Antwort schreiben  Thema schreiben 
Verfasser Nachricht
KostenloserPenner
Unregistered


Beitrag: #1
Sad  Ausgangssperre

Hey entweder mag Merkel net oder ich hab sie beleidigt.
Meine Mutter will mich net am 1.Mai mit kumpels raus weil sie im Ausland ist und wenn mich dan die Bullen anhalten weil ich 15 bin nachhause schicken und da fehlt dan die Verantwortungs Person könnte in so einem fall das Jugendamt einschalten?
2.Frage wie lange darf man draußen bleiben unter 16. u 18. ach ja die anderen alter wie lange man draußen bleiben darf z.b. 16 interessieren mich auch.Gruß vom Penner vom Kostenlosen

26.04.2012 20:38
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
H@cKzZ
Unregistered


Beitrag: #2
xPSP  RE: Ausgangssperre

1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…

26.04.2012 20:46
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
noobie
News-Writer
*****


Beiträge: 1.230
Gruppe: User
Registriert seit: Nov 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 552
Beitrag: #3
RE: Ausgangssperre

Laut Jugendschutzgesetz darfst du ab 14 bis 22:00Uhr draußen bleiben, ab 16 bis 0:00Uhr und ab 18 halt so lange du willst. :-)
Hab ich zumindest so in der Schule gelernt.

Zu der 1. Frage kann ich leider nichts beisteuern.


26.04.2012 20:48
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
musty97
Unregistered


Beitrag: #4
xPSP  RE: Ausgangssperre

K@LL3S :
1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…


Es gibt Gesetze und da isses nicht so "wie manns nimmt".
Du darfst Draußen ab 14 Jahre bis 22 Uhr bleiben,
mit ab 16 Jahren bis 24 Uhr,
18 Ist selbstverständlich Wink
Mit Kino usw isses anders geregelt aber das weiß ich nit

26.04.2012 20:51
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
REMO
XxHEROxX
*****


Beiträge: 1.880
Gruppe: User
Registriert seit: Jan 2011

Status: Offline
Danke erhalten: 1025
Beitrag: #5
RE: Ausgangssperre

lol warum darf man einfach nicht immer wann man möchte raus ???
haben die ein problem damit ??
ok ich war noch nie um 1 uhr morgens oder so draußen ^^ Big Grin
ich frage nur !!
danke

mfg.


Graue Welt nur die Banknoten sind Kunterbunt

26.04.2012 21:29
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Storm
Artist
**


Beiträge: 2.278
Gruppe: Datenpfleger
Registriert seit: Sep 2009

Status: Offline
Danke erhalten: 1544
Beitrag: #6
xPSP  RE: Ausgangssperre

Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.

Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern Wink

26.04.2012 21:36
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
xXIcecoldXx
Experte
****


Beiträge: 976
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010

Status: Abwesend
Danke erhalten: 444
Beitrag: #7
xPSP  RE: Ausgangssperre

Solang du kein Auto anzündest, nicht Besoffen durch Die Gegend rennst und Leute anpöbelst oder keine andere Dinge machst wo die Polizei eigeschaltet werden würde (Mit 15 sehr Spät versuchen in ne Disco zu kommen oder so Tongue ) ,Dich also eher unauffällig verhältst wird auch nichts passieren Big Grin Wink

Rein Rechtlich gesehen haben meine Vorposter meines Wissens nach schon alles gesagt:
14 Jahre -> 22 Uhr auf ÖFFENTLICHEN Plätzen / Veranstaltungen
16 Jahre -> 24 Uhr auf ÖFFENTLICHEN Plätzen / Veranstaltungen
18 Jahre -> Mach' was Dir spaß macht Big Grin

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2012 21:55 von xXIcecoldXx.

26.04.2012 21:53
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
Storm (Apr-27-2012), REMO (Apr-27-2012), Superfly (Apr-26-2012)
bibabutzeman
Banned


Beiträge: 28
Gruppe: Banned
Registriert seit: Apr 2012

Status: Offline
Danke erhalten: 3
Beitrag: #8
xPSP  RE: Ausgangssperre

Storm :
Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.

Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern Wink


Jo, so kenne ich das auch!

26.04.2012 22:16
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Superfly
Super Mod
**


Beiträge: 6.017
Gruppe: Super Moderator
Registriert seit: Jun 2009

Status: Offline
Danke erhalten: 5976
Beitrag: #9
RE: Ausgangssperre

Ja, sie haben ein Problem damit. Mit 15 ist man noch klein, da darf man einfach nicht so spät raus.^^

Und war das nicht mal so, dass man ab 17 erst bis 24 Uhr draußen sein darf?

26.04.2012 22:34
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
alexking
Administrator
***


Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007

Status: Offline
Danke erhalten: 31833
Beitrag: #10
RE: Ausgangssperre

Du willst das Jugendamt einschalten, um zu erwirken, dass du an einer potentiell gefährlichen Demonstration teilnimmst ? Da gehe ich jedenfalls mal von aus, da du den 1. Mai angesprochen hast.

Deine Mutter kann von ihrem "Züchtigungsrecht" aus § 1631 Abs. 1 BGB Gebrauch machen und dir den Ausgang verbieten, völlig unabhängig davon wie lange ein Minderjähriger sich außer Haus aufhalten darf. Etwas anderes gilt nur, wenn deine Mutter dich ohne Grund einsperren würde. Vorliegend besteht aber eine potentielle Gefahr für dich und sie ist zudem noch im Ausland und kann nicht auf dich aufpassen. Insofern ist dieses Verbot vollkommen legitim.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2012 23:23 von alexking.

26.04.2012 23:22
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
REMO (Apr-27-2012)
KostenloserPenner
Unregistered


Beitrag: #11
RE: Ausgangssperre

Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir? Big Grin

27.04.2012 15:18
Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Axiom_Pwns
Legende
*****


Beiträge: 1.767
Gruppe: User
Registriert seit: Oct 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 871
Beitrag: #12
xPSP  RE: Ausgangssperre

KostenloserPenner :
Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir? Big Grin


Er hat Jura studiert. Smile


Support my band: Beyond Scorn
27.04.2012 16:01
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben  Thema schreiben 

Druckversion anzeigen
Thema einem Freund senden
Thema abonnieren | Thema zu den Favoriten hinzufügen




» zum Seitenanfang