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Sigma-Draconis
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Beitrag: #16
xGames  RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

Greece :

Der Polizist (auch wenn das eine unnütze und unfähige Schlaftablette war) meinte wir dürfen das, also machen wir das.


dann hat der Polizist euch mist erzählt. Der Nachbar einer hat immer müll in ihren garten geworfen. Um das zu beweisen, hatte ihr mann eine Kamera auf ihr grundstück gerichtet, dad ass zeigen sollte und das hat es auch. Doch der nachbar hatte sie deswegen verklagt und recht bekommen, da es ein eingriff in die Privatssphere ist.

Es IST verboten. der Polizist der das euch gesagt hatte, hatte keine ahnung.


25.07.2013 07:25
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Chaosprinz
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Beitrag: #17
RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

Sollte eigentlich logisch sein -_-
Man kann schon ne Kamera aufhängen allerdings darf diese nur das eigene Grundstück abdecken da eben wie Sigma schon gesagt hat alles andere Eingriff in die Privatsfähre wäre und somit verboten.

25.07.2013 10:14
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alexking
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Beitrag: #18
xGames  RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

1. Wenn er euren Balkon betreten hat, liegt schon mal ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB vor.

Zusätzlich hast du hier einen Anspruch aus §§ 683, 670, 677 BGB auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung des Styropors.


2. Die Blockade von Parkplätzen erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB.

Ist dir durch die Blockade der Parkplätze zusätzlicher Schaden entstanden (z.B. zu spät zu etwas gekommen und dadurch etwas entgangen), steht dir ein Anspruch aus § 823 BGB auf Ersatz zu.


3. Deine Drohung "nicht mehr lange glücklich werden" ist keine strafrechtlich relevante Drohung im Sinne von § 241 StGB. Hier fehlt es an der konkreten Androhung eines Verbrechens. Eine Körperverletzung nach § 223 StGB stellt kein Verbrechen dar, sondern nur ein Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt. Dies ergibt sich aus § 12 I, II StGB.


4. Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgt sind, dürfen vor Gericht nicht verwendet werden, auch wenn es viele Richter gibt, die sich dadurch dennoch beeinflussen lassen. Es ist aber kein verwertbares Beweisstück. Das offensichtliche Aufstellen einer Überwachungskamera kann aber eine konkludente Einwilligung bedingen, sofern die Kamera für jeden sichtbar ist (keine versteckte Aufnahme). Dein eigenes Grundstück darfst du ohne Einschränkung filmen und dort auch versteckt.

Filmen darfst du das Nachbargrundstück, sofern dadurch nicht in die Privat- oder Intimsphäre deines Nachbarn eingegriffen wird. Du solltest daher auf jeden Fall vermeiden, dass man in die Räumlichkeiten des Hauses sehen kann. Auch wenn sich dein Nachbar nackt im Garten sonnt, solltest du das nicht filmen. Auch einige andere Aktivitäten können einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Daher würde ich die Kamera nur auf dein Grundstück richten.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.07.2013 12:28 von alexking.

25.07.2013 12:23
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Greece
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Beitrag: #19
xGames  RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

alexking :
1. Wenn er euren Balkon betreten hat, liegt schon mal ein Hausfriedensbruch nach § 123 StGB vor.

Zusätzlich hast du hier einen Anspruch aus §§ 683, 670, 677 BGB auf Erstattung der Kosten für die Beseitigung des Styropors.


2. Die Blockade von Parkplätzen erfüllt den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB.

Ist dir durch die Blockade der Parkplätze zusätzlicher Schaden entstanden (z.B. zu spät zu etwas gekommen und dadurch etwas entgangen), steht dir ein Anspruch aus § 823 BGB auf Ersatz zu.


3. Deine Drohung "nicht mehr lange glücklich werden" ist keine strafrechtlich relevante Drohung im Sinne von § 241 StGB. Hier fehlt es an der konkreten Androhung eines Verbrechens. Eine Körperverletzung nach § 223 StGB stellt kein Verbrechen dar, sondern nur ein Vergehen, da die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt. Dies ergibt sich aus § 12 I, II StGB.


4. Filmaufnahmen, die ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgt sind, dürfen vor Gericht nicht verwendet werden, auch wenn es viele Richter gibt, die sich dadurch dennoch beeinflussen lassen. Es ist aber kein verwertbares Beweisstück. Das offensichtliche Aufstellen einer Überwachungskamera kann aber eine konkludente Einwilligung bedingen, sofern die Kamera für jeden sichtbar ist (keine versteckte Aufnahme). Dein eigenes Grundstück darfst du ohne Einschränkung filmen und dort auch versteckt.

Filmen darfst du das Nachbargrundstück, sofern dadurch nicht in die Privat- oder Intimsphäre deines Nachbarn eingegriffen wird. Du solltest daher auf jeden Fall vermeiden, dass man in die Räumlichkeiten des Hauses sehen kann. Auch wenn sich dein Nachbar nackt im Garten sonnt, solltest du das nicht filmen. Auch einige andere Aktivitäten können einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Daher würde ich die Kamera nur auf dein Grundstück richten.


Vielen Dank ! Also brauch ich mir wegen der Drohung soweit keine sorgen mehr machen ..

Die Blockade habe ich bereits von selbst entfernt und er hat sie bislang nicht wieder aufgestellt.

Wegen dem Filmen: Das einzige was dabei gefilmt wird, ist unsere Terrasse und die roten Ziegeln von seinem Dach in dem kein Fenster ist, das heißt, wenn er wieder auf das Dach klettern würde und auf unsere Terrasse kommen würde, hätten wir es direkt auf Bild.


Was passiert eigentlich wenn er versucht die Kamera zu entfernen bzw. es ihm gelingt ?

25.07.2013 13:35
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stretcher
Unregistered


Beitrag: #20
xGames  RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

..

26.07.2013 06:37
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Junkstarr
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Beitrag: #21
RE: Nachbar stellt ziemlich viel an !

Wenn er die Kamera, die euch gehört und auf eurem Grundstück steht, entfernt, sollte das erstens Hausfriedensbruch -für das Betreten des Grundstücks- und zweitens Diebstahl bzw. sogar Sachbeschädigung sein, falls er die Kamera an sich nimmt und dabei die Halterung/den Aufbau beschädigt.




"Battlefield is no f***ing Flying-school"
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Albert Einstein

26.07.2013 22:18
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