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Farid_Bang
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Beitrag: #1
xGames  Ist das eine Beleidigung?

Hallo Leute, ich habe eine Frage undzwar habe ich bei ebay kleinanzeigen ein Handy reingestellt und geschrieben das ich es nur gegen das Note 2 tausche.

Jeder bietet mir ein s3 an und bei eine hatte ich die Nase voll und habe geschrieben "lern lesen"

Jetzt will sie mich anzeigen und sagt das sie staatsanwältin ist.
Sie hat mich als rotznase beleidigt und sagt das ich in paar tagen Post bekomme.

Ist das "lern lesen" eigentlich eine beleidigung und kann da was passieren?


erst machst du auf Boss wie Hugo,
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27.01.2013 16:08
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Mr Burns
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Beitrag: #2
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

Natürlich ist das KEINE Beleidigung. Wink Das ist eine Aufforderung, welche nichteinmal ein vulgäres Wort enthält. "Leck mich doch am A****" wäre dagegen eine etwas andere Aufforderung Wink




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 16:14 von Mr Burns.

27.01.2013 16:11
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Beitrag: #3
RE: Ist das eine Beleidigung?

Quatsch. Das ist weniger eine Beleidigung, mehr eine Aufforderung. Ich denke darauf passt der Spruch. "Großes Maul, nichts dahinter". Und wenn sie Anwältin ist (was ich nicht glaube), glaubst du, dass irgendein Gericht das verhandel würde? Ich denke nicht.

27.01.2013 16:12
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Beitrag: #4
RE: Ist das eine Beleidigung?

Ok danke, als ich meinte sie soll mich anrufen hat sie es micht gemacht und gesagt, dass ich die Tage in den Briefkasten schauen soll.

Kann sie eigentlich meine Adresse herausfinden? Habe die Postleitzahl angegeben aber keine Adresse.

Also die Stadt steht da


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27.01.2013 16:14
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Mr Burns
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Beitrag: #5
RE: Ist das eine Beleidigung?

Nein kann sie nicht, wenn du nicht mit änlichen Namen irgendwo registriert bist und dort deine Adresse angegeben hast. Wink Insgesamt muss man jedoch sagen, dass man vieles über jemanden(der seine Daten oft verstreut angibt) rausfinden kann, wenn man lange genug im Internet sucht.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 16:17 von Mr Burns.

27.01.2013 16:15
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Beitrag: #6
RE: Ist das eine Beleidigung?

Solche Typen kannst du getrost ignonieren. Als ob das eine Beleidigung wäre, lach einfach drüber. Smile

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.01.2013 16:17 von Zypharium.

27.01.2013 16:16
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Beitrag: #7
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

Sag/schreib ihr doch einfach verklag mich doch meine Güte nur weil du geschrieben hast *lern lesen*.

Sie ist ganz sicher keine staatsanwältin! Big Grin

Du brauchst keine Panik zu kriegen.



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27.01.2013 16:29
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Beitrag: #8
RE: Ist das eine Beleidigung?

Danke, Thema ist dann wohl geklärt.

Eine Staatsanwältin beherrscht die Rechtschreibung weniger als ich ^^
und nachdem ich ihr geschrieben habe, dass ich mit meinem Rechtsanwalt gesprochen habe und sie wegen ''Rotznase'' anzeige, schreibt sie mir nicht zurück Big Grin


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27.01.2013 16:33
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Beitrag: #9
RE: Ist das eine Beleidigung?

Wie schon angemerkt ist "lern lesen" keine Beleidigung sondern eine Aufforderung. "Rotznase" dagegen schon also hat sie sich wohl ein Eigentor geschossen. Ich frag mich sowieso wie primitiv und lächerlich die die Leute heutzutage sind. Wegen sowas eine Anzeige starten wollen? Wir sind hier doch nicht in den USA und selbst da würde es als lächerlich empfunden werden.


Ich bin ein Klarträumer, du auch? Bitte schaut im Klartraum-Thread vorbei und hinterlasst eure Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema:

http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=53865&pid=616750&#pid616750

Wenn auch du ein (zukünftiger) Klarträumer bist dann pack dies in deine Signatur!
28.01.2013 12:09
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Beitrag: #10
RE: Ist das eine Beleidigung?

Du bist nicht ganz der Unschuldsbengel. Auf solchen Handelsplattformen sollte man sich in jedem Fall immer korrekt äußern. Oder möchtest du so angeschrieben werden?

Trotzdem ist alles Schwachsinn.


28.01.2013 15:29
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Beitrag: #11
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

Bei einer Beleidigung nach § 185 StGB kommt es auf den Empfängerhorizont an, deshalb kann "lern lesen" durchaus eine Beleidigung sein und "Rotznase" zuweilen auch nicht.

Wer beispielsweise eine Erkältung hat und eine laufende Nase und dann als Rotznase betitelt wird, würde mit einer Anzeige wegen Beleidigung vor Gericht nicht durchkommen. Umgekehrt kann der Ausspruch "lern lesen" etwa gegenüber einer blinden Person eine Beleidigung sein.

Im vorliegenden Fall handelt es sich aber natürlich nicht um eine Beleidigung.




28.01.2013 20:11
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Beitrag: #12
RE: Ist das eine Beleidigung?

Also ich würd Aufpassen wenn sie grad nicht Lesen lernt dan hast du Pechgehabt du kriegst warscheinlich 2-3 jahre wenn du glück hast dan auf Bewährung.Aber im Ernst das sind Leere drohungen von wegen ich komm mit Anwalt ja is klar der Anwalt lacht die aus wenn die des Wirklich durchziehen will Smile

30.01.2013 16:07
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NeverCheat
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Beitrag: #13
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

Lange nicht so gelacht 2-3 Jahre du kennst dich aus mein Freund Haha



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Man kann nie beweisen ob er die Wahrheit sagt damit man die Lösung geholfen wird.

30.01.2013 18:14
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Beitrag: #14
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

Na, kam schon Post? (Bestimmt Werbeprospekte)

Ich würd der ollen Herrin Staatsanwalt ja schreiben wie enttäuscht ich bin dass ich ewig auf Post von ihr warte. Ob sie mich nicht mehr mag. Ob jetzt alles aus ist. Oder ob aus dem lesen/schreiben lernen doch nix geworden ist.
Tongue

HaHaHaHarrr

Rambo Treffer

Ich bin gespannt ob der Dialog weitergeht. -is doch lustich.

PS EbayLeute mit ihrem Amwaltsgefasel immer...

01.02.2013 19:12
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Beitrag: #15
xGames  RE: Ist das eine Beleidigung?

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Also ich würd Aufpassen wenn sie grad nicht Lesen lernt dan hast du Pechgehabt du kriegst warscheinlich 2-3 jahre wenn du glück hast dan auf Bewährung.Aber im Ernst das sind Leere drohungen von wegen ich komm mit Anwalt ja is klar der Anwalt lacht die aus wenn die des Wirklich durchziehen will Smile


LoooooL und für Vergewaltigung gibts nur ne Geldstrafe!



"Ich werde lieber wofür ich steh gehasst, als von allen geliebt, nur damit es jedem passt."

03.02.2013 15:30
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