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P.Coolman
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Beitrag: #1
xPSP  fragen wegen ausbildung & vergütung

komm ich mal gleich zur sache, 2 fragen hab ich

1. wird die probezeit bezahlt? gehört ja eigentlich zur ausbildungszeit oder?
2. wenn man ausgebildet wird muss man ja einen tag in die schule, darf dieser tag als freier tag gesehen werden? zb. montag ist ruhetag, dienstag wäre schule und man müsse bis sonntag 5 arbeitstage machen. oder 4 tage wenn die schule als arbeitstag gilt.

tschöö^^


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16.08.2012 15:09
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SparkMonkay
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Beitrag: #2
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

Nein, soweitich weiß wird die Probezeit nicht bezahlt Wink
zum 2. weiß ich nicht, ansonsten glaube ich das du dann eig "Feierabend" hast Big Grin


HAVE A NICE DAY BITCH! ACHTUNG: POST KANN EDITIERT SEIN! teufel
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2012 15:12 von SparkMonkay.

16.08.2012 15:12
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P.Coolman
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Beitrag: #3
xPSP  RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

KaptainBio :
Nein, soweitich weiß wird die Probezeit nicht bezahlt Wink
zum 2. weiß ich nicht, ansonsten glaube ich das du dann eig "Feierabend" hast Big Grin


feierabend? möchte wissen ob man den schultag als arbeitstag zählt so das 4 tage zum arbeiten bleiben würden


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16.08.2012 15:31
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KingRanger
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Beitrag: #4
xPSP  RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

P.Coolman :
komm ich mal gleich zur sache, 2 fragen hab ich

1. wird die probezeit bezahlt? gehört ja eigentlich zur ausbildungszeit oder?
2. wenn man ausgebildet wird muss man ja einen tag in die schule, darf dieser tag als freier tag gesehen werden? zb. montag ist ruhetag, dienstag wäre schule und man müsse bis sonntag 5 arbeitstage machen. oder 4 tage wenn die schule als arbeitstag gilt.

tschöö^^


1. Na klar wird die Probezeit bezahlt Wink

2. Ein Berufschultag wird als Arbeitstag angesehen. Heißt man bekommt normalerweise eine gewisse Stundenzahl gutgeschrieben für diesen Tag.

Manchmal muss man nach der Berufschule noch in den Betrieb oder man muss die fehlenden Stunden (meist 1,5 Stunden) innerhalb der anderen Arbeitstage nachholen.

Kann aber auch sein, dass man nach der Schule frei hat und es als ganzer Arbeitstag angerechnet wird. Ist von Beruf zu Beruf verschieden Wink.

Aber es ist ein Arbeitstag, obwohl du an diesem Tag in der Schule sitzt.

Also wie oben beschrieben, hast du dann nur 4 weitere Arbeitstage Smile


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16.08.2012 15:39
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FAILER95
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Beitrag: #5
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

Also zu deiner ersten Frage kann ich dir es nicht geau sagen, aber normaler Weise bekommst du da auch lohn.
Probezeit bedeutet nur, dass der Arbeitgeber dich in dieser Zeit prüft ob du A: für diesen Beruf geeignet bist und B: ob du Zuverlässig bist ( z.B. Pünktlichkeit )
Er kann dich während der Probezeit Fristlos kündigen.
Und zu deiner zweiten Frage: Die Berufsschule ( falls du das meintest ) gehört zur ausbidung dazu.
Das heist: Deine woche könnte z.B. so aussehen...
Montag: Berufsschule
Dienstag-Freitag: Arbeit
Eine ausnahme sind Überstunden z.B. am samstag Arbeiten oder in der Woche eine Stunde länger arbeiten.
Diese überstunden werden aber in deinem Urlaub verrechnet und du hast etwas mehr Urlaub oder bekommst mehr Lohn. ( wenn du unter 18 Jahren bist, darft du keine Überstunden machen- wegen arbeitsschutz-und Jugendschutzbestimmungen)
Hoffe ich konnte deine Fragen beantworten.


Das Leben ist ein scheiß Spiel!!!
( Aber die Grafik ist geil ) xD
16.08.2012 15:47
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Master_Jens
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Beitrag: #6
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

Es gibt auch Block Unterricht. D.h. zb. 1 Woche Arbeiten durch und 1 Woche Schule.

Die Probezeit wird natürlich bezahlt, du kannst nur sehr leicht gekündigt werden.

In der Ausbildung bekommst du immer festes Gehalt. Bei mir war es so, Überstunden sind keine Pflicht, sie werden ohnehin nicht bezahlt.


16.08.2012 16:39
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P.Coolman
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Beitrag: #7
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

weiß jemand die genauen paragraphen auswendig?
will das meinem bruder mitgeben als nachweiß das es so stimmt


It´s Cool man^^|osu!

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19.08.2012 19:51
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renes2
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Beitrag: #8
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

Probezeit = Testzeit, nicht Praktikum.
Sprich, du arbeitest zB 4Monate, wirst Behandelt wie en Normaler Mitarbeiter, bist halt nur leichter zu kündigen (Innerhalb der Probezeit OHNE!!!!! Angabe von Gründen)

Und mit der Schule, das kannst du vergessen^^
Der Schultag IST PFLICHT!
Nicht Betrieblich gesehen, sondern auch Staatlich!!!

Der Betrieb MUSS dir für den Schultag in Internen Daten eine 8h Schicht aufschreiben.
Es sei denn es besteht Notstand, dann darf der Betrieb dich gegen Vorlage auch von der Schule befreien-


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
19.08.2012 20:12
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P.Coolman
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Beitrag: #9
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

DAS hab ich mittlerweile verstanden-.-
ich wollte nur wissen ob jemand den genauen paragraphen hat wollte es meinem bruder mitgeben


It´s Cool man^^|osu!

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20.08.2012 14:10
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renes2
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Beitrag: #10
RE: fragen wegen ausbildung & vergütung

nein, aber inzwischen Hättest du den paragraphen selbst googlen können xD Tongue

Spaß, hör dich dochmal in nem richtigen AZubiforum um


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
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Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
20.08.2012 20:13
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