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tihzi
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xPSP  Recht auf Rücknahme

Hallo ich habe eine frage und zwar Mein Onkel hat mit Erlaubnis meiner Eltern meine Konsolen und PCs einkassiert (Konfeziert). Jetzt ist es schon fast ein Jahr her. Ich habe meinen Eltern schon gesagt das sie ihm sagen sollen dass er mir meine Sachen wiedergeben soll, doch er weigert sich und meint er gibt sie mir am ENDE des SCHULJAHRES was ich vol ****** finde.Kann man da was mit irgentwelchen paragraphen und so machen alex ich weiss dass du dich auskennst bitte hilf mir ich will diese sachen verkaufen für eine PSVITA . Sad
Noch was er will sie sogar verkaufen und mir die Hälfte geben
Also danke im vorraus
euer tobi


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2012 20:15 von tihzi.

22.04.2012 20:11
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alexking
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Beitrag: #2
RE: Recht auf Rücknahme

Wohnst du denn bei deinem Onkel ?
Haben deine Eltern deinen Onkel ermächtigt die Erziehung zu übernehmen ?

Falls ja, dann darf dein Onkel dir die Sachen vorenthalten. Er dürfte sie auch verkaufen, allerdings nur wenn er dir das Geld vollständig gibt, bzw. es für dich verwahrt/anlegt. Er selbst darf davon nicht profitieren und er muss in deinem Interesse handeln, womit er die Sachen etwa nicht unter Wert verkaufen darf.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn du dir die Sachen durch Arbeit selbst verdient hast. Da du laut Profil aber erst 13 bist, schließe ich das mal aus.




22.04.2012 20:23
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tihzi
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Beitrag: #3
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

Also damals war mein Vater weg und mein onkel ist sehr streng und meint immer die erziehung zu übernehmen meine Mutter war da sehr sauer weil ich wo mein onkel da war wegen etwas einen lachkrampf bekam dann wollte ich ps2 spielen nahm er sie mit erlaubniss meiner mutter weg, wollt ich xbox 360 spielen nahm er sie weg , wollt ich ds oder pc spielen nahm er sie weg. Ich denk dass die sachen bei ihm rumgammeln aber wenn davon irgentetwas kaputt ist bringe ich ihn eigenhändig um egal ob ich sein patenkind bin. Die sachen habe ich mir alle mit erspartem gekauft oder geschenkt bekommen . Nein mein onkel wohnt nicht zusammen bei uns ,jedoch in der gleichen stadt und ein paar strasen weiter . Jetzt kommt er garnicht mehr wegen Eheproblemen meiner Eltern .
Jetzt war dass so der ablauf.
heul


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2012 21:11 von tihzi.

22.04.2012 20:31
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tihzi
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xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

Bitte antwortet Sad( ich will es wissen


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22.04.2012 22:30
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Beitrag: #5
RE: Recht auf Rücknahme

altha mit paragraphen gegen den eigenen onkel vorgehen wenn ich sowas erwähnen würde baaaaahm in die fresse danach kommt mein vater bahhhhm und wenns sein muss mein anderer onkel baaaaaaahmBig Grin ich würde mich nichtmal richtig wehren obwohl ich deutlich stärker bin als beide zusammen aber naja...Big Grin
also selbst kannst du nichts machen meines wissens nach wende dich an deine mum oder dad (auch wenns probleme gibt) rede mit denen aber lass dich nicht mit nein abblitzen sondern zeig dass dir das wichtig ist oder geh kompromisse ein oder lass mal die ein oder andere träne fallen^^ denn rechtlich kannst du aufgrund deines alters nicht viel machen.

meine psx wurde mir mit 6 jahren auch abgenommen von meinem dad aber weil ich meinem 5 jahre älteren couseng von meinem damaligen etagenbett mit den knie angesprungen hab und fast seine nase gebrochen hab weil er mein gran turismo mitnehmen wollte (mein vater hats erlaubt ich aber nicht Tongue) hab sie aber nach nem tag gefunden und einfach angeschlossen und gespielt mein dad hat nix gesagt Big Grin

23.04.2012 18:27
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alexking
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Beitrag: #6
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

tihzi :
Also damals war mein Vater weg und mein onkel ist sehr streng und meint immer die erziehung zu übernehmen meine Mutter war da sehr sauer weil ich wo mein onkel da war wegen etwas einen lachkrampf bekam dann wollte ich ps2 spielen nahm er sie mit erlaubniss meiner mutter weg, wollt ich xbox 360 spielen nahm er sie weg , wollt ich ds oder pc spielen nahm er sie weg. Ich denk dass die sachen bei ihm rumgammeln aber wenn davon irgentetwas kaputt ist bringe ich ihn eigenhändig um egal ob ich sein patenkind bin. Die sachen habe ich mir alle mit erspartem gekauft oder geschenkt bekommen . Nein mein onkel wohnt nicht zusammen bei uns ,jedoch in der gleichen stadt und ein paar strasen weiter . Jetzt kommt er garnicht mehr wegen Eheproblemen meiner Eltern .
Jetzt war dass so der ablauf.
heul



Die entscheidende Frage ist in dem Fall, ob deine Mutter damit einverstanden ist, dass dein Onkel dir die weggenommen hat und behält.

Falls sie damit nicht einverstanden ist, besteht ein Herausgabeanspruch aus § 985 BGB. Zudem würde sich dein Onkel der Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar machen.

Falls sie aber damit einverstanden ist, kannst du leider nichts machen.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 19:18 von alexking.

23.04.2012 18:54
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Beitrag: #7
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

Sie war damit inverstanden .Jetzt meint sie Er soll mir meine Sachen wiederhergeben was er jedoch nicht tut.


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23.04.2012 18:59
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Beitrag: #8
RE: Recht auf Rücknahme

dann überleg dir das wie du vorgehst dann das kann zu enormen streitigkeiten in der familie führen und wahrscheinlich wirst du es später auch bereuen wegen konsolen gegen dein onkel vorzugehen

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 19:02 von f-air-d.

23.04.2012 19:01
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RE: Recht auf Rücknahme

hab schon angerufen bei ihm er meint wenn ich rechtlich vorgehe brauch ich mich bei ihm nicht mehr blicken lassen . Der hat kein einverständniss man der lügt mich an .


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23.04.2012 19:09
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alexking
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RE: Recht auf Rücknahme

Dann hat deine Mutter ihr Einverständnis widerrufen, was sie auch jeder Zeit darf. Sprich, dein Onkel muss die Konsolen herausrücken.

Da die Unterschlagung ein Delikt nach dem StGB ist, könnt ihr ihn auch bei der Polizei anzeigen. Im Gegensatz zur Heranziehung eines Anwalts, ist dies erstmal der kostenlose Weg, auch wenn dies im Sinne der Familie natürlich nicht schön ist.




23.04.2012 19:22
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tihzi
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Beitrag: #11
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

Danke nun ich habe schiss wegen meinem r4 in meinem ds da sind meine Backups drauf die Spiele hab ich jedoch im originalen .Können die mich anzeigen.Ich weiss des mit der Familie doch der Onkel kommt fasst garnicht mehr aber ich will die dinger haben und verkaufen man 2 ds ,ein medion tower,2 ps2,eine xbox und xbox 360 ,eine Festplatte ,1 psp alter des ist seehr viel .


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 19:30 von tihzi.

23.04.2012 19:26
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RE: Recht auf Rücknahme

nein solange du nachweisen kannst dass du die originalen hast nicht

23.04.2012 19:30
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alexking
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Beitrag: #13
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

tihzi :
Danke nun ich habe schiss wegen meinem r4 in meinem ds da sind meine Backups drauf die Spiele hab ich jedoch im originalen .Können die mich anzeigen.Ich weiss des mit der Familie doch der Onkel kommt fasst garnicht mehr aber ich will die dinger haben und verkaufen man 2 ds ,ein medion tower,2 ps2,eine xbox und xbox 360 ,eine Festplatte ,1 psp alter des ist seehr viel .


Die Polizei weiß nicht mal im Entferntesten was das überhaupt ist, daher mach dir keine Sorgen. Weiterhin ist auch der Besitz von Raubkopien keine Straftat, sondern über den zivilrechtlichen Wege zu klären, für den die Polizei keine Zuständigkeit hat.




23.04.2012 19:35
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tihzi
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Beitrag: #14
xPSP  RE: Recht auf Rücknahme

Ok der Post hier von mir war unötig weil ich die Frage stellen wollte dh platzhalter


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.04.2012 19:37 von tihzi.

23.04.2012 19:35
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roice2000
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Beitrag: #15
RE: Recht auf Rücknahme

Irgendwie traurig diese Generation...

23.04.2012 19:38
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