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Junkstarr
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Privatweg
heyho,
die frage richtet sich wie immer primär an alex, aber ich denke, irgendwann könnte sich jemand anderes ebenfalls dafür interessieren. also bitte nur posten, wenn man ahnung hat
ich kam heut von der schule nach hause. wie immer bei der haltestelle über die straße und dann hab ich die wahl....geh ich links und mach da den bogen oder geh ich rechts und mach da den bogen. ist wie in nem quadrat wenn man an einer ecke steht, man kann links oder rechts laufen und beide strecken sind gleich lang heute ging ich also rechts lang. da muss ich über einen winzigen parkplatz und einen recht neu angelegten kiesweg. als ich an der danebenliegenen häuserzeile vorbeigehe spricht mich einer der bewohner an: wo willstn hin ? (scheiß auf hallo und so). ich meinte: äh da lang (was will der omg). er fragte ob ich lesen könne. ich hab mir nen kommentar verkniffen und trocken "ja" gesagt. meinte er, es sei ein privatweg und dass dort ein schild stehen würde (lief offensichtlich darauf hinaus, dass ich dort nicht lang durfte). daraufhin fragte ich ihn seit wann das so wäre. als antwort bekam ich ein "schon immer". dann fuhr er die "ich wohne hier seit-schiene" und meinte, dass das schon seit diesen 7 jahren so ist. ich erwiederte "ich wohn hier seit 15 jahren und gehe hier immer lang. warum werd ich erst jetzt darauf aufmerksam gemacht?". hat er nicht für voll genommen und ich hab mir den stress erspart und hab leine gezogen.
leider fallen einem die besten konter immer erst im nachhinein ein....
aber wie dem auch sei. kann er mir verbieten den weg zu benutzen, wenn als einziger hinweis ein schild "privatweg: betreten und befahren auf eigene gefahr" steht ? ich mein ganz im ernst, 15 jahre latsch ich da lang und auf einmal meint er ich dürfe das nicht -,- seh ich gar nicht ein und ich will hauptsächlich wissen, ob er mir was kann, wenn ich trotzdem da langgehe.
LG
"Battlefield is no f***ing Flying-school"
[2low]-KSK-Junkstarr
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14.08.2013 16:04 |
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DaRkRaPiD
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RE: Privatweg
geht mir auch immer so, nicht immer aber oft fällt mir auch das was eig gesagt werden MUSS später ein. ALso selbst wenn der Weg denen gehört(Warum?!) ist es für manche so wie für mich einfach egal, du gehst nur da lang -.- Für die scheint es ja ein Kavaliersdelikt zu sein, würde die auch drauf ansprechen, was denn daran so schlimm sein soll da lang zu gehen...
Rechtlich hab ich kp darüber, da ist Alex gefragt(ohh ich heisse auch Alex :O)
Kleiner Tipp, der vielleicht bescheuert klingt, aber hilft!: Trink Kaffee! Dadurch hau ich auch immer die geilsten Sprüche raus und kann direkt kontern! Durch den hohen Koffeingehalt läuft dein Gehirn schneller(kurz zusammengefasst)!
Und nebenbei es gibt leider viele lächerliche Leute, genauso wie ich einmal mit nem Freund Samstags am Rewe kurz vor Feierabend eine rauchen war und der hausmeister gesagt hat(Freundlich!) wir sollen die filter gleich da und da hinlegen, damit er den aschenbecher nicht nochmal ausleeren muss. so wir da gestanden, hausmeister weg, kam da ne angestellte raus und hat uns mit Polizei gedroht, weil wir den Parkplatz verwüsten würden(Mit Zigarettenasche!!) und wir sollten ja den Aldi Parkplatz gegenüber verwüsten! Die hat aber auch ganz schön was von uns um die Ohren bekommen Aber Nur als beispiel wie kaputte Menschen es doch gibt...
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14.08.2013 17:22 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
haha ich trinke leider keinen kaffee...aber cola ist mein lebenselixier
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[2low]-KSK-Junkstarr
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14.08.2013 17:28 |
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DaRkRaPiD
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RE: Privatweg
haha ich trinke leider keinen kaffee...aber cola ist mein lebenselixier
ja macht dich halt richtig fit bzw richtig feuer unterm arsch und dein Körper fängt richtig an zu arbeiten(was bei ner "Überdosis" auch gerne mal zur Hyperaktivität führt
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14.08.2013 18:02 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
hab ich auch vor, aber mir gehts eben darum, dass ich nicht unbedingt stress wegen sowas mit der polizei haben will, deshalb möchte ich gern wissen, ob er mit wirklich verbieten kann ihn zu betreten
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14.08.2013 18:03 |
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xAlexboyx
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RE: Privatweg
Ein Privatweg ist nun mal zunächst "nur" ein Privatweg.
Das bedeutet, dass er nicht der Öffentlichen Hand gehört und damit auch von dieser nicht bewirtschaftet wird, also z.B. vom Winterdienst betreut. Solcherart Wege sind i.d.R. schon aus Versicherungsgründen mit dem Hinweis "Privatweg" versehen.
Das sagt noch nicht zwingend etwas über die Zugangsberechtigung aus.
Ob das Betreten des Weges nun der Allgemeinheit verboten wird oder nicht, diese Entscheidung obliegt dem Eigentümer. Zumindest den Anliegern (Bewohnern und Besuchern) kann das Betreten nicht verboten werden, du sprichst ja von sechs Häusern an diesem Weg.
Ein Schild "Betreten verboten, kein Durchgang" oder ähnlich -wenn vorhanden- schränkt deine Rechte als Spaziergänger dann aber schon ein.
Was sollte die Rechtsprechung dagegen unternehmen? Ein privates Grundstück ist nun mal ein privates Grundstück.
Ein Gewohnheitsrecht ("vor 30 Jahren war alles anders") gibt es nicht.
Bevor Alex antwortet kannst du dir ja vielleicht das hier durchlesen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80731
Das kommt deinem Problem, wenn auch noch nicht in der Extreme ziemlich nahe.
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14.08.2013 18:08 |
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kool0savas6139
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RE: Privatweg
Das Schild verbietet dir doch nicht auf dem Weg zu gehen.
Lediglich warnt es das falls du z.B. im Winter bei glätte hinfliegst es deine eigene Schuld ist und nicht die des Besitzers.
Wenn du nicht auf dem Weg laufen dürftest, müsste ja ein Schild wie "Betreten verboten" dort stehen.
Ganz sicher bin ich mir aber nicht.
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14.08.2013 20:12 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
derselben ansicht bin ich auch, aber das "privatweg" hat sicher seine berechtigung.
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[2low]-KSK-Junkstarr
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14.08.2013 20:58 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
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15.08.2013 19:37 |
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NO PAIN NO GAIN
Durchstarter
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RE: Privatweg
So also mein Vater ist Polizist und ich bin selbst in Ausbildung bei der Polizei
Ich hab ihn mal gefragt was er dazu meine : Wenn du dort wirklich schon seit 15 Jahren auf dem Weg läufst und dort außerdem kein Schild ist wie "Betreten Verboten" kannst du dort weiterhin laufen. Liegt der Weg allerdings auf dem Grundstück von dem Mann der dich angesprochen hat, ist das wieder eine andere Sache.
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15.08.2013 20:16 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
Hab gerade eben nochmal geschaut und über dem ersten Schild ist noch ein zweites....
"zutritt für unbefugte verboten"
Frag mal daddy, was passieren kann, wenn ich trotzdem da lang laufe, pls.
Würde ja eigentlich vom gewohnheitsrecht Gebrauch machen können, aber soweit ich weiß hilft einem das in den wenigsten Fällen ^^
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2013 20:41 von Junkstarr.
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15.08.2013 20:39 |
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Sushi87
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RE: Privatweg
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2013 21:30 von Sushi87.
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15.08.2013 21:29 |
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alexking
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RE: Privatweg
Das unbefugte Betreten eines Privatweges erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Hier droht eine relativ niedrige Geldstrafe, wobei die Staatsanwaltschaft das Verfahren bei erstmaligem Verstoß wegen Geringfügigkeit einstellen kann.
Einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch kann der Eigentümer des Privatweges nicht gegen dich geltend machen, solange du den Weg nur beschreitest und nicht blockierst oder auf sonstige Weise störst. Du hast kein Recht aus § 917 BGB diesen Weg zu betreten, da es sich nicht um einen Notweg handelt und du dein Grundstück auch auf anderem Wege erreichen kannst. Sonst wäre der Eigentümer zur Duldung verpflichtet.
Aus § 1004 BGB hat der Eigentümer einen Unterlassungsanspruch gegen dich, wonach du das Betreten zu unterlassen hast. Für den Wiederholungsfall besteht die Möglichkeit dich vor Gericht auf eine Vertragsstrafe nach Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zu verurteilen. Wenn der Privatweg mehreren zusammen gehört, ist dies unerheblich, denn jeder Eigentümer ist dann Miteigentümer und kann seine Rechte auch ohne Absprache mit den anderen Eigentümern geltend machen. Dies ergibt sich aus § 1011 BGB. Das gleiche gilt im übertragenen Sinne für § 123 StGB.
Wenn du Minderjähriger bist, ist dies wegen § 828 III analog BGB unerheblich, da du zwar keine Rechtsgeschäfte eingehen kannst ohne Zustimmung deiner Eltern aber bei der entsprechenden Reife selber haftest, die im Fall eines Betretungsverbotes auch schon für unter 10-Jährige anzunehmen ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2013 23:05 von alexking.
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15.08.2013 23:02 |
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Junkstarr
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RE: Privatweg
Vielen Dank.
Also dürfte ich nicht einmal dann diesen weg nutzen, wenn ich das Einverständnis der anderen 5 Familien in der Häuserzeile hätte ?
Könntest du bitte kurz erläutern, auf welche Fälle sich das Gewohnheitsrecht anwenden lässt und ob jemals ein Fall dadurch gewonnen wurde ? Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Chef seit 25 Jahren Weihnachtsgeld. Nun möchte der Chef es in diesem Jahr -aus welchen Gründen auch immer- nicht zahlen. Ein rechtlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, soweit ich weiß, nicht, also ist es eigentlich sein gutes Recht, selbst zu entscheiden, ob er zahlt oder nicht. Verändert es die Sachlage, wenn das stetige Weihnachtsgeld über die Jahre als selbstverständlich angesehen wurde und auf dieser Basis beispielsweise das zusätzliche Geld fest mit eingeplant ist (sei es zur Abdeckung eines Kredites, dessen Raten ohne das Geld in diesem Monat nicht begleichbar wären) ?
Sollte das nicht der Fall sein, ist dieses Recht im Grunde genommen doch total sinnlos, weil sich eine der beiden Parteien (hier der Arbeitgeber) immer darauf berufen kann, in ihrem Betrieb tun und lassen zu können, was ihr passt.
Bitte um Aufklärung
LG
"Battlefield is no f***ing Flying-school"
[2low]-KSK-Junkstarr
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15.08.2013 23:28 |
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alexking
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RE: Privatweg
Ein Grundstück kann man ersitzen und zwar gemäß § 927 BGB, wenn die Inanspruchnahme/der Besitz 30 Jahre geduldet worden ist. Die Ersitzung einer beweglichen Sache (z.B. ein Computer) erfolgt bereits nach 10 Jahren des Besitzes. Der Privatweg ist jedoch unbeweglich, womit die 30 Jahresregelung gilt.
Das Gewohnheitsrecht ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb es im Ermessen des Richters steht dies zuzuerkennen. Die richtungsweisende Entscheidung (OLG Hamm Az. 5 U 88/86) dazu stammt vom OLG Hamm aus dem Jahr 1986 und besagt, dass ein Gewohnheitsrecht bei Privatwegen auch nach jahrelanger Nutzung nicht eintritt. § 917 BGB bleibt davon unberührt, der aber wie gesagt bei dir nicht vorliegt.
Im Arbeitsrecht mit dem Weihnachtsgeld gelten andere Verhältnisse. Dort hat das BAG entscheiden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98), dass wenn drei mal ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld bezahlt wurde, ein Anspruch aus Gewohnheitsrecht besteht. Allerdings bringen die meisten Arbeitgeber diesen Vorbehalt mit ein, womit der Anspruch nicht durchgeht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2013 11:54 von alexking.
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16.08.2013 11:53 |
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