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hasi333333
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Beitrag: #1
xGames  überstunden

ich habe mal eine frage was man machen kann wenn überstunden nicht bezahlt werden geschweige kein freizeit ausgleich

27.10.2012 13:15
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notepass
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Beitrag: #2
RE: überstunden

Kommt drauf an. Manchmal steht im Arbeitsvertrag was allá "Überstunden gibts ned und sie werden auch ned Berücksichtigt"
Ansonsten mal weiter im Arbeitsvertrag kuken und sich im Notfall ans Arbeitsgericht wenden (oda wie das heist)

27.10.2012 17:40
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fkrone
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Beitrag: #3
RE: überstunden

Ich habe keine festen Arbeitszeiten. Deswegen ist es bei mir auch möglich (und so im Ausbildungsvertrag festgelegt), dass ich keine Überstunden angerechnet bekomme (weder mit Geld noch Freizeitausgleich). Ist nunmal so, meines Wissens nach auch rechtens.

28.10.2012 01:05
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sektenpower
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Beitrag: #4
xGames  RE: überstunden

in meiner Firma werden sie wie normale Stunden berechnet was beschiss ist aber damit 200 Hanseln Die Arbeit erledigen und dafür 2-3 Chefs die Kohle einheimsen.

So ist das Leben hart und ungerecht!


PSN ID: Error_Code_2
28.10.2012 16:29
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renes2
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Beitrag: #5
xGames  RE: überstunden

fkrone :
Ich habe keine festen Arbeitszeiten. Deswegen ist es bei mir auch möglich (und so im Ausbildungsvertrag festgelegt), dass ich keine Überstunden angerechnet bekomme (weder mit Geld noch Freizeitausgleich). Ist nunmal so, meines Wissens nach auch rechtens.


Dafuq?

Es muss angegeben werden, wann deine Arbeitszeiten sind, es sei denn es sind Extreme Berufe (wobei mir gerade kein Beispiel einfällt).

Als Azubi muss doch sogar ne Pause eingehalten werden (12 h Pro Schicht mind. glaubich) wie regelt ihr das wenn nichts drinsteht?


Zum Thema: Steht im vertrag nichts von Überstunden drin, so muss der Arbeitgeber entweder vergüten oder Freizeitausgleich leisten.


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
28.10.2012 17:30
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fkrone
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Beitrag: #6
RE: überstunden

Ok, ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt (da mein Sachverhalt für mich eine Selbstverständlichkeit ist und ich das ganze eventuell falsch verstanden habe). Ich habe keine festen Arbeitszeiten (so gehe ich Montags meist früher, bleibe Dienstags meist dann länger).

Zitat:
Gleitende Arbeitszeit und Mehrarbeit
In Dienstleistungsbetrieben, insbesondere im öffentlichen Dienst, wird oft aufgrund des Tarifvertrages oder der Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit angeboten. Hiernach können Arbeitnehmer Arbeitsbeginn und -ende unter Berücksichtigung von Kernarbeitszeiten selbst festlegen. Allerdings ist es oft die Arbeitsmenge, die tatsächlich die Inanspruchnahme solcher Arbeitszeitkonten bestimmt. Soweit bestimmte Zeitguthaben im Rahmen gleitender Arbeitszeit "angespart" wurden, können diese i. d. R. nur „abgefeiert“, nicht aber vergütet werden (Vorholzeit). In neueren Tarifverträgen werden auch langfristige Regelungen, von Jahresarbeitszeit- bis zu Lebensarbeitszeitkonten getroffen. Die klassische Mehrarbeitvergütung ist daher weitgehend Vergangenheit, jedenfalls im dienstleistenden Gewerbe.

-> http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrarbeit#Gleitende_Arbeitszeit_und_Mehrarbeit

Dazu noch http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2012 17:40 von fkrone.

28.10.2012 17:38
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Edgeworth
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Beitrag: #7
RE: überstunden

Das Thema Überstunden ist relativ heikel. Zum einen bestimmt das der Manteltarifvertrag der für einen in der Region gültig ist, zum anderen natürlich der entsprechende Vertrag.
Wenn im Vertrag nichts von Überstunden steht, muss man auch keine machen, insbesondere als Auszubildender sind übrigens gar keine Übstunden zulässig, mit Ausnahme wichtiger Notfälle wie z.B. einem Hausbrand oder dergleichen. Aber viel Kundschaft oder sowas ist KEIN Grund für Auszubildende für Mehrarbeit.

Im Falle der erzwungenen Mehrarbeit würde ich den Betriebsrat aufsuchen, wenn vorhanden, andernfalls - wenn du in der Gewerkschaft bist - dort mal anfragen.

Zitat:
Als Azubi muss doch sogar ne Pause eingehalten werden (12 h Pro Schicht mind. glaubich) wie regelt ihr das wenn nichts drinsteht?


Du hast allgemein das Recht auf eine Ruhezeit, häufig sind das 11 Stunden, bei anderen 12, aber es gibt auch Berufe wo nur 10 Stunden nötig sind. Das ist aber auch wieder eine Sache die im Manteltarifvertrag geregelt ist.

Wie gesagt, für alle die Überstunden machen müssen und sich nicht sicher sind ob das so rechtens ist: Wendet Euch an Euren Betriebsrat oder falls vorhanden vielleicht eine Jugend- und Auszubildenden-Vertretung. Die können das prüfen und u.U. dem Chef auf die Finger klopfen. Man sollte aber natürlich abwägen ob es sinnvoll ist dem Chef so quer zu kommen, halt unter Berücksichtigung von Fragen wie "Will ich nach der Ausbildung übernommen werden?", "Habe ich Vergünstigungen die er mir streichen kann?" und dergleichen.

Aber im Recht ist man häufig schon mit sowas, auch wenn viele Arbeitgeber einem anderes suggerien mit Sprüchen die Worte wie Kündigung beeinhalten. ;-)

05.11.2012 20:06
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