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renes2
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eBay recht: Artikel zurückgezogen
Hab mal ne Frage, bin auch gerade etwas gereizt deswegen.
Folgendes, war Höchstbietender bei einer Auktion, ging noch 18h meine ich.
Jetzt kommt gerade die Email das verkäufer seinen Artikel mirnichts, dirnichts zurückgezogen hat.
Frage: darf der das einfach?
ich meine was soll das?
Die Käufer werden immer angeschissen wenn sie was gekauft haben&nicht bezahlen wollen/können und die verkäufer dürfen einfach so streichen??
Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!
Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
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12.01.2013 21:36 |
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speedfreak
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Rechtlich gesehen ist ein Vertrag zustande gekommen wenn du zum Zeitpunkt Höchst bietender warst.
Gibt sogar Gerichtsurteile dazu.
http://www.*******.de/news/onlineauktionen/330.html
Um deine Fragen zu Beantworten. Nein er darf das nicht. Was das soll ich ja klar, es waren ihm zu wenig Gebote/Interessenten.
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12.01.2013 21:49 |
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renes2
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Ist doch nicht mein problem, wenn sich kein anderer dafür interessiert.
ER hats für nen mindeswert reingesetzt, ich hab drauf geboten, und vertrag kam also zustande.
Thx, werd ich direkt mal melden -_-
Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!
Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
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12.01.2013 21:54 |
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NeverCheat
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Da gabs mal ein Artikel im Fokus
und zwar muss in diesem falle der Verkäufer dir Schadensersatz leisten, undzwar den betrag den der Artikel neu kostet minus dein gebot.
(Ich hoffe mal das ist noch aktuell)
Da gab es auch schon gerichtliche Urteile da hat jemand ein Golf motor verkauft und dann zurück gezogen, dann musste der verkäufe um die 3000€ Schadensersatz bezahlen.
Allerdings kommst du da ohne Anwalt glaube ich nicht weit. Musst du selbst wissen ob es dir der ganze Stress der damit verbunden ist wert ist.
Hier ist der Artikel
Auch interessant
Man kann nie beweisen ob er die Wahrheit sagt damit man die Lösung geholfen wird.
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12.01.2013 22:15 |
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KAYA
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Ein Kaufvertrag kommt nur zustande wenn du auch die Auktion gewonnen hast.
Wenn sie noch 18h ging kann er es zurück ziehen ohne Probleme.
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13.01.2013 11:53 |
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qwertz123123
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Rechtlich gesehen ist ein Vertrag zustande gekommen wenn du zum Zeitpunkt Höchst bietender warst.
Gibt sogar Gerichtsurteile dazu.
http://www.*******.de/news/onlineauktionen/330.html
Um deine Fragen zu Beantworten. Nein er darf das nicht. Was das soll ich ja klar, es waren ihm zu wenig Gebote/Interessenten.
wo ist denn da bitte ein kaufvertrag zustande gekommen ?
die auktion lief noch 18h und ich nehme an da waren noch andere user am mitbieten.
haben die alle jetzt alle einen kaufvertrag abgeschlossen ?
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13.01.2013 11:57 |
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speedfreak
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
wo ist denn da bitte ein kaufvertrag zustande gekommen ?
die auktion lief noch 18h und ich nehme an da waren noch andere user am mitbieten.
haben die alle jetzt alle einen kaufvertrag abgeschlossen ?
Lesen könnt ihr nicht oder?
Ich zitiere mal.
"Das Gericht stellte dazu grundsätzlich fest, dass trotz Abbruch der Auktion ein nicht widerruflicher Kaufvertrag zustande gekommen ist."
Wo kämen wir denn dahin wenn Jeder ein Angebot einfach abbricht weil sich zuwenig dafür Interessieren?
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13.01.2013 12:05 |
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KAYA
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Naja du solltest froh sein das du nicht verarscht worden bist.
Ich würde da jetzt keine große Sache daraus machen.Und wer sagt das du in den 18std nicht hättest überboten werden können? Die meisten bieten immer in der letzten Minute.
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13.01.2013 13:11 |
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renes2
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Wer sagt das ich nicht weitergeboten hätte?
Hab jetzt ne antwort von dem typen bekommen, hab humanerweise zuerst den typ gefragt.
Er schrieb mir er hat das mindesgebot nicht angegeben gehabt?
Ist das rechtens?
Ging um einen selteneren artikel
Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
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Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
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13.01.2013 13:59 |
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speedfreak
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Rechtens dürfte das nicht sein. Mit dem einstellen der Auktion versichert er ja das er so damit zufrieden ist.
Ob er es wirklich nur vergessen hat kann ja keiner nach halten.
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13.01.2013 14:05 |
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Edgeworth
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RE: eBay recht: Artikel zurückgezogen
Schwer abzuschätzender Rechtsfall.. Hm. Generell ist es ja so, dass du einen Kaufvertrag wegen Irrtum anfechten kannst. Also er kann durchaus nachträglich direkt nach Erkennung seines Fehlers diesen korrigieren - Er muss den Artikel dann aber auch korrigiert wieder einstellen.
Wenn der Fehler also z.B. war dass er eine PS3 für 100 Euro verkaufen wollte, hat sie aber durch einen Kommafehler versehentlich für 10 Euro reingesetzt kann er sie auch sofort wieder rausnehmen und muss sie dann aber auch für 100 wieder einstellen.
Es ist schwer zu sagen, wie sich das im aktuellen Fall verhält, aber grundsätzlich hast du als Verkäufer schon die Möglichkeit einen Fehler in deiner Auktion zu korrigieren - Wie man Fehler dann definiert ist natürlich wieder eine andere Sache. ;-) Ich würde es auf jeden Fall mal an Ebay melden, u.U. können die dir dann ja etwas dazu sagen bzw. den User verwarnen und dazu verdonnern die Auktion wieder einzustellen zu den gegebenen Konditionen.
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13.01.2013 22:12 |
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