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kampfkraut
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xGames  Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Hi Leute, ich hoffe hier kann mir jemand mal nen guten Rat geben wie ich reagieren soll.
Ich hatte ca vor nem Monat ne art Verhältniss mit nem Mädel aus meiner Berufsschule. Dann hatten wir ne kleine auseinandersetzung weil ich ne neue hatte und keinen Kontakt mehr. zwei Wochen später ist die Polizei an der Schule und hat sich mit ihr unterhalten. ich habe bei Leuten aus ihrer klasse nachgefragt was denn los war und die sagen das die wohl eine droh sms mit sexuellen beleidigungen erhalten hat von einem unbekannten Absender und sie der Polizei gesagt hat das ich das mit Sicherheit bin. dabei hatte ich ja seit zwei Wochen keinen Kontakt mehr zu ihr. einen Tag später hat sie wohl gesagt das noch mehr in frage kommen könnten weil sie auch mit einigen mehr ein Verhältnis hatte.
nun habe ich heute Post von der Polizei bekommen wo dinnen steht das ich beschuldigt bin: "Sie haben die Geschädigte per SMS und per Facebook mit sexuellen Anspielungen beleidigt."
"tatzeit: mittwoch, 06.11.2013, 12:20 Uhr"
zu der Zeit hatte ich unterricht und konnte ihr auch nciht schreiben, ausserdem hatte ich ja keinen kontakt mehr zu ihr.
soll ich mich dazu äußern oder es einfach ignorieren?
bitte um schnelle Hilfe




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27.11.2013 19:01
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Flanger
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Beitrag: #2
xGames  RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Man, ihr habt heut zutage Probleme!
Ich bin schon älter und zu meiner Zeit gab es noch keine Handys Smile
Ich bin auch kein Anwalt, gebe Dir hier doch mal einen Tip.

1.)Du schreibst, das der Absender unbekannt sei, somit kann es jeder gewesen sein.
2.) Was Du erhalten hast ist ein Anhörungsbogen, den Du auch beantworten solltest.
3.) Wenn Du das richtig geschildert hast, müsste es für die Tatzeit einen Zeugen geben (Dein Platznachbar) der es sicherlich mitbekommen hat, ob Du mit dem Handy gespielt hast oder nicht.

Schreibe den Sachverhalt, der Wahrheit entsprechend und schick es zurück.
Um Dir die Beschuldigung nachzuweisen, bedarf es Beweise. Keine Beweise, keine Verurteilung. Warst Du es doch, gestehe es, es gibt soetwas wie Vorratsdatenspeicherung bei Deinem Netzbetreiber, der sicherlich mit eingebunden wird und es kommt heraus - So einfach ist das - Viel Glück !

27.11.2013 19:44
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kampfkraut
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Beitrag: #3
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

ich bin auch nicht der jüngste Big Grin
bin nächsten Monat 25 und finde das verhalten der Person einfach nur beschämend und lächerlich.
aber danke für deinen Rat, ich werde das so machen denke ich.
kann ich die Person auch Anzeigen wegen der Anschuldigung?




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27.11.2013 21:04
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Flanger
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Beitrag: #4
xGames  RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

kampfkraut :
ich bin auch nicht der jüngste Big Grin
bin nächsten Monat 25 und finde das verhalten der Person einfach nur beschämend und lächerlich.
aber danke für deinen Rat, ich werde das so machen denke ich.
kann ich die Person auch Anzeigen wegen der Anschuldigung?


OK, ich könnte Dein Vater sein Wink
Finde es beschämend oder lächerlich, aber versetz Dich auch in die Lage des Mädchens, diese fühlt sich verletzt, so sehr verletzt, das es zu einer Anzeige kam. Was Du meinst wäre Verleumdung §187 StGB "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet"
und trifft in diesem Fall nicht zu, da sie NICHT weis, wer es war.
Und was bringt Dir das ? Versteh halt das Mädchen und wenn es einmal Deine Freundin war, geh auf sie zu und sag ihr, das Du es nicht warst und wünsch ihr Glück, das derjenige gefunden wird, das wäre fair Shy

27.11.2013 21:24
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Beitrag: #5
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Okey Papa Wink
Ich hatte nur ein Verhältnis mit der besagten Person und sie möchte keinen Kontakt mehr zu mir und ich auch nicht zu ihr. Ich finde es einfach nur dreist zu behaupten das ich der Täter wäre obwohl anscheinen noch einige andere in frage kommen.
Trotzdem danke Smile




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27.11.2013 21:47
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Beitrag: #6
xGames  RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Wie Flanger schon sagte, ohne standfeste Beweise geht es nicht, aber, soweit ich lese, gibt es eigentlich einen und zwar die SMS.
Wenn es mich nicht täuscht, wird bei jeder SMS eine Nummer angezeigt (dass bei einer SMS ein Absender "Unbekannt" existiert, ist mir nicht bekannt).
Also schauen, wem die Nummer gehört. Hat sie die SMS gelöscht, ist sie selbst schuld.

27.11.2013 22:19
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Beitrag: #7
xGames  RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

kampfkraut :
Okey Papa Wink
Ich hatte nur ein Verhältnis mit der besagten Person und sie möchte keinen Kontakt mehr zu mir und ich auch nicht zu ihr. Ich finde es einfach nur dreist zu behaupten das ich der Täter wäre obwohl anscheinen noch einige andere in frage kommen.
Trotzdem danke Smile


Du bist wahrscheinlich nicht der einzige bei dem der brief eingetrudelt ist. Big Grin

Wenn du nichts gemacht hast, wird sich bei den Ermittlungen früher oder später eh herausstellen das du unschuldig bist.

Check aber lieber nochmal dein Handy, von nem Freund die Freundin hat auchmal ne Ex mit seinem Handy feddig gemacht...oder mit solchen websites wie zb smsgott.


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
27.11.2013 22:29
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Beitrag: #8
xGames  RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Theoretisch kann man auch eine SMS ohne Absender schicken, wenn man weis wie. Jedoch soll auch bei Frazenbuch ein Eintrag gemacht worden sein und da wird die IP geloggt. Wenn die Anzeige schnell durchgeführt wurde, hat man denjenigen auch an den Hammelbeinen, so wie auch bei illegalem PeerToPeer (Abmahnung...)

27.11.2013 22:36
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kampfkraut
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Beitrag: #9
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Diese SMS wurde angeblich aus dem Internet von einer Free SMS Seite gesendet. Da müsste die Polizei doch auch die IP des genutzten PCs ermitteln können, oder?




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27.11.2013 22:43
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Beitrag: #10
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Das müsste die Staatsanwaltschaft hinterhergehen und einen Beschluss erwirken der die Seite dazu verdonnert die IP-Adresse herauszugeben, aber das muss auch schnell gehen weil sowas auch nicht ewig gespeichert wird. Ich meine die Provider speichern das nur 7 Tage, das heißt in dem Zeitraum muss das alles durch sein sonst wirds schwierig.

Soll aber ja nicht dein Problem sein, wir sind hier im richtigen Leben und nicht in einem Ace Attorney-Spiel: Es gilt nach wie vor der Grundsatz dass man dir nachweisen muss dass du es warst und nicht dass
du beweisen musst dass du es nicht warst. Von daher: Keep cool. Solange du es nicht warst musst du nicht groß bangen. Es ist ja fraglich ob sowas überhaupt groß verfolgt wird..


Mit freundlichen Einsprüchen!
28.11.2013 11:10
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Beitrag: #11
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Naja ich sehe das etwas anders. ich wurde schon mal wegen Sachbeschädigung verurteilt, obwohl ich 9 Zeugen hatte das ich zu der Tatzeit woanders war. nur eine Person hat mich beschuldigt und meine Zeugen waren angeblich unglaubwürdig. Seit dem hab ich kein Vertrauen mehr in die Deutsche Justiz, im gegenteil.
Was kann mir eigentlich schlimmstenfalls passieren? Geldstrafe oder noch andere Sachen? Ich weiß das ich unschuldig bin aber ob der Richter das so sieht falls es vor Gericht geht ist ne andere Sache -.-




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01.12.2013 16:42
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DaRkRaPiD
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Beitrag: #12
RE: Vorwurf der Beleidigung (Par. 185 StGB)

Je nach dem wie weit das ganze geht, kann man doch die Liste der herausgegangenen SMS nachprüfen lassen(beim Anbieter) und hätte so ja dann den Beweis, dass du keine solche Nachricht zum besagten Zeitpunkt abgeschickt hast(vorausgesetzt, das geht). Ebenso frage ich mich, wenn es auch über facebook war, müsste doch irgendein "Absender" vorliegen!

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2013 18:42 von DaRkRaPiD.

01.12.2013 18:39
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