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CryWar
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Beitrag: #1
xGames  Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Hallo liebe community Big Grin
Ich habe mal eine Frage zu der Notwehr da ich keine Ahnung habe wie ich das bei Google finden sollte Big Grin
Und zwar , darf ich mich schon Selbstverteidigen bzw. Notwehr anwenden , wenn der Typ vor mir mich versucht zu Schlagen aber den Treffer verfehlt ?

Hoffe ihr habt da vielleicht ein paar Antworten Big Grin

Danke im Voraus

19.04.2013 16:15
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Hideki
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Beitrag: #2
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Ich tippe auf: Nein.



"Ich werde lieber wofür ich steh gehasst, als von allen geliebt, nur damit es jedem passt."

19.04.2013 16:25
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Zypharium
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Beitrag: #3
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Sollt er dich wirklich versuchen zu schlagen, darfst du dich verteidigen. Verteidigen heißt aber nicht, dass du ihn ins Koma schlagen darfst, auch nicht bei Notwehr. Am besten sollte man sich aber mit Worten verteidigen und nicht auf niedere Instinkte stützen.

19.04.2013 16:36
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SparkMonkay
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Beitrag: #4
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Du darfst ihn soweit außer Gefecht setzten, wie es nötig ist, d.h. ihn so schlagen z.B. in den Magen, das er Kampfunfähig ist, insofern er eine Potenzielle Gefahr darstellt.

D.h tu ihm sowenig wie möglich weh, aber so das er dir keine Gefahr darstellt


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19.04.2013 17:04
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Beitrag: #5
xGames  RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Zypharium :
Sollt er dich wirklich versuchen zu schlagen, darfst du dich verteidigen. Verteidigen heißt aber nicht, dass du ihn ins Koma schlagen darfst, auch nicht bei Notwehr. Am besten sollte man sich aber mit Worten verteidigen und nicht auf niedere Instinkte stützen.


Worte nutzen aber nichts wenn du blutend auf dem Asphalt liegst siesta

Wie alle anderen sagten: Verteidigen ist ok solange er dich angreifen will oder es getan hat. Du darfst ihn selbstverständlich nicht ins Krankenhaus prügeln Big Grin

19.04.2013 17:09
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alexking
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Beitrag: #6
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Gemäß der Notwehr nach § 32 Abs. 2 StGB muss ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen, damit du dich wie beschrieben zur Wehr setzen darfst.

Rechtswidrig ist der Angriff, wenn er ohne Einwilligung erfolgt. Eine Einwilligung liegt hier nicht vor. Weiterhin muss der Angriff gegenwärtig sein. Dies ist er dann, wenn er noch andauert oder mit einem weiteren Angriff unmittelbar zu rechnen ist oder ein Erst-Angriff unmittelbar bevorsteht.

Verfehlt der erste Schlag, so ist zu deinen Gunsten davon auszugehen, dass der Täter es nochmal versuchen wird, ein weiterer Angriff also unmittelbar bevorsteht. In diesem Fall darfst du das mildeste Mittel wählen um dich zu verteidigen.

Das mildeste Mittel wäre etwa Schubsen oder selbst einen Schlag ansetzen. Allerdings musst du darauf achten, dass es nicht zum Notwehrexzess (§ 33 StGB) kommt. Du darfst ihn nicht krankenhausreif schlagen, wenn er unbewaffnet ist und auch selbst keine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug nutzen, es sei denn es ist davon auszugehen, dass du dich mit reiner körperlicher Gewalt nicht adäquat schützen kannst.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2013 12:38 von alexking.

19.04.2013 17:25
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Beitrag: #7
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Okay vielen dank für die Antworten ich denke das ich nun aufgeklärter bin Big Grin

24.04.2013 22:26
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Beitrag: #8
xGames  RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Sagen wir es so : Der wo den anderen al ERSTES schlägt und trifft, hat die Arschkarte gezogen.

25.04.2013 07:35
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Mishka84
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Beitrag: #9
RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Die beste Art der Verteidigung ist die Kraft des Angreifers gegen ihn selbst einzusetzen Wink

Beispielsweise: Er versucht dich zu schlagen - ziehe seinen Schlagarm zu dir und er liegt schon^^... oder schau dir mal an was sie bei "Wing Tsun" machen Wink


25.04.2013 13:29
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Beitrag: #10
xGames  RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Mishka84 :
Die beste Art der Verteidigung ist die Kraft des Angreifers gegen ihn selbst einzusetzen Wink

Beispielsweise: Er versucht dich zu schlagen - ziehe seinen Schlagarm zu dir und er liegt schon^^... oder schau dir mal an was sie bei "Wing Tsun" machen Wink


Das was du gesagt hast ist wohl das was man unter Verteidigung verstehen SOLLTE siesta Immerhin einer der versteht was der TE will Smile
Vorallem finde ich es immer amüsant das man sich mit Worten wehren soll...xD Ja nee is klar, bevor man gesagt hat: NEIN! So nicht!! - hat man schon 10 Schläge kassiert und man kann dann nurnoch seine Worte nutzen um den Krankenwagen zu rufen^^

26.04.2013 09:48
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summoner87
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Beitrag: #11
xGames  RE: Selbstverteidigung bzw. Notwehr

Also physische Kraft kann einem auch nicht immer weiterhelfen, vor allem nicht wenn man nicht stark genug ist. Und mit Worten, naja ist so eine Sache für sich xd Ich trag immer ein Pfefferspray bei mir, obwohl ich es bis jetzt auch noch nie benutzen musste, Gott sei Dank Big Grin Ich weiß, ist eher sowas für Frauen aber wenn du schon nicht genug Kraft besitzt und dich in so einer Lage findest, kann es auch hilfreich sein Smile)

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2013 20:03 von summoner87.

09.08.2013 11:54
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