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Abdullah
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Beitrag: #1
xGames  Muss ich haften?

Hallo Leute,

heute ist mir folgendes passiert:
Mein Freund wollte,dass ich auf seinem iPod ein Jailbreak draufmache.
Als ich das machte verkürzte sich seine Akkulaufzeit.Und ich habe 3€ dafür bekommen.
Muss ich haften oder was passiert jetzt?

07.07.2013 18:11
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19michael95
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Beitrag: #2
RE: Muss ich haften?

???
Wieso sollte sich bei einem Jailbreak die Akkulaufzeit verkürzen?
Und für was solltest du bitte haften?




07.07.2013 18:20
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Abdullah
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Beitrag: #3
xGames  RE: Muss ich haften?

Ich weis nicht sein Akuu läuft sofort aus..

07.07.2013 18:33
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Xeomorph
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Beitrag: #4
RE: Muss ich haften?

was für eine Generation ist denn der iPod?
Wenns die 3te oder älter ist, dann frisst ein Jailbreak richtig mies die Akkuleistung. Ist mir auch aufgefallen. Daher hab ich nen 4rer geschenkt bekomm.



Meine Konsolen
Spoiler: (anzeigen)
07.07.2013 18:52
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Abdullah
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Beitrag: #5
xGames  RE: Muss ich haften?

Generation: iPod Touch 4G

07.07.2013 18:56
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19michael95
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Beitrag: #6
RE: Muss ich haften?

Also ich hab auch einen 4G und bei mir gibts keinen Unterschied.
Und für was sollst du da bitte haften? Zeigt dich dein Freund deswegen an oder was?^^




07.07.2013 19:02
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aleandro
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Beitrag: #7
RE: Muss ich haften?

Ich bin ja kein Rechtsexperte aber solange du ihm nicht auf schwarz und weiß garantierst, dass sich bis auf den Jailbreak danach nichts am Ipod ändert musst du nicht haften. Er ist das Risiko eingegangen veränderungen an dem Gerät durchzuführen. Du hast sicher auch nur eines von den 100 tools verwendet nehme ich mal stark an. Also wäre das ergebnis das gleiche wenn er es durchgeführt hätte( angenommen er hätte das know how oder wüsste wo er suchen müsste etc).

Eine Anzeige dafür ist lächerlich. vorallem wie möchte er nachweisen, dass der akku nicht vorher auch schon im eimer war. vllt hat er ihm ab dem jailbreak einfach mehr genutzt und er geht deswegen schneller flöten.

Gedanken musst du dir da meines wissens(praktisch keines XD) keine machen.

07.07.2013 22:24
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alexking
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Beitrag: #8
xGames  RE: Muss ich haften?

Rechtlich gesehen hast du mit deinem Freund einen Werkvertrag nach § 631 BGB geschlossen. Verschlechtert sich die Sache, die Gegenstand des Werkvertrages gewesen ist (hier der iPod), so machst du dich gemäß §§ 280 I, 633 II Nr. 2, 636 BGB schadensersatzpflichtig.

Das allerdings nur wenn ein Schuldverhältnis besteht. Zwar hast du einen Vertrag geschlossen, aber dieser ist schwebend unwirksam, wenn du noch minderjährig bist und wenn deine Eltern nicht eingewilligt haben oder ihn nachträglich genehmigen. Die fehlende Zustimmung der Eltern führt zur Nichtigkeit des Vertrages, damit erlischt auch ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 ff. BGB

Davon unberührt bleibt aber ein Anspruch aus § 823 BGB, denn hierbei ist kein Schuldverhältnis erforderlich und grundsätzlich haften auch Minderjährige. Der Schaden muss an einem fremden Eigentum entstanden sein - das ist hier unproblematisch. Fraglich ist, ob die verringerte Akkulaufzeit einen Schaden darstellt. Ist die Akkulaufzeit nicht dauerhaft beeinträchtigt, so liegt kein Schaden vor. Insbesondere dann nicht, wenn sich die Handlung wieder rückgängig machen lässt.

Wird wieder eine normale Firmware aufgespielt und die Akkulaufzeit bleibt weiterhin gering, so entsteht der Anspruch aus § 823 BGB auf Ersatz. Gemäß § 828 III BGB haftest du als Minderjähriger unter 18 Jahren nicht, wenn du nicht überblickt hast, welche Konsequenzen die vorgenommene Handlung haben kann. Je älter du bist, desto eher wird angenommen, dass du dies überblicken konntest.

Eine Sachbeschädigung nach § 303 I StGB kommt übrigens nicht in Betracht, da die fahrlässige Sachbeschädigung nicht unter Strafe steht.

Das ist natürlich nur die juristische Theorie. In der Praxis würde ich es ziemlich armselig von deinem Freund finden, wenn er dich dafür belangen möchte.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.07.2013 10:50 von alexking.

08.07.2013 00:13
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Beitrag: #9
RE: Muss ich haften?

Habe keine Ahnung von Ipod, aber sollte sich das nicht rückgängig machen lassen in dem man die Originale FW aufspielt?

08.07.2013 07:54
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Beitrag: #10
xGames  RE: Muss ich haften?

Ja, solltest du eine originale FW installieren ist auch die Akkulaufzeit wieder länger. Es hat ja nichts mit der Hardware, sondern nur mit der Software zu tun.


08.07.2013 15:03
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Beitrag: #11
RE: Muss ich haften?

Wenn du nix Hardware technisch gemacht hast dann kann der dir nichts machen.

08.07.2013 16:21
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Leberwurst
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Beitrag: #12
RE: Muss ich haften?

Ohja, deswegen lieber die Finger von sowas lassen, besonders bei "Kollegen" und Freunde. Am Ende ist man der Gearschte obwohl man es nur gut gemeint hat und zuvor der "kollege" Feuer und Flamme dafür war. Kenne diese Geschichten deswegen so dumm es klingt, lass dir voher ne Unterschrift geben das du für NICHTS haftest.

Das was passiert ist zwar selten, aber wenn ist man der Dumme und dann gehts Mimimi los von wegen: "Du bist nichtmehr meine beste Freundin x("

09.07.2013 07:46
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