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Junkstarr
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Beitrag: #1
yGER  welche strafe hätte man zu erwarten?

hi leute,
ich wollte mal aus reinem interesse wissen, welche strafe man bekommen würde, wenn man zB:

- insgesamt 5 isos hat
- davon 1 gezogen ist
- davon 4 von einem freund ge"dumpt" sind
- jede iso an mindestens 1 andere person weitergegeben wurde


dieser tatbestand ist frei erfunden und trifft auf keine mir bekannte person zu. er dient lediglich zu informationszwecken. ich wollte das nur klarstellen, nicht das irgendjemand denkt, ich würde "nicht erlaubtes" machen.




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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2011 21:49 von Junkstarr.

01.09.2011 21:47
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Beitrag: #2
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Dafür, dass es erfunden wurde ist es viel zu genau ^^

Aber zu deiner Frage: Alle deine Taten sind Illegal und du kannst, wenn sie dich erwischen, mit einer Geldstrafe rechnen oder im schlimmsten Fall Gefängnis Big Grin

01.09.2011 22:00
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alper98
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Beitrag: #3
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

als ob die dich erwischen.


PS Vita Customfirmware 1.66-ME

alper98 :
48 gb ram lol ! Was willste machen damit ? Die welt beherrschen ?

01.09.2011 22:20
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alexking
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Beitrag: #4
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Raubkopien stellen keine Straftat im Sinne des StGB dar und es steht für den bloßen Download auch keine Strafe nach dem UrhG darauf. Das versuchen einige Firmen immer nur gerne zu propagieren a la "5 Jahre Knast - Raubkopierer sind Verbrecher ..."

Strafbar ist nach UrhG die Verbreitung von Raubkopien. Und auch da erwartet einem nur eine Geldstrafe, es sei denn du warst schon vorher ein Schwerkrimineller.
Für den bloßen Download kann man nur zivilrechtlich belangt werden und das auch nur vom Rechteinhaber. Sprich lädst du Fifa runter, müsste dich dafür EA verklagen.

Für solche Lappalien interessiert sich aber eh kein großer Publisher.




01.09.2011 22:38
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Beitrag: #5
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Aber was würd denn jetzt passieren wnn man erwischt wird
Geld strafe oder sozialstunden

02.09.2011 00:49
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Junkstarr
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Beitrag: #6
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

also ich denke mal eher geldstrafe.
und danke euch allen

Und es ist wirklich erfunden Big Grin




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[2low]-KSK-Junkstarr

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02.09.2011 04:28
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Beitrag: #7
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

raubkopien verkaufen wird härter bestraft als missbrauch und vergewaltigung. daran sieht man wer in einer gesellschaft die macht hat. das kapital


Suche blu-ray Filme. Einfach pm mit Angeboten mir zusenden mit Preisvorstellung!
02.09.2011 10:44
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alexking
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Beitrag: #8
xPSP  RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

LibertaS :
raubkopien verkaufen wird härter bestraft als missbrauch und vergewaltigung. daran sieht man wer in einer gesellschaft die macht hat. das kapital


Moralisch gesehen ist das Strafmaß natürlich total verkehrt, allerdings muss man sehen, dass das Höchstmaß bei Raubkopierern nie verhängt wird. Das ist für den Fall gedacht wo man im großen Stil Raubkopien verkauft und so enormen wirtschaftlichen Schaden anrichtet.

Ich finde aber auch dass ein Vergewaltiger lebenslänglich bekommen sollte.


@ Ryu
In dem Fall ist eine Geldstrafe wahrscheinlicher, da dein Vergehen einen finanziellen Aspekt hat. Kann aber auch ein Mix aus beidem werden. Liegt letztendlich im Ermessen des Jugendrichters.




02.09.2011 10:52
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Beitrag: #9
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Alex, Lebenslänglich ist in Deutschland doch 30 Jahre oder?Ich verstehe eigendlich das er bis ans Ende seines Lebens im Gefängnis sitzt und dort auch stirbt.Das währe auch sinnvoller.Und warum bekommt ein Mörder eine kürzere Strafe als ein Vergewaltiger?
lg

02.09.2011 11:31
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Beitrag: #10
xPSP  RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Sidar62 :
Alex, Lebenslänglich ist in Deutschland doch 30 Jahre oder?Ich verstehe eigendlich das er bis ans Ende seines Lebens im Gefängnis sitzt und dort auch stirbt.Das währe auch sinnvoller.Und warum bekommt ein Mörder eine kürzere Strafe als ein Vergewaltiger?
lg


Wird lebenslang verhängt, läuft die Haftstrafe zumindest 15 Jahre. Danach gibt es ein Bewährungsverfahren, dem in aller Regel stattgegeben wird. Ich glaub der längst Inhaftierte saß 27 Jahre. Theoretisch kann lebenslänglich aber tatsächlich auch lebenslänglich bedeuten, wenn immer wieder die Schwere der Schuld festgestellt wird und man nicht davon ausgeht, dass der Täter sich resozialisiert hat. Völkermord ist etwa so ein Beispiel, also jemand wie Saddam Hussein.
Im Jugendstrafrecht werden nicht mehr als 10 Jahre erhängt.

Dass ein Vergewaltiger mitunter länger sitzt als ein Mörder liegt daran, dass von einem Triebtäter eine höhere potentielle Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von einem Mörder, der sich z.B. für etwas rächen wollte. Denn mord ist meist Motivtat (niedrige Beweggründe, Verdeckung einer Straftat, Habgier etc.)




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.09.2011 11:52 von alexking.

02.09.2011 11:50
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Beitrag: #11
xPSP  RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

alexking :

Sidar62 :
Alex, Lebenslänglich ist in Deutschland doch 30 Jahre oder?Ich verstehe eigendlich das er bis ans Ende seines Lebens im Gefängnis sitzt und dort auch stirbt.Das währe auch sinnvoller.Und warum bekommt ein Mörder eine kürzere Strafe als ein Vergewaltiger?
lg


Wird lebenslang verhängt, läuft die Haftstrafe zumindest 15 Jahre. Danach gibt es ein Bewährungsverfahren, dem in aller Regel stattgegeben wird. Ich glaub der längst Inhaftierte saß 27 Jahre. Theoretisch kann lebenslänglich aber tatsächlich auch lebenslänglich bedeuten, wenn immer wieder die Schwere der Schuld festgestellt wird und man nicht davon ausgeht, dass der Täter sich resozialisiert hat. Völkermord ist etwa so ein Beispiel, also jemand wie Saddam Hussein.
Im Jugendstrafrecht werden nicht mehr als 10 Jahre erhängt.

Dass ein Vergewaltiger mitunter länger sitzt als ein Mörder liegt daran, dass von einem Triebtäter eine höhere potentielle Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von einem Mörder, der sich z.B. für etwas rächen wollte. Denn mord ist meist Motivtat (niedrige Beweggründe, Verdeckung einer Straftat, Habgier etc.)

Danke für die InfoWinkIn Norwegen ist Lebenslänglich sehr kurz habe ich gehört.Und dieser Anders Breiwick kann doch auch wegen Völkermord angeklagt werden.Oder?

02.09.2011 13:04
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Beitrag: #12
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Bei Breivik wird's wahrscheinlich so sein das jedes mal wenn diese pruefung ist ob er freigelassen werden kann absichtlich gesagt wird das er noch nicht bereit ist und das bis an sein Lebensende. So hab ich das zumindest aus den Medien mitbekommen. Damit er halt wirklich lebenslang sitzt, weil lebenslaenglig gibt es meines Wissens in Norwegen nicht.
Aber wir schweifen von Thema ab Big Grin

02.09.2011 20:21
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Beitrag: #13
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Du wirst schon sehen wenn morgens das SEK vom Dach abgeseilt durch Fenster kommt und deine Wohnung stürmt

02.09.2011 21:02
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Speedmaster
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Beitrag: #14
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

Aber was ist wenn man ihn als Staatsfeind No.1 einstuft?Sry das interresiert mich grad. Big Grin

02.09.2011 22:52
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Beitrag: #15
RE: welche strafe hätte man zu erwarten?

In türkei sind raupkopien total legal das liebe ich auch so daran.


HI
02.09.2011 22:56
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