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Edgeworth
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Beitrag: #16
RE: Kleinanzeigen Ebay !

Einfache Sache:

Du hast einen Kaufvertrag über Ebay abgeschlossen über ein Telefon mit Simlock. Das ist ein gängiger Begriff, mit dem der Käufer etwas anfangen sollte ODER sich bei dir erkundigen sollte was es heißt, wenn er es nicht versteht. (Muss ja nicht jeder technisch versiert sein und sich mit derlei Begriffen auskennen.)

De facto hat er aber nicht gefragt und ist damit auf dein Angebot eingangen, d.h. ein Kaufvertrag ist enstanden! Und das über ein Telefon mit Simlock. Es ist natürlich blöd, dass er damit nichts anfangen kann, aber man kann als Verkäufer ja auch davon ausgehen dass der Käufer gern so ein Gerät möchte um es sich dann nach Ablauf gewisser Fristen freischalten zu lassen. (Was ja gegen Gebühren geht.)
In diesem Sinne ist auch hier nichts gesetzeswidriges. Also ist dein Kaufvertrag schonmal gültig, und nur schwer bis gar nicht anfechtbar. Wenn er dich anzeigt dürfte er aller Vorraussicht nach sogar auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben.

Die Drohungen die er dir stellt würde ich protokollieren und unter Umständen auch durch Zeugen begutachten lassen. Damit bist du auf der sicheren Seite falls tatsächlich irgendwas vorfallen sollte. Aber von sowas brauchst du dich nicht einschüchtern lassen.
Klär ihn am besten darüber auf dass das Simlock später entfernbar ist gegen Gebühr, das könnte ihn ja schon etwas versöhnlicher stimmen. Wenn nicht kann man ihm auch nicht helfen, ausser ggf. mit einem kulanzmäßigen Umtausch, aber das liegt letztenendes in deinem Ermessen. Verpflichtet bist du dazu nicht, solange das Gerät keinen Mangel aufweist den du nicht angegeben hast.

09.11.2012 22:18
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Beitrag: #17
RE: Kleinanzeigen Ebay !

Es passen NUR orginale T-mobile Karten rein (gibt auch Prepaid)

Congstar und andere Anbieter funktionieren nicht !!

Es muss 100 prozent von tmobile sein.
Hatte auch mal so ein Simlock spreche aus erfahrung


erst machst du auf Boss wie Hugo,
danach bist du Klein so wie Calvin.
10.11.2012 09:19
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Beitrag: #18
RE: Kleinanzeigen Ebay !

Schick ihm doch ne Anleitung zum Jailbreaken dann hat sich das Thema erledigt.

Außerdem kann man ja sagen du hast ihm das Gerät ja als "Defekt" verkauft da eh der Homebutton kaputt ist/war.

Das "Man sieht sich immer zweimal im Leben" ist neDrohung, selbst ich spreche sowas aus wenn ich mit jemanden nen Hühnchen rupfen möchte^^

Aber vielleicht ists auch nur so nen Spruch von ihm und er macht gar nichts, aber auf die leichte Schulter würde ich es auch nicht nehmen.


10.11.2012 11:15
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Beitrag: #19
xGames  RE: Kleinanzeigen Ebay !

uemit28 :
er hat mich noch bedroht mit "Man sieht sich zwei mal im Leben " kann man das als bedrohung Zählen ?


Nein, für eine Bedrohung gemäß § 241 StGB reicht das nicht aus. Er müsste es schon konkreter formulieren und etwas sagen wie: "Ich bring dich um" und selbst da ist noch zu erörtern, ob es überhaupt ernst zu nehmen ist.

Anzeigen wegen Betruges kann er dich zudem nicht. Wenn du in der Beschreibung Mängel erwähnt hast, sind diese Vertragsbestandteil geworden. Diese werden dann auch von keiner Gewährleistungspflicht abgedeckt. Du musst diese dann nicht nochmals fernmündlich wiederholen, wenn sie in der Beschreibung aufgeführt waren und er nicht konkret danach gefragt hat.

Er kann sich höchstens mit dir auf dem zivilrechtlichen Wege rumstreiten, aber das wäre unklug, da er den Fall bei eindeutiger Beweislage verlieren würde und die Prozesskosten tragen müsste.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.11.2012 12:20 von alexking.

10.11.2012 12:17
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Beitrag: #20
RE: Kleinanzeigen Ebay !

Okay danke king Smile
Jetzt fühle ich mich beruhigt ich danke euch allen dafür das ihr euch etwas Zeit für mich genommen hat Smile




Danke an ToXXiN für die Signature!

10.11.2012 15:29
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