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Jonny0815
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Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
Hi
ich und ein kumpel repariere ab und zu pc's von einigen bekannten oder von freunden von bekannten ... und das lohnt sich eigentlich schon ... jetzt haben wir vor etwas zu expandieren, werbung zu machen und uns auch um leute zu kümmern die wir jetzt eigentlich nicht über jemanden kennen ...
ist es da wirklich nötig das wir ein gewerbe anmelden ?
würde micht freuen wenn sich alex dazu äußern könnte ;P
thx
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11.09.2013 15:12 |
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bullenduzer
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
Sobald du anfängst Werbung zu machen und nicht mehr für deinen Bekanntenkreis arbeitest, kann dir das Gewerbe unterstellt werden.
In § 14 der Gewerbeordnung ist die Anzeigepflicht hinterlegt und in 146 Abs. 2 findest du die Ordnungswidrigkeiten. Der vorgesehene Regelsatz bei einem Verstoß liegt bei 200 Euro.
Du kannst davon ausgehen, dass deine Stadt die Anmeldung dem Finanzamt weiterleitet.
Weiterhin unterliegst du mit deinem Gewerbe natürlich auch der Steuerpflicht und bist entsprechend dem Finanzamt meldepflichtig. Da denke ich an die Umsatzsteuer.Da liegt die Grenze wenn ich es richtig weiß bei 17.500 Euro pro Jahr bevor du zahlen musst. Da würde ich aber beim Finanzamt nachfragen.
Und bedenke, dass es immer Neider gibt die einen anschwärzen.
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11.09.2013 17:59 |
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ToXXiN
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
Hm, ich dachte dass die Grenze bei 400€ liegt, aber sonst habe ich ähnliche Informationen für dich wie Bullenduzer. Einfach mal nachfragen, kostet nichts, und wenn du Glück hast musst du auch erstmal nichts bezahlen
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11.09.2013 18:28 |
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Jonny0815
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
also sollte ich besser gewerbe anmelden ... ist ja nicht teuer (so 20€ hat mir jemand gesagt ?)
oder muss ich dann jedes jahr dem finanzamt was vorzeigen was ich verdient hab und so ? weil 17,500 € schaff ich dieses jahr nicht mehr ^_^
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12.09.2013 12:35 |
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Jonny0815
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
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14.09.2013 16:19 |
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Yames
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
wenn du ein gerwerbe anmeldest bzw dies getan hast musst du logischer weise auch steuern zahlen sprich die arbeit die du erledigt hast versteuern rechnungen schreiben etc,
das ganze ist nicht so einfach wie du dir das eventuell vorstellst sofern du noch keine 18 sein solltest weiß ich ja nicht ist dies eh nicht möglich mit dem gewerbe denn mit einem gewerbe bist du selbstständig.
sollte du in einer ausbildung sein kannst du nur ein neben gewerbe anmelden was du auch angesprochen hast mit dem um satz von 17500 im jahr.
und bei den 17500€ im jajr zählt nicht nur der reine profit sondern um es einfach zu sagen stumpf das was du investiert und vom kunden bekommst also verdiehnst du längst keine 17500€
wie gerad schon angesrochen solltest du in der ausbildung sein muss dein chef zustimmen und damit du ein nebengewerbe anmelden darfst.
Als gut gemeinter tipp red mit deinen eltern drüber oder eventuell hast du ja auch einen bekannten der selbstständig ist und der dir da ein paar tipps geben kann denn das ganze ist wirklich etwas umpfangreicher als du dir vorstellst.
Du musst wie gesagt die steuererklärungen etc schreiben tust du das nicht kommen schöne mahnbriefe etc.
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16.09.2013 16:10 |
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Jonny0815
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
ja dann schenk ich mir das ganze ... kein bock auf den ganzen papierkram
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16.09.2013 17:37 |
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alexking
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
Wenn du eine entgeltliche Dienstleistung (Reparatur von PCs) anbietest, musst du zwingend ein Gewerbe anmelden. Da führt kein Weg dran vorbei.
Von der Umsatzsteuer bist du befreit, sofern nicht über 17.500 EUR im Jahr verdient werden. Unabhängig davon musst du aber dennoch eine Steuerklärung machen und auch ein Gewerbe anmelden. Denn Umsatzsteuer (19%) und Einkommenssteuer sind zwei verschiedene paar Dinge. Mit der Umsatzsteuer führst du das ab, was der Kunde als Mehrwertsteuer drauf bezahlt.
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24.09.2013 15:27 |
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Jonny0815
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
mit "dann schenk ich mir das" war nicht gemeint das ich den laden jetzt schwarz betreibe sondern doch bei bekannten von bekannten bleibe ;P
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24.09.2013 18:01 |
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alexking
Administrator
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RE: Kleine "Jobs" Gewerbe anmelden ?
mit "dann schenk ich mir das" war nicht gemeint das ich den laden jetzt schwarz betreibe sondern doch bei bekannten von bekannten bleibe ;P
Ein Gewerbe müsstest du zwar eigentlich auch dafür anmelden, aber kann dir natürlich keiner nachweisen, solange du keine Rechnungen ausstellst.
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25.09.2013 11:28 |
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