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TheSnak3
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Beitrag: #1
xGames  Handyvertrag

Hi wollte vor kurzem ein Vertrag bei Mobilcom Debitel abschließen, Angebot war für ungefähr 25 Euro Handy Z3 mit Versicherung keine Flats nurs Handy und Versicherung, als die mich fragten wieviel ich den verdiene sagten sie man können kein Vertrag machen, ich bin eben gerade in einem Bildungszentrum und muss für meine Ausbildung selber blechen heißt also verdiene nix, hab aber um die hundert Euro im Monat zur Verfügung und könnte so eigl den Vertrag abbezahlen hab ich auh gesagt trotzdem wurde es abgelehnt, meine Frage ist jetzt wenn ich den sag ich verdiene zB um die Tausend Euro würde ich mich irgendwie Strafbar machen? Oder kennt ihr vllt einen Anbieter der unter 30€ Euro so einen ähnlichen Vertrag machen kann?


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01.07.2015 16:04
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speedfreak
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Beitrag: #2
xGames  RE: Handyvertrag

O2 macht doch sowas auch. http://www.o2online.de/eshop/katalog/sony-shop
Z3+ ohne Tarif 30€/Monat. Glaub da muss man keinen Verdienst angeben. Meine Schwester hat da auch vor ihrer Ausbildung ein Handy gekauft und abbezahlt.
Auch wenn der direkte Kauf natürlich günstiger wäre.



01.07.2015 19:13
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Beitrag: #3
RE: Handyvertrag

Ja das ist ja alles klar versteh auch nicht warum man dass so behindert machen muss und was die dass überhaupt angeht, danke.


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01.07.2015 19:25
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alexking
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Beitrag: #4
xGames  RE: Handyvertrag

Also generell kann sich jeder private Anbieter auf Vertragsfreiheit berufen, daher besteht auch das Recht jemanden abzulehnen, wenn dies auf sachlichen Gründen fußt. Nicht erlaubt wäre es etwa, wenn dich der Handyprovider ablehnt, weil du Moslem bist. Insofern läge ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des AGG vor. In deinem Fall beruft man sich aber lediglich auf die finanzielle Situation und das ist so rechtens.

Nun zu deiner eigentlichen Frage:

Wenn du ein höheres Einkommen angibst, als du tatsächlich verdienst, kommen zunächst zwei Tatbestände in Betracht, die Urkundenfälschung nach § 267 StGB und der Betrug nach § 263 StGB. § 267 StGB scheidet aber hier aus, sofern du vorhast die monatlichen Beträge zu bezahlen. Dann liegt nämlich nur eine sogenannte schriftliche Lüge vor und die ist nicht strafbar. Aus demselben Grund ist es etwa auch erlaubt im Hotel unter falschem Namen einzuchecken. Wenn du dein Gehalt gar nicht auf einem Formular angeben musst, sondern nur mündlich angibst, kommt § 267 StGB schon naturgemäß nicht in Betracht. Aber Vorsicht: Falls du denen einen gefälschten Kontoauszug einreichst, bist du allerdings im Bereich des § 267 StGB, weil du eine echte Urkunde verfälschst bzw. eine unechte herstellst je nachdem wie du es anstellst. Ich gehe aber mal davon aus, dass du das nicht machst.

Bleibt also der Betrug nach § 263 StGB. Eine Täuschungshandlung liegt durch die falsche Angabe vor. Fraglich ist aber, ob dem Provider auch ein Vermögensschaden entsteht. Wenn du die Beiträge immer bezahlst, liegt zumindest kein offensichtlicher Schaden vor. Nun muss man erwägen, ob dem Provider noch irgendwelche verdeckten Kosten entstehen. Hier ist höchstens an Kosten für die Eintreibung der Beiträge zu denken und an den Fall, dass du nicht zahlungsfähig bist oder wirst. Jedoch fallen diese Positionen nur hypothetisch an. Voraussetzung für den Vermögensschaden ist aber, dass dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt. Das ist in deinem Fall nicht gegeben, somit scheidet auch § 263 StGB aus.

Fazit: Strafbar machst du dich mit der falschen Angabe nicht, sofern du die Beiträge immer brav bezahlst. Zivilrechtlich liegt jedoch eine arglistige Täuschung vor, womit der Provider den Vertrag jederzeit fristlos kündigen und dann die Kosten für den Gewinnausfall (Restbetrag bis zum Vertragsende) als Schadensersatz geltend machen kann. Meiner Erfahrung nach bleibt es aber meist einfach nur bei der Kündigung oder die ignorieren es sogar. Dass sie es überhaupt raus bekommen, ist aber auch sehr unwahrscheinlich.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.07.2015 10:19 von alexking.

02.07.2015 10:12
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Beitrag: #5
RE: Handyvertrag

Danke Alex damit kann der Thread geschlossen werden


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04.07.2015 07:54
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