199
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Beitrag: #2
RE: rechtsfrage in hörspiel

Diese Frage interessiert mich ebenfalls. Wenn man einen fiktiven Schülerausweis zur Altersverifikation benutzt, kann das doch keine Urkundenfälschung sein? Oder doch?


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30.08.2011 20:50
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Hanxi
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Beitrag: #3
xPSP  RE: rechtsfrage in hörspiel

§ 267
Urkundenfälschung


(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

30.08.2011 21:10
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Beitrag: #4
RE: rechtsfrage in hörspiel

Ein fettes danke an dichBig Grin




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30.08.2011 21:26
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alexking
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Beitrag: #5
RE: rechtsfrage in hörspiel

Das oben ist lediglich die Norm der Urkundenfälschung. Ohne juristisches Hintergrundwissen kann man aber die Begriffe nicht definieren.

Betrug (263 StGB) hat an sich auch wenig zutun mit einer Urkundenfälschung (267 StGB).

Beim Betrug geht es um einen Vermögensschaden. Wenn du mit falscher Krankenkassenkarte zum Arzt gehst, wird die Versicherung um den Betrag der Leistung betrogen. In dem Fall tritt § 267 hinter § 263 aber zurück.
Gibt es die Versicherung nicht, wird die Karte ohnehin nicht vom Arzt akzeptiert. In der Theorie ist das dann die Herstellung einer unechten Urkunde, in der Praxis bleibt es aber beim Versuch hängen, weil die Fälschung sofort bemerkt wird.

Wer seinen Schülerausweis fälscht um etwa in einen Film zu kommen der ab 16 ist, begeht keinen Betrug. Hier bleibt es bei der Urkundenfälschung, wird aber bei solchen geringfügigen Vergehen nicht strafrechtlich verfolgt. Wer einen Ausweis herstellt, der gar nicht existiert (z.B. Schule gibt es nicht), tut gar nichts Illegales.
Oder wenn ihr jetzt etwa einen Internetführerschein vorlegt (gibts natürlich nicht) und da steht ein falsches Geburtsdatum drauf, ist das völlig erlaubt.

Wer hingegen einen Perso oder anderen amtlichen Ausweis fälscht wird härter nach § 273 StGB bestraft.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2011 22:45 von alexking.

30.08.2011 22:43
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Beitrag: #6
xPSP  RE: rechtsfrage in hörspiel

alexking :
Das oben ist lediglich die Norm der Urkundenfälschung. Ohne juristisches Hintergrundwissen kann man aber die Begriffe nicht definieren.

Betrug (263 StGB) hat an sich auch wenig zutun mit einer Urkundenfälschung (267 StGB).

Beim Betrug geht es um einen Vermögensschaden. Wenn du mit falscher Krankenkassenkarte zum Arzt gehst, wird die Versicherung um den Betrag der Leistung betrogen. In dem Fall tritt § 267 hinter § 263 aber zurück.
Gibt es die Versicherung nicht, wird die Karte ohnehin nicht vom Arzt akzeptiert. In der Theorie ist das dann die Herstellung einer unechten Urkunde, in der Praxis bleibt es aber beim Versuch hängen, weil die Fälschung sofort bemerkt wird.

Wer seinen Schülerausweis fälscht um etwa in einen Film zu kommen der ab 16 ist, begeht keinen Betrug. Hier bleibt es bei der Urkundenfälschung, wird aber bei solchen geringfügigen Vergehen nicht strafrechtlich verfolgt. Wer einen Ausweis herstellt, der gar nicht existiert (z.B. Schule gibt es nicht), tut gar nichts Illegales.
Oder wenn ihr jetzt etwa einen Internetführerschein vorlegt (gibts natürlich nicht) und da steht ein falsches Geburtsdatum drauf, ist das völlig erlaubt.

Wer hingegen einen Perso oder anderen amtlichen Ausweis fälscht wird härter nach § 273 StGB bestraft.


Heißt das, das es nicht legal ist, sich selbst einen schülerausweis zu erstellen und damit in nen Film ab 16/18 zu gehen oder Alkohol zu kaufen oder sowas? o.O

EDIT: Also wenn es die Schule nicht gibt

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2011 22:50 von Tenex.

30.08.2011 22:50
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Beitrag: #7
xPSP  RE: rechtsfrage in hörspiel

Tenex :
Heißt das, das es nicht legal ist, sich selbst einen schülerausweis zu erstellen und damit in nen Film ab 16/18 zu gehen oder Alkohol zu kaufen oder sowas? o.O

EDIT: Also wenn es die Schule nicht gibt


Nein, so nicht. Das Erstellen von so einem Ausweis ist legal.
Aber wenn du ihn benutzt, um z.B. Alkohol zu kaufen, bringst du ihn in den Rechtsverkehr, weil du eine Person damit veranlasst, dir den auch zu verkaufen. Und das ist dann Urkundenfälschung.

30.08.2011 23:19
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Beitrag: #8
RE: rechtsfrage in hörspiel

Hey,

aber wenn ich in den Film ab 16/18 Jahren mit dem selbst erstellten Schülerausweis reingehe,
weil ich ja nix kaufe sondern lediglich den Ausweis zur Überprüfung des Alters vorlege.
Das ist doch das gleiche als wenn ich auf ein weißes blatt "ich bin 18" drauf schreibe und es vorzeige.

Korrigiert mich,wenn ich falsch liege.

Danke
3m!n

31.08.2011 17:30
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Darktraceur92
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Beitrag: #9
RE: rechtsfrage in hörspiel

Wenn du nichts kaufst warum legst du ihn dann vor? ^^

01.09.2011 13:20
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alexking
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xPSP  RE: rechtsfrage in hörspiel

Hanxi :

Tenex :
Heißt das, das es nicht legal ist, sich selbst einen schülerausweis zu erstellen und damit in nen Film ab 16/18 zu gehen oder Alkohol zu kaufen oder sowas? o.O

EDIT: Also wenn es die Schule nicht gibt


Nein, so nicht. Das Erstellen von so einem Ausweis ist legal.
Aber wenn du ihn benutzt, um z.B. Alkohol zu kaufen, bringst du ihn in den Rechtsverkehr, weil du eine Person damit veranlasst, dir den auch zu verkaufen. Und das ist dann Urkundenfälschung.


Ne auch das Benutzen eines frei erfundenen Ausweises ist legal, wenn es nicht mit einem Betrug verknüpft ist. Gibt es etwa eine Altersermäßigung oder eine Ermäßigung für Studenten und du legst da einen falschen Ausweis vor, bist du wieder im Bereich des Betruges.

Wenn du mit einem falschen Ausweis Alkohol kaufst, macht sich nur der Verkäufer u.U. wegen fahrlässigem Handeln strafbar, wenn er die Fälschung hätte erkennen können.

Wie gesagt muss es sich um einen Fantasieausweis handeln. Wenn du bei einem echten Schulausweis die Daten änderst -> Urkundenfälschung.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2011 19:13 von alexking.

01.09.2011 19:12
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